Meinung Verbot von Schottergärten – in Aurich ein Papiertiger

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Ein Kommentar von Stephan Schmidt
| 28.09.2024 09:54 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Schottergärten sind in Niedersachsen verboten. In Aurich wird die Niedersächsische Bauordnung aber nicht nur von manchen Gartenbesitzern ignoriert. Foto: Romuald Banik
Schottergärten sind in Niedersachsen verboten. In Aurich wird die Niedersächsische Bauordnung aber nicht nur von manchen Gartenbesitzern ignoriert. Foto: Romuald Banik
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Schottergärten sind in Niedersachsen seit Jahren verboten. In Aurich wird das nicht kontrolliert. Die Stadt macht sich damit unglaubwürdig. Ein Kommentar.

Es mag Menschen geben, die Schottergärten schön und praktisch finden. Doch unabhängig davon, was man von ihnen hält: Fakt ist, dass sie seit 2012 laut der Niedersächsischen Bauordnung verboten sind. 2019 stimmte der Auricher Bauausschuss mit klarer Mehrheit dafür, dass Eigentümer in einem „Aufklärungsgespräch“ dazu bewogen werden sollen, ihren Steingarten rückzubauen. Sollte das nicht fruchten, sollte die Bauaufsichtsbehörde die Begrünung sogar anordnen können. Eine logische Konsequenz aus einer landesweiten Verordnung also – sollte man meinen. Doch was passiert in der Stadt Aurich? Nichts, wie in dieser Woche eine Nachfrage unserer Redaktion zeigte. Die Stadt sucht weder das Gespräch mit den Eigentümern, noch wird irgendjemand zur Begrünung verdonnert. Die Verwaltung ignoriert die Niedersächsische Bauordnung in diesem Punkt also.

Alles nicht so wichtig?

Man mag der Ansicht sein, dass Schottergärten gar nicht so hässlich sind. Oder dass Blumen andernorts wachsen und Insekten woanders bestäuben können, dass Regenwasser an anderer Stelle versickern kann, kurzum: dass das Schottergartenverbot übertrieben ist. Doch darum geht es nicht. Es geht um die Glaubwürdigkeit von Politik und Verwaltung. Vorschriften sind keine Empfehlungen. Wer sie erlässt, muss ihre Einhaltung kontrollieren.

Die Stadtratsfraktion der Grünen beantragte bereits Anfang vergangenen Jahres, einen Verwaltungsmitarbeiter für solche Kontrollen in Aurich einzusetzen. Das wäre nur folgerichtig gewesen. Doch die Stadt entschied sich dagegen. Die damalige Befürchtung der Grünen hat sich bewahrheitet: Das Schottergartenverbot ist in Aurich ein Papiertiger geblieben.

Gegenbeispiele in der Nachbarschaft

Es gibt in der Nachbarschaft Gegenbeispiele. In der Stadt Leer etwa stellte die Verwaltung einen Mitarbeiter ein, der sich die Gärten ansehen, die Eigentümer kontaktieren und ihnen zum Rückbau gegebenenfalls eine Frist setzen sollte. Es geht also. Dass Verwaltungen nicht erpicht darauf sind, sich mit Bürgern wegen vermeintlicher Kleinigkeiten wie der Gartengestaltung anzulegen, ist nachvollziehbar. Aber Vorschrift ist Vorschrift. Alle müssen sich daran halten. Auch die Verwaltung.

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