Gericht Sex als Gegenleistung für E-Zigarette
Ein Südbrookmerlander soll seine 13-jährige Cousine zum Sex gezwungen haben – als Gegenleistung für eine E-Zigarette. Auch seine Schwester belastet den Mann.
Südbrookmerland - Eine E-Zigarette hatte sie sich gewünscht. Weil sie erst 13 Jahre alt war, bat sie ihren elf Jahre älteren Cousin, ihr ein solches Gerät zu besorgen. Zunächst mit Erfolg. Doch der 24-Jährige zwang das junge Mädchen daraufhin, ihn für diesen Gefallen zu bezahlen – und zwar mit Sex. So lautet jedenfalls der Vorwurf der Auricher Staatsanwaltschaft, die den Mann deshalb anklagt. Belastet wird er auch durch seine Schwester.
Zugetragen haben soll sich das Ganze Ende 2021. Der damals 24 Jahre alte Mann aus Südbrookmerland fuhr laut Anklage zu seiner 13-jährigen Cousine nach Norden. Sie sei alleine zu Hause gewesen und habe den Beschuldigten ins Haus gelassen. Daraufhin habe er das Mädchen unsittlich berührt und letztlich „gegen ihren erkennbaren Willen“ zum Sex gezwungen. Seit Dienstag läuft gegen den Mann der Prozess vor der 1. Großen Jugendkammer am Auricher Landgericht.
Beschuldigter lässt Anwalt sprechen
Der Beschuldigte selbst äußerte sich zum Auftakt des Prozesses kaum, ließ aber eine Aussage durch seinen Verteidiger, den Auricher Rechtsanwalt Arno Saathoff, verlesen. Darin bestreitet er zwar nicht, dass es zwischen ihm und seiner Cousine zum Sex gekommen ist. Jedoch sei dieser einvernehmlich gewesen. Beide hätten sich bereits im Vorfeld spaßeshalber darüber ausgetauscht, ob das Mädchen die E-Zigarette nicht „in Naturalien“ bezahlen wolle. Dass sie zum Tatzeitpunkt erst 13 und damit im rechtlichen Sinne noch ein Kind war, will ihr Cousin nicht gewusst haben. Selbst wenn der Sex, wie vom Anwalt des Angeklagten geschildert, einvernehmlich gewesen sein sollte, könnte sich der Beschuldigte dennoch strafbar gemacht haben. Schließlich sind sexuelle Handlungen mit Kindern verboten.
Um seine Version der Geschehnisse zu untermauern, ließ der Beschuldigte seitenweise Chatverläufe zwischen ihm und dem Mädchen einreichen. Diese wurden zwar in der Verhandlung am Dienstag nicht öffentlich vorgelesen. Richter Bastian Witte ließ aber durchblicken, das mit Blick auf den Vergewaltigungsvorwurf durchaus etwas für die Schilderungen des Angeklagten spreche. Jedoch bezeichnete es das Gericht für den Beweiswert als „schwierig“, dass die Aussagen des Angeklagten nur „durch den Filter des Verteidigers“ liefen. Rechtsanwalt Saathoff hatte zuvor angegeben, das Fragen an seinen Mandanten nur nach vorheriger Rücksprache beantwortet werden könnten. Der Mann sei „intellektuell“ eingeschränkt. Als Zeugin sagte am Dienstag die Schwester des Angeklagten aus. Ihr und ihrem Mann hatte sich das mutmaßliche Opfer einige Zeit nach dem Vorfall offenbart. Es sei auffällig gewesen, dass das Mädchen trotz sommerlicher Temperaturen stets warme Kleidung getragen habe.
Schwester belastetAngeklagten
Nachdem das Mädchen von dem Vorfall berichtet habe, sei man gemeinsam zur Polizei gegangen. Darüber hinaus berichtete die 23-Jährige, dass ihr Bruder in der Vergangenheit auch ihr gegenüber übergriffig geworden sei. So habe er sie vor einiger Zeit von hinten gepackt und unsittlich berührt. Darüber hinaus habe er mit ihr in einem Bett schlafen wollen, weil er Angst allein habe. Dies habe sie jedoch für einen Vorwand gehalten.
Anders als in vielen Gerichtsverfahren, war das mutmaßliche Opfer am Dienstag nicht als Zeugin geladen worden. Stattdessen hatte es vorab eine sogenannte Video-Vernehmung des Gerichts gegeben. Die Aufnahmen wurden am Dienstag im Gerichtssaal gezeigt. Mit Blick auf das junge Alter der Betroffenen wurde dafür jedoch die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Die ansonsten grundsätzlich öffentliche Verhandlung gegen den Mann soll am Freitag kommender Woche fortgesetzt werden. Weitere Termine wurden bislang nicht angesetzt, sodass es an diesem Tag auch ein Urteil geben könnte.