Widerspruch eingelegt  Auricher Wolf darf vorerst nicht erschossen werden

| | 05.07.2024 10:30 Uhr | 1 Kommentar
Ein Wolf steht im Gehege im Wisentgehege Springe. Foto: DPA
Ein Wolf steht im Gehege im Wisentgehege Springe. Foto: DPA
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Der Landkreis Aurich hat eine Schnellabschussgenehmigung erteilt, die aber bis zur juristischen Klärung vorerst ruht. Im Umweltministerium sieht man aber Unterschiede zum Fall in Hannover.

Lesedauer des Artikels: ca. 4 Minuten
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