Gutachter berichtet  Wie ein 29-Jähriger ein Wohnhaus in Brand setzte

| | 19.09.2024 17:09 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Mutmaßlich mit einem Feuerzeug soll ein 29-Jähriger in Theene eine Werkstatt und ein Wohnhaus angesteckt haben. Foto: Pixabay
Mutmaßlich mit einem Feuerzeug soll ein 29-Jähriger in Theene eine Werkstatt und ein Wohnhaus angesteckt haben. Foto: Pixabay
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Südbrookmerland im Juli 2023: Im Ortsteil Theene geht mitten in der Nacht eine Hobbywerkstatt in Flammen auf. Auch ein Wohnhaus ist betroffen. Nun wurden Details bekannt – und ein Täter verurteilt.

Aurich/Südbrookmerland - Immer wieder schüttelt er den Kopf, spricht leise zu sich selbst, scheint mit der Situation völlig überfordert. Was der psychiatrische Gutachter über ihn sagt, scheint dem 29-jährigen früheren Südbrookmerlander nicht zu gefallen. Und noch weniger das, was wenige Minuten später das Gericht urteilen wird. Das ist davon überzeugt: Der Mann hat im Juli vergangenen Jahres die Hobbywerkstatt seines Bruders in Brand gesetzt und einen Schaden von rund 200.000 Euro verursacht. Dreieinhalb Jahre muss er deshalb ins Gefängnis.

Es ist die Nacht zum 18. Juli vergangenen Jahres. Etwa gegen Mitternacht schaltet der 30-jährige Pflegebruder des Beschuldigten sein CB-Funkgerät ab und geht ins Bett. Er hört, wie die schwere Metalltür zu seiner Werkstatt ins Schloss fällt. Nichts Ungewöhnliches für den Mann, dessen Hobby alte Maschinen von der Kettensäge bis zum Mofa sind. Er lebt gemeinsam mit dem Angeklagten und einem weiteren Pflegebruder in dem Haus in Theene. Die Werkstatt darf jeder der drei betreten. Sie haben ein gutes Verhältnis zueinander. Bis zu dieser Nacht.

Brandstifter weckt seinen Bruder

Einige Augenblicke später steht der 29-jährige Angeklagte plötzlich am Bett des Hobbybastlers. „Guck mal aus dem Fenster“, soll er gesagt haben. In der Werkstatt war ein Feuer ausgebrochen. Schnell wurde der dritte Bewohner des Hauses geweckt, einer rief die Feuerwehr, der andere versuchte, den Brand zu löschen. Ohne Erfolg. Die Flammen griffen auf das nebenstehende Wohnhaus der drei Brüder über. Die Werkstatt und Teile des Wohnhauses wurden durch Flammen und Löschwasser teils vollständig zerstört.

Der Beschuldigte hatte sich das Geschehen Schilderungen zufolge weitgehend teilnahmslos angesehen. Er selbst sprach von einer Schockstarre. Die hatte sich im Auricher Krankenhaus aber offenbar weitgehend aufgelöst. Dort war er wegen des Verdachts einer Rauchvergiftung eingeliefert worden. Doch noch bevor er eingehender untersucht und ihm eine Blutprobe entnommen werden konnte, türmte er durch ein Fenster aus der Notaufnahme.

Gutachter zweifelt an Version des Angeklagten

Vor Gericht gab er am Donnerstag an, sich kaum noch an die Umstände des Brandes erinnern zu können. Er habe getrunken und einen oder zwei Joints geraucht. Er wisse noch, dass er in der Werkstatt geraucht habe. Möglicherweise habe er eine Zigarettenkippe unachtsam entsorgt und dadurch den Brand ausgelöst. Schließlich sei in der Werkstatt auch Benzin gelagert worden.

Ein von den Behörden schon kurz nach dem Brand beauftragter Gutachter ist jedoch skeptisch. Falle eine Zigarettenkippe beispielsweise in eine Benzinlache, werde sie dadurch gelöscht, bevor sich die Flüssigkeit entzünden könne. Anders sei dies, wenn die brennende Kippe mit einem mit Brandbeschleuniger benetzten Lappen in Kontakt komme. Dagegen spricht jedoch die Aussage des 30-jährigen Hobbybastlers. Der achtet nach eigenen Angaben penibel darauf, keine benutzten Lappen in der Werkstatt liegenzulassen. Auch ein Benzinleck an einer der Maschinen könne es nicht gegeben haben. Nach der Benutzung würden die Betriebsstoffe stets abgelassen.

Der Gutachter fand jedoch an mehreren Stellen der Werkstatt Spuren von Brandbeschleunigern. Ob diese vor dem Feuer im Raum verteilt wurden, oder sich durch das Schmelzen der Kanister über den Boden ergossen haben, ließe sich nicht mehr feststellen.

Zeitlicher Ablauf war entscheidend

Entscheidend für das Gericht war aber etwas anderes. Nämlich der zeitliche Ablauf. Zwischen dem hörbaren Schließen der Tür und der Aufforderung des Beschuldigten an seinen Bruder, aus dem Fenster zu schauen, sind offenbar nur wenige Augenblicke vergangen. Kurz darauf sei das Feuer bereits relativ ausgedehnt gewesen, sodass sich die eigenen Löschversuche der Bewohner vor allem darauf konzentriert hätten, ein Übergreifen der Flammen auf das Wohngebäude zu verhindern. Der Gutachter schließt daraus, dass es sich nicht um einen für eine Zigarette wahrscheinlichen Schwelbrand gehandelt haben kann. Der Beschuldigte hätte etwas bemerken müssen.

Frage nach der Schuldfähigkeit

Das Gericht gelangte in der Gesamtschau zu der Überzeugung, dass der Mann den Brand vorsätzlich gelegt hat. Mutmaßlich sei der Brand nicht durch eine Zigarette, sondern direkt durch ein Feuerzeug ausgelöst worden. „Wir sind davon überzeugt, dass Sie genau das gemacht haben“, so der Vorsitzende Richter Dr. Markus Gralla.

Mutmaßlich mit einem Feuerzeug soll ein 29-Jähriger in Theene eine Werkstatt und ein Wohnhaus angesteckt haben. Foto: Pixabay
Mutmaßlich mit einem Feuerzeug soll ein 29-Jähriger in Theene eine Werkstatt und ein Wohnhaus angesteckt haben. Foto: Pixabay

Es stellte sich allerdings die Frage, ob er zum Tatzeitpunkt gar nicht, oder vermindert schuldfähig war. Schließlich hatte er angegeben, Alkohol und Drogen konsumiert zu haben. Nach Worten des psychiatrischen Gutachters gab es für eine verminderte Schuldfähigkeit aber keine Anhaltspunkte. Ein Atemalkoholtest hatte einen Wert von 0,46 Promille ergeben, ein Drogenschnelltest verlief zwar positiv, die spätere Urinprobe jedoch negativ. Kurzum: Das Gericht hält den Mann für voll schuldfähig und verurteilte ihn. Dreieinhalb Jahre muss er ins Gefängnis – vorausgesetzt das Urteil wird rechtskräftig. Bis dahin dürfte es jedoch noch eine Weile dauern und das Verfahren in eine weitere Runde gehen.

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