Tödlicher Unfall vor Gericht  Geldstrafe, aber kein Fahrverbot

| | 27.06.2024 14:29 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Am Auricher Amtsgericht ging es am Donnerstag um einen tödlichen Unfall in Moordorf. Foto: Romuald Banik
Am Auricher Amtsgericht ging es am Donnerstag um einen tödlichen Unfall in Moordorf. Foto: Romuald Banik
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Ein 75-jähriger Autofahrer übersah im vergangenen August in Moordorf einen Rollerfahrer. Dieser starb an seinen schweren Verletzungen. Er hatte laut Gutachten aber auch selbst Fehler gemacht.

Moordorf - Der Angeklagte beschrieb die Unfallsituation zwar anders, aber die Polizeiaufzeichnungen, eine Polizeibeamtin im Zeugenstand und das Sachverständigengutachten stimmten in ihrer Aussage überein: Am 6. August 2023 fuhr ein heute 75-jähriger Norder in Moordorf von der Straße Großer Bogen auf die Ekelser Straße und übersah dabei einen von links kommenden Rollerfahrer. Durch den Zusammenprall und den anschließenden Sturz zog der 64-Jährige sich so schwere Verletzungen zu, dass er noch an der Unfallstelle starb.

Der Autofahrer war am Donnerstag, 27. Juni 2024, vor dem Auricher Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Rentner berichtete, dass er an dem Tag jemanden am Großen Bogen habe besuchen wollen. Es sei aber niemand zu Hause gewesen, weshalb er sich entschlossen habe, in Richtung Wiegboldsbur zu einem anderen Freund zu fahren. Beim Linksabbiegen habe er zunächst nach rechts geschaut, dann habe nach links schauen wollen – aber da habe es auch schon geknallt.

Angeklagter: Bin nicht bis auf die Straße gefahren

„Da war ich so unter Schock, so was ist mir noch nie passiert“, sagte der Angeklagte. „Ich bin da schon 100 Mal gefahren.“ Er sei bis vor die Straße rangerollt und nach dem Aufprall wieder etwa zwei Meter zurück. Die Straße hänge ab, so der Angeklagte. Auf die Ekelser Straße sei er keineswegs eingefahren. Er könne sich den Zusammenstoß kaum erklären.

Sein Verteidiger Hayo Wiebersiek sagte, der 75-Jährige leide wohl unter einer Art posttraumatischer Belastungsstörung. Jedenfalls beharre er auf dieser Aussage, auch wenn das Sachverständigengutachten etwas anderes festgestellt habe.

Der Angeklagte berichtete, dass der Unfall bis heute bei ihm nachwirke. Er könne nicht schlafen. Zudem habe er nie Herzprobleme gehabt, jetzt jedoch erhebliche.

Polizei: Nach eigener Aussage Rollerfahrer nicht gesehen

Strafrichter Meyer hielt dem 75-Jährigen die Aussage vor, die er nach dem Unfall bei der Polizei gemacht hatte. Dort habe er gesagt, er sei noch nicht weit auf die Straße gefahren gewesen, als plötzlich der Rollerfahrer gekommen sei.

Der Angeklagte wähnte den Fehler bei der Polizei. Er sei vor Ort angeschrien worden und ihm seien zwei Beamte nach Hause geschickt worden, um ihn zu testen.

Eine Polizistin berichtete vom Einsatz. Die Rettungssanitäter und dann auch ein Notarzt hätten versucht, den gestürzten Rollerfahrer zu reanimieren. Der Angeklagte habe nach ihrer Erinnerung gesagt, dass er den Rollerfahrer zu spät gesehen habe. Er habe nach seiner Aussage gute Sicht gehabt, da eine Wolke die Sonne verdeckt habe. Der 75-Jährige habe vermutet, dass der Rollerfahrer extrem rechts gefahren sein müsse. Reifenabrieb und Kratzer auf der Ekelser Straße hätten auf einen Zusammenprall auf der Fahrbahn hingedeutet, so die Zeugin.

Gutachten: Zusammenprall in der Nähe der Mittellinie

Ein Sachverständiger war auch zu diesem Ergebnis gekommen. Der Angeklagte sei nach seiner Analyse etwa 3,50 Meter weit auf die Straße gefahren, der Aufprall habe sich etwa 80 Zentimeter von der Mittellinie entfernt ereignet.

Im Gutachten waren auch die Geschwindigkeiten untersucht worden. Während der Autofahrer etwa 10 Stundenkilometer schnell gewesen sei, sei der Roller mit mindestens 74 Stundenkilometern in der Tempo-50-Zone unterwegs gewesen. Zudem habe der 64-Jährige keinen Rollerführerschein gehabt.

Laut Bericht des Notarztes ist der Rollerfahrer wahrscheinlich an massiven inneren Verletzungen und Blutungen gestorben. Äußerlich sei er nur am Ellenbogen stärker verletzt gewesen. Nach rund 20 Minuten Reanimation habe man keine Chance mehr gesehen.

Verzicht auf ein Fahrverbot

„Es tut mir alles unheimlich leid“, sagte der Angeklagte, blieb aber dabei, dass sein Auto nicht auf die Straße gefahren sei. Der Staatsanwalt erkannte eine gewisse Mitschuld beim zu schnell fahrenden Rollerfahrer an, doch ein Fahrfehler des Angeklagten sei ursächlich für dessen tödliche Verletzungen. Der Ankläger forderte eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 65 Euro sowie einen einjährigen Entzug des Führerscheins.

Der Verteidiger sagte, der Angeklagte leide ebenfalls unter dem Unfall. Er plädierte auf eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen à 60 Euro– ohne Fahrverbot.

Richter Meyer sah ebenfalls keinen Grund für ein Fahrverbot und verurteilte den 75-Jährigen zu 70 Tagessätzen à 63 Euro, also eine Geldstrafe in Höhe von 4410 Euro.

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