Behörde prüfte Einrichtungen Qualitäts-Check – so gut sind Kitas im Kreis Aurich
Der Landkreis Aurich hat kommunale Kitas überprüft. Jetzt liegt das Ergebnis des Qualitätschecks vor.
Aurich - Immerhin die Hälfte der Kitas im Landkreis Aurich hat den in der Kitavereinbarung mit dem Landkreis Aurich vereinbarten „Qualitätscheck“ inzwischen durchlaufen. Analysiert wurden bislang alle Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft. Von den 136 Kitas im Kreisgebiet befinden sich zwei in privater Trägerschaft, 66 in Trägerschaft der Gemeinden und 68 gehören zu einem freien Träger. Immerhin 17 dieser freien Kindertagesstätten werden durch Elterninitiativen betrieben.
Zwischen Jahresbeginn und Ende Mai fand mit einzelnen Ausnahmen in den kommunalen Kitas die Überprüfung des Mindeststandards in allen kommunalen Einrichtungen statt. Laut Landkreissprecher Lennart Adam konnten 52,6 Prozent dieser Kitas direkt den in der Vereinbarung definierten Mindeststandard erreichen und der Kategorie „grün“ zugeordnet werden. Dieser Anteil habe sich nach erfolgten Nachbesserungen sogar bereits auf 57,9 Prozent der kommunalen Kindertagesstätten erhöht.
Nachbesserungen verordnet
42,1 Prozent der überprüften Kindertagesstätten wurden mit unterschiedlichem Nachbesserungsbedarf zunächst in der Kategorie „gelb“ eingeordnet. „Mit allen Kindertagesstätten in dieser Kategorie wurden konkrete Ziele für eine Nachbesserung vereinbart und die Begleitung im Rahmen der Fachberatung unterstützend angeboten“, so Adam.
Zur „roten“ Kategorie teilte der Landkreis keine Zahlen mit. Ausgehend von der als Ausgangswert angegebenen Zahlen für die Kategorien „grün“ und „gelb“, scheint der Anteil anfangs bei 5,3 Prozent gelegen zu haben. Inwieweit sich durch die schon erfolgte Steigerung in der grünen Kategorie der Anteil der stark verbesserungsfähigen Kitas schon auf Null reduziert hat, lässt sich nicht ganz nachvollziehen. Kitas mit deutlichen Qualitätsmängeln scheinen bei den kommunalen Einrichtungen jedenfalls die absolute Ausnahme zu sein.
Auch freie und kirchliche Träger sollen überprüft werden
Ziel des Landkreises sei es, alle Kindertagesstätten begleitet auf den vollen Qualitätsstandard anzuheben und den Zugang zu der weiterführenden Qualitätsförderung im Rahmen der kreiseigenen Richtlinie Qualitätsförderung zu ermöglichen. Die ersten Anträge auf die aufbauende Stufe „Schwerpunkt-Kita“ wurden laut Adam bereits gestellt. Kindertagesstätten können in den Qualitätsschwerpunkten ästhetische Bildung, Bewegung und Gesundheit, Natur und Lebenswelt, Sprache und Sprachen, Naturwissenschaften, Lernwerkstätten sowie in anderen vereinbarten individuellen Schwerpunkten über die kreiseigene Richtlinie Qualitätsförderung mit 20.000 Euro pro KiTa-Jahr gefördert werden.
„Sobald die Verträge zwischen kreisangehörigen Kommunen und freien Trägern abgeschlossen sind, werden auch die Qualitätsgespräche mit den Kindertagesstätten in freier oder kirchlicher Trägerschaft starten“, so Adam. Derzeit liefen die Verhandlungen über neue Verträge zwischen den Gemeinden und den freien Trägern. Darin werde auch der Qualitätsstandard mit den freien Trägern gleichlautend vereinbart.