Neue Gebühr ab Januar  Gemeinde Ihlow bietet Krippenkind-Eltern Unterstützung an

| | 17.06.2024 15:52 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
In Ihlow will die Gemeinde einen Härtefallfonds für Familien einrichten, die unter der neuen Gebührenordnung besonders leiden. Foto: DPA
In Ihlow will die Gemeinde einen Härtefallfonds für Familien einrichten, die unter der neuen Gebührenordnung besonders leiden. Foto: DPA
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Der Rat hat neuen Krippengebühren zugestimmt. Eine Mutter berichtete von den Folgen der Kostensteigerung und nun auftauchenden Fragen. Vor allem bei den Randzeiten ist die Änderung gravierend.

Ihlow - Ohne große Diskussion hat der Rat Ihlow Ende Mai die neue landkreisweit geltende Gebührentabelle für die Betreuung in Kinderkrippen beschlossen. In Ihlow soll, wie berichtet, ein Härtefallfonds erarbeitet werden, um besonders betroffene Haushalte aufzufangen. Zudem soll die Einführung erst zum 1. Januar statt wie zunächst vorgesehen zum 1. August erfolgen „Der Landkreis gibt hier das Tempo vor“, sagte Ratsvorsitzender Arnold Saathoff (SPD). „Es wäre schön, wenn auch beim Glasfaserausbau oder bei den Radwegen so ein Tempo gemacht würde.“

Onno Köllmann (SPD) sagte, seine Fraktion wolle bei der Haushaltsberatung 2025 auf die Auswirkungen schauen und überlegen, ob ein Härtefallfonds oder eine andere Staffelung sinnvoller sei. Dann werde man möglicherweise einen entsprechenden Antrag einbringen.

Der Rat stimmte einstimmig für die Einführung der neuen Satzung ab Januar.

Mutter beschreibt Entscheidungen, die Familien nun treffen müssen

In der Einwohnerfragestunde forderte eine Mutter dann aber weitere Informationen. Sie habe drei Kinder, eins in der Krippe, zwei im Kindergarten. Eins davon komme in die Schule. „Uns trifft die Änderung ziemlich dicke. Woran liegt das, dass das von jetzt auf gleich kommt?“, fragte sie. Lange seien die Gebühren in Ihlow nicht erhöht worden, nun aber mit einem Schlag erheblich. Die Ihlowerin forderte eine zügige Berechnung der Auswirkungen für die Eltern. Wer bislang freiwillig und ohne Unterlageneinreichung den Höchstbetrag gezahlt habe, müsse wissen, woran er in Kürze sein werde. „Und wenn ich mehr zahlen muss, muss ich vielleicht auch meine Stundenzahl erhöhen und dann muss ich mein Kind auch dringend für die Ganztagsbetreuung in der Schule anmelden. Da hängt für die Eltern ja noch mehr dran.“

Verwaltung will allen Eltern anbieten, die Änderungen durchzurechnen

Silvia Ihnken ist im Rathaus für die Kindertagesstätten zuständig. Sie kündigte an, dass alle Eltern schnellstmöglich angeschrieben und aufgefordert werden, ihre Unterlagen zur Neuberechnung einzureichen. Da bisher die höchste Gehaltsstufe in der Ihlower Gebührentabelle deutlich niedriger begann als in der neuen Tabelle, sei es gerade bei höheren Gehältern nicht unwahrscheinlich, dass Familien nun nicht mehr den Höchstsatz zahlen müssten. In solchen Fällen würde sich eine Einreichung von Unterlagen lohnen.

Zum Vergleich: In Ihlow liegt der Grenzwert für den Höchstsatz bisher bei einem Drei-Personenhaushalt bei 37.740 Euro Haushaltsnettoeinkommen im Jahr, bei vier Personen sind es 38.464 Euro. Auf Landkreisebene läge der Drei-Personen-Haushalt nun mit dem Einkommen in Stufe vier von sieben, der Vier-Personen-Haushalt gar nur in Stufe drei. Der Höchstsatz fängt bei drei Personen nun bei 53.500 Euro Jahresnettoeinkommen an. Bei vier Personen beginnt er bei 56.000 Euro.

Randzeiten wurden bisher ganz anders berechnet

Arnold Saathoff sagte der Mutter, dass die Gemeinde lange versucht habe, die Eltern möglichst wenig zu belasten. Deshalb sei trotz deutlich steigender Kosten für die Kita-Landschaft, trotz mehr Plätzen und höherer Qualität die Gebührentabelle gut 20 Jahre lang gleich geblieben. Durch die Vereinheitlichung bedeute dies nun einen Preissprung für die Eltern in Ihlow und einigen anderen Gemeinden. In anderen Gemeinden seien solche Sätze schon länger gezahlt worden.

Laut Ihnken war die Satzung bisher bei Vormittagsgruppen auf eine Betreuungszeit von 7.30 bis 12.30 Uhr ausgelegt. Die Gebühr wurde für diese fünf Stunden berechnet. Wenn Eltern eine längere Betreuung brauchten, mussten sie für die Randzeitbetreuung am Morgen 2,50 Euro pro Monat für weitere 15 Minuten und 5 Euro für eine zusätzliche Stunde am Mittag bezahlen. Für einen Aufschlag von 7,50 Euro pro Monat sei das Kind also fast sieben Stunden betreut worden. In der landkreisweiten Gebührentabelle werde hingegen stundenweise abgerechnet. Zwischen einer fünf- und einer siebenstündigen Betreuung lägen dann Unterschiede von knapp 50 bis mehr als 100 Euro, je nach Gehaltsstufe. Das sei eine deutliche Steigerung gegenüber dem bisherigen sehr günstigen Ihlower Modell.

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