Kreis Aurich erteilt Genehmigung  Nach Schafsrissen – Wolf zum Abschuss freigegeben

| | 04.07.2024 11:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ein ausgewachsener weiblicher Wolf steht in seinem Gehege im Tierpark. Foto: DPA
Ein ausgewachsener weiblicher Wolf steht in seinem Gehege im Tierpark. Foto: DPA
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Mehrfach hat ein Wolf Schafe und Lämmer an einem Deich im Kreis Aurich gerissen. Jetzt reagiert die Kreisverwaltung: Sie erteilt eine sofort geltende Abschussgenehmigung für das Raubtier.

Aurich - Nach mehreren Schafsrissen an einem Deich im Kreis Aurich ist ein Wolf zum sofortigen Abschuss freigegeben worden. Der Landkreis Aurich erteilte eine Ausnahmegenehmigung im sogenannten Schnellabschussverfahren, teilte ein Sprecher mit. Das „wiederkehrende problematische Rissverhalten“ lasse weitere Angriffe befürchten. Neben wirtschaftlichen Schäden für die Tierhalter bestehe auch die Gefahr, dass die Deichsicherheit beeinträchtigt wird.

Es ist die erste Abschussgenehmigung dieser Art, die der Landkreis Aurich erteilt, so der Sprecher weiter.

Bei dem Wolf handelt es sich vermutlich um das Tier im Raum Dornum. Zwar wollte der Kreissprecher zum Schutz der Jäger keine Details über den Ort der Risse bestätigen. Doch das jetzt zum Abschuss freigegebene Raubtier hatte nach Auskunft der Behörde am 16., 20. und 30. Juni mehrere Schafe und Lämmer getötet. Die Termine decken sich mit amtlich bestätigten Wolfsrissen in Dornum.

Wolfsrisse amtlich

bestätigt

Ein Rissgutachter hatte die Schafskadaver begutachtet. Er kam zu dem Schluss, dass ein Wolf die Tiere getötet hatte.

Der Landkreis verwies auf einen Beschluss der Umweltministerkonferenz vom vergangenen Dezember. Danach dürfen in Gebieten mit häufigen Wolfsrissen Schnellabschüsse von Wölfen erlaubt werden. Dazu genüge es, dass ein Wolf einmal einen zumutbaren Herdenschutzzaun überwunden und andere Tiere getötet habe. Nach „rechtlicher Prüfung und intensiver Abwägung zwischen Artenschutz sowie den Interessen der Deichsicherheit und der betroffenen Tierhalter“ erteilte der Kreis nun die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Wolfes. Diese ist bis zum 21. Juli gültig.

Nicht jeder darf den Wolf erlegen

Damit ist das Raubtier aber nicht vogelfrei. Nicht jeder, der den Wolf sieht, darf ihn töten. Der Personenkreis, dem dies erlaubt ist, ist vom Landkreis Aurich festgelegt worden. Auch das Gebiet, in dem der Wolf gejagt werden kann, ist fest umrissen: 1000 Meter um die betroffene Weide herum.

Schafe sind für den Küstenschütz wichtig. Sie sorgen laut Experten für eine kurze Grasnarbe auf den Deichen, sodass das Gras sich fester verwurzelt. Zudem schließe der Tritt der Tiere Löcher im Deich, die durch Maulwürfe oder Wühlmäuse entstünden und bei Sturmfluten zum Risiko werden könnten.

Derzeit zwei Schwerpunkte in Ostfriesland

Die Landwirtschaftskammer (LWK), die für die Begutachtung von Nutztierrissen zuständig ist, hat am Donnerstag auf Nachfrage einige Details zu den jüngsten Rissvorfällen in Ostfriesland mitgeteilt. Es gibt dabei zwei Schwerpunkte: einen im Landkreis Aurich im Bereich zwischen Norden und Dornum und einen im Bereich Jemgum.

Am 16. Juni wurden in Dornum/Ostdorf in einer Herde mit Mutterschafen und Lämmern am Deich zwei tote und ein verletztes Tier aufgefunden. Als Verursacher wurde „Wolf“ eingetragen. In der Gemeinde Hagermarsch wurden am 20. Juni in einer Herde mit Texelschafen und anderen Kreuzungen am Deich vier tote – davon zwei wegen schwerer Verletzungen eingeschläfert – und zwei verletzte Schafe gefunden. Auch hier stellten die Gutachter fest, dass ein Wolf die Tiere gerissen hat. Am 30. Juni wurde ein totes Lamm in einer Herde aus Texelschafen am Deich nördlich von Neßmersiel gefunden. Auch hier haben die Gutachter festgestellt, dass ein Wolf das Tier gerissen hat.

Wenige Kilometer entfernt gab es im Juni drei Bildnachweise für die Anwesenheit eines Wolfes auf der Insel Norderney. Dabei soll es sich um einen jungen Rüden handeln.

In Jemgum ist eine Wölfin nachgewiesen

Im Kreis Leer kam es im Bereich Jemgum entlang der Ems im Mai und Juni zu mehreren Rissen. In Critzum/Jemgum sind am 15. Mai sechs Schafe verschollen. Laut LWK ist ein Wolf nicht nachweisbar. Proben konnten nicht genommen werden. Ebenfalls am 15. Mai sind in Critzum zwei Schafe getötet worden. Die LWK machte einen Wolf als Verursacher aus. Laut Umweltkarten handelt es sich um das Individuum GW4075F, ein Weibchen – wohl aus dem Raum Drenthe. Dasselbe Tier wurde auch als Verursacher für den Riss Nr. 2658 am 7. Mai in Critzum mit einem toten Schaf identifiziert. Auch am 8. Mai gab es noch einen Vorfall mit fünf verletzten Schafen in Critzum. Die LWK entschied auf „Wolf“. Laut Umweltministerium sind die Proben im Labor eingetroffen. Ein Individuum ist noch nicht eingetragen.

Am 15. Juni wurden in Jemgum in einer Herde mit Texelschafen – Muttertiere und Lämmer – ein totes und zwei verletzte Schafe entdeckt. Die Gutachter haben Wolf als Verursacher festgestellt. Und in Moormerland wurde am 20. Juni in einer Herde aus Texelschafen ein totes Tier entdeckt. Zwei weitere Schafe sind verschwunden. Die Gutachter haben auf „Wolf“ als Verursacher entschieden. Welcher Wolf dort Schafe gerissen hat, ist per DNA-Analyse noch nicht nachgewiesen.

Auch im Friedeburger Raum kommt es weiterhin zu Rissen. Am 20 Juni wurde in einer Fleckvieh-Herde mit zwölf Mutterkühen und sechs Kälbern ein totes Kalb entdeckt. „Das Rissbild ist nicht eindeutig wolfstypisch, deswegen wird das Ergebnis der DNA-Probe abgewartet, solange ist der Fall noch in Bearbeitung“, so LWK-Sprecher Wolfgang Ehrecke.

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