Zwei Verteidiger, kein Angeklagter Gastronom verpasste seinen Prozess
Ein Südbrookmerlander soll Steuern hinterzogen haben. Der 61-Jährige erschien aber nicht vor Gericht. Wie es jetzt weitergeht.
Südbrookmerland - Zwei Verteidiger aus Bremen, aber kein Angeklagter: Ein 61-Jähriger aus Südbrookmerland hat am Montag seinen Prozess am Amtsgericht Aurich verpasst und muss nun mit einem Strafbefehl rechnen. Der Ankläger von der Staatsanwaltschaft Oldenburg hat eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 5000 Euro und die Einziehung von 147.492 Euro beantragt.
Strafrichter Dr. Markus Gralla wird in den nächsten Tagen über diesen Antrag entscheiden. Erhebt der Angeklagte dann Einspruch gegen diese Entscheidung, hat er laut Gralla noch eine weitere Chance, vor Gericht zu erscheinen. Dann würde es erneut zu einer Hauptverhandlung kommen.
Vorgeworfen wird dem Angeklagten Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit einem gastronomischen Betrieb. In den Jahren 2019 bis 2021 soll er zusammen mit zwei weiteren Männern, die bereits im vergangenen November verurteilt wurden, Schwarzeinkäufe im Wert von rund 150.000 bis 175.000 Euro pro Jahr für eine Auricher Pizzeria getätigt haben. Auf diese Weise seien dem Staat Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuereinnahmen in Höhe von rund 145.000 Euro entgangen, sagte Gralla auf Nachfrage.
Alle Verurteilten stehen zusammen für die erlangte Summe gerade
Der Staatsanwalt zählte acht Einzelstrafen zu angeklagten Taten auf, die er angesichts des Fehlens des Angeklagten aber nicht weiter erläuterte. Insgesamt kam er dabei auf ein Strafvolumen von 25 Monaten, das er dann jedoch zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung zusammenfasste.
Die beiden gesondert Angeklagten seien zu jeweils einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung sowie einer Geldauflage von je 3000 Euro verurteilt worden, erläuterte der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts. Auch sie müssen den durch die Steuerhinterziehung erlangten Gesamtwert an den Staat zurückzahlen.
Für den angeklagten Südbrookmerlander ist diese Entscheidung vom Richter bisher nicht getroffen, und schon gar nicht ist sie rechtskräftig. Käme es allerdings zu einem rechtskräftigen Strafbefehl, würden alle drei Männer gleichermaßen herangezogen, um die kriminell erlangte Summe einzuziehen, erläuterte Gralla auf Nachfrage. Bei einem der beiden anderen Verurteilten sei die Verwertung eines Grundstücks möglich. Damit sei ein Teil der Einziehungssumme schon beim Fiskus. Es gehe dann noch um den Restbetrag.
Im November standen zwei Brüder vor Gericht, die im Jahr 2007 die Pizzeria ihres Vaters übernommen hatten (wir berichteten). Der Vater war nicht Teil des damaligen Verfahrens. Es hieß, er lebe im Ausland.
Mehrere Verfahren wegen dieser Art des Steuerbetrugs in Aurich
Die drei Auricher Gastronomen sind nicht die einzigen, gegen die am Auricher Amtsgericht wegen Steuerhinterziehung durch Schwarzeinkäufe verhandelt wurde und wird. Ein großes Unternehmen, das Gastronomen in Norddeutschland beliefert und einen Teil der Ware bar abgerechnet hatte, ist aufgeflogen. In der Folge geht es nun auch um Prozesse, die gegen die Gastronomen geführt werden.
Im vergangenen Herbst stand beispielsweise ein Gastronom aus dem Brookmerland vor dem Auricher Amtsgericht. Er sprach damals von einem „System“, das Lieferanten ihm als üblich beschrieben hätten. Er als Neuling habe sich nichts dabei gedacht. Und dieses System sah vor, dass der Restaurantbetreiber nur die Hälfte der Ware auf Rechnung kauft und die andere Hälfte ohne schriftlichen Beleg gegen Bargeld bekommt. Die nicht verbuchte Ware führt dann auch zu nicht versteuertem Umsatz, zu nicht versteuertem Einkommen und zu nicht abgeführter Gewerbesteuer.