Prozess wegen Tierquälerei  Landwirt verkleinert seine Strafe ein bisschen

| | 05.06.2024 20:38 Uhr | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Seit 2018 wurde der Landwirt aus Südbrookmerland vom Veterinäramt beobachtet, weil die Ernährungssituation von Tieren auf dem Hof auffällig war. Foto: DPA
Seit 2018 wurde der Landwirt aus Südbrookmerland vom Veterinäramt beobachtet, weil die Ernährungssituation von Tieren auf dem Hof auffällig war. Foto: DPA
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Wegen Tierquälerei angeklagter Landwirt kann in der Berufung vor Auricher Landgericht mit einigen Argumenten punkten. Aber er soll seine Pläne hinterfragen.

Südbrookmerland - Einen kleinen Erfolg für sich konnte ein Landwirt aus Südbrookmerland am Mittwoch vor dem Auricher Landgericht erzielen. Statt einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 15 Euro muss er laut dem Berufungsurteil nun noch 135 Tagessätze zahlen. Insgesamt also 225 Euro weniger. Die Verfahrenskosten seiner Berufung muss er aber übernehmen. Und das Tierhaltungsverbot von einem Jahr wird ebenfalls aufrecht erhalten.

Der Landwirt hatte Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Aurich von November eingelegt. Angeklagt waren damals fünf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Im Urteil ging es damals nur noch um vier Taten. Zwei Kühe und zwei Kälber sollen in einem sehr schlechten Ernährungszustand gewesen sein und zudem noch Krankheiten beziehungsweise Verletzungen gehabt haben, um die der Angeklagte sich zu spät gekümmert habe. Im Urteil hieß es sogar, dass er zum Teil gar keine Behandlung eingeleitet habe – eine Aussage, gegen die sich der 36-Jährige beziehungsweise seine Verteidigerin Almuth Köhler am Mittwoch heftig zur Wehr setzte.

Staatsanwaltschaft wollte zweijähriges Halteverbot

Nicht nur der Landwirt, sondern auch die Staatsanwaltschaft hatte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt. Der Staatsanwaltschaft war die Geldstrafe um 30 Tagessätze zu gering und sie zielte auf ein zweijähriges Haltungsverbot ab.

Die Verteidigerin hingegen stellte das Urteil des Amtsgerichts sehr grundlegend in Frage. Zum einen habe der Richter Beweisanträge nicht berücksichtigt. Zum anderen seien Feststellungen, die im Verfahren zugunsten des Angeklagten gemacht wurden, nicht in das Urteil eingeflossen, beklagte Köhler. Im Verlauf des Prozesses, der im Juni 2023 begann, dann an Fristproblemen scheiterte und im November wieder aufgenommen wurde, sei vereinbart worden, dass nur zwei der fünf Taten Bestand haben, so Köhler. Dann sei ihr Mandant aber doch für vier Taten verurteilt worden. „Das Urteil ist definitiv falsch.“

Empörung über Mahnwachen vor Gericht

Die Verteidigerin schimpfte zudem über genehmigte Mahnwachen, die im vergangenen Jahr von einigen Tierschützern vor dem Gericht veranstaltet wurden. Zum einen habe ihr Mandant das Gerichtsgebäude kaum betreten mögen. Sie selbst habe kaum hineingelangen können, behauptete Köhler. Zum anderen sei eine Demonstration auf dem Gerichtsgelände aus ihrer Sicht ein verfassungsrechtliches Problem, weil das Gericht in seiner Urteilsfindung beeinflusst werden könnte. Die knapp zehn Demonstranten hätten Banner mit dem Ausdruck „Mörder“ hochgehalten, sagte die Verteidigerin. Fotos zeigen allerdings, dass auf den Transparenten „Wir klagen alle an“ und „Kein Pardon für Tierquälerei. Auch Tiere haben Rechte“ zu lesen war.

Die Demonstranten hätten zudem im Saal bleiben dürfen, als sie und ihr Mandant sowie die Protokollantin hinausgeschickt worden seien. Was da besprochen worden sei, „was wir nicht hören durften“, würde sie gerne wissen, so Köhler.

Eine der vier ausgeurteilten Taten wurde eingestellt

Die Vorsitzende Richterin der Berufungskammer, Karsta Rickels-Havemann, sagte, sie könne vollkommen verstehen, dass der Angeklagte mit der Formulierung im erstinstanzlichen Urteil, dass er bei einer Kuh keine tierärztliche Hilfe geholt habe, unzufrieden sei. Aus den Unterlagen gehe klar hervor, dass ein Arzt da gewesen sei, dass Medikamente verabreicht wurden und nach fünf Tagen mangels Verbesserung eine Tierärztin das Tier eingeschläfert habe.

Rickels-Havemann fragte die Verteidigerin mehrfach, was das Ziel der Berufung sei. Denn ein Freispruch sei angesichts der Faktenlage mehr als unwahrscheinlich, mahnte die Richterin. Die Fotos der Tiere bei der Obduktion und die Aussagen der Zeugen sprächen dagegen. Außerdem seien mehrere Tiere deutlich unterernährt gewesen. Wenn ein anderthalbjähriges Tier statt der erwarteten 350 Kilogramm nur 160 Kilogramm wiege, sei dies doch wohl deutlich wahrnehmbar – auch wenn die Todesursache, ein innerer schwerer Abszess, vielleicht nicht zu erkennen gewesen sei.

Köhler schlug vor, zwei der vier Taten außen vor zu lassen, weil ihr Mandat durch Medikamentengabe und die Hinzuziehung des Tierarztes versucht habe, den Tieren zu helfen. Bei den beiden anderen Fällen wolle der Landwirt seine Berufung auf das Strafmaß beschränken.

Das Gericht akzeptierte nur die Einstellung einer Tat. Es befragte den Landwirt, was er jetzt mache. Anders als im Tatzeitraum ab November 2020 ist er nicht mehr zusätzlich zu seiner Landwirtschaft angestellt.

Tierhaltung seit Ende 2021 gerichtlich untersagt

Weil das Veterinäramt ihm die Tierhaltung untersagte und die Verwaltungsgerichte seine Einsprüche verwarfen, halte er seit Herbst 2021 keine Tiere mehr, sondern lebe von der Bestellung seiner Felder, so der Landwirt. Der Hof ist wegen Baumaßnahmen mit Hypotheken belastet.

Köhler sagte, der 36-Jährige habe seine Tiere geliebt und würde nach seiner Rehabilitation gerne wieder eine Zucht aufbauen. „Er ist mit Leib und Seele Landwirt und hat ein großes Wissen.“ In ihrem Plädoyer forderte sie eine milde Strafe und die Berücksichtigung des vom Landkreis angestrengten und schon laufenden Tierhaltungsverbots bei der Urteilsfindung.

Das Gericht folgte dem nicht. Zwar reduzierte es die Strafe im Fall des abgemagerten Kalbs, weil der innere Abszess nicht sichtbar gewesen sei und der Landwirt versucht habe, das Tier aufzupäppeln. Es hielt aber am einjährigen Tierhaltungsverbot fest – auch wenn der Landwirt schon seit mehr als zwei Jahren ohne Tiere sei.

Außerdem formulierte Rickels-Havemann Sorgen, was die Zukunftsplanung des Angeklagten angeht. Angesichts der Verschuldung und des nun auf Null gefahrenen Tierbestandes solle er sich überlegen, ob er noch einmal eine Selbstständigkeit als Tierhalter anstrebe oder nicht auch in einem Angestelltenverhältnis zufrieden sein könne.

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