Leasingwagen angezündet  Brandstiftung statt Rückgabe

| | 30.05.2024 18:36 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Das war 2017: Ein Auto des Beschuldigten ging in Moordorf in Flammen auf. Auch damals handelte es sich um ein Leasingfahrzeug, das einige Tage später hätte zurückgegeben werden müssen. Foto: Archiv
Das war 2017: Ein Auto des Beschuldigten ging in Moordorf in Flammen auf. Auch damals handelte es sich um ein Leasingfahrzeug, das einige Tage später hätte zurückgegeben werden müssen. Foto: Archiv
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Ein Moordorfer hat seinen Leasingwagen angesteckt, weil er damit deutlich weiter gefahren war, als er durfte. Die Strafe, die ihn nun erwartet, könnte auch berufliche Folgen haben.

Südbrookmerland - Was macht man, wenn man die erlaubte Kilometer-Fahrleistung bei einem Leasingwagen gravierend überschritten hat und diesen wieder abgegeben muss? Anzünden, dachte sich offenbar ein 36-jähriger Mann aus Moordorf. So lautet zumindest das Urteil des Auricher Amtsgerichts, das ihn zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilte. Noch viel schwerwiegender dürften für ihn aber wohl die beruflichen Folgen seiner Tat sein.

Ereignet hat sich der Vorfall im September 2021. Der Angeklagte hätte seinen von Volkswagen geleasten Golf 8 an diesem Tag wieder abgeben müssen, da der Leasingvertrag endete. Doch dazu kam es nicht. Wenige Stunden vor dem Rückgabetermin ging der Wagen vor der Wohnung des Beschuldigten in Flammen auf. Die Feuerwehr rückte an, konnte einen Totalschaden aber nicht mehr verhindern. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf. Schnell stand fest, dass der Wagen in Brand gesetzt wurde. Und allein schon wegen der anstehenden Rückgabe des Wagens geriet schnell der damalige Besitzer und jetzige Angeklagte ins Visier der Beamten.

Noch stellte sich aber die Frage nach einem Motiv. Die konnte aber wenig später beantwortet werden. Der Beschuldigte hätte mit dem Wagen im Rahmen des Leasingvertrages maximal 20.000 Kilometer fahren dürfen. Der Kilometerzähler des Autos konnte zwar wegen des Brandschadens nicht mehr ausgelesen werden, der Fahrzeugschlüssel hingegen schon. Das Ergebnis: Die vertraglich eingeräumte Fahrleistung war um mehr als 11.000 Kilometer und damit um weit über 50 Prozent überschritten worden. Hätte er den Wagen mit dieser Überschreitung abgegeben, wäre eine saftige Nachzahlung fällig gewesen. Darüber hinaus wäre ihm von Volkswagen möglicherweise ein neuer Leasingvertrag verweigert worden. Finanziell hätte die Nachzahlung aus Sicht der Ermittler zudem ein Problem für den Mann darstellen könne. Er war zum Zeitpunkt des Vorfalls offenbar spielsüchtig und gab Monat für Monat mehreren Hundert Euro in Online-Casinos aus.

Brandbeschleuniger und Herz-Toilettenpapier

Die Ermittlungen ergaben außerdem, dass beim Anzünden des Autos Brandbeschleuniger zum Einsatz kam – ebenso wie Toilettenpapier mit Herzmuster. Beides fanden die Beamten in der Wohnung des Angeklagten.

Eines der wohl erdrückendsten Argumente, die im Prozess gegen den Mann sprachen, kommt aus dem Jahr 2017. Seinerzeit hatte nämlich schon einmal ein Auto des Angeklagten gebrannt. Auch damals war es ein Leasingfahrzeug und auch damals stand die Rückgabe an den Leasinganbieter kurz bevor. Seinerzeit waren Ermittler jedoch zu dem Schluss gekommen, dass eine Brandstiftung nicht zweifelsfrei nachzuweisen sei und auch ein Blitzeinschlag als Brandursache infrage käme.

Zweimal brannten bei dem Mann also Leasingfahrzeuge, jeweils kurz bevor sie zurückgegeben werden mussten. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war allein das schon ein bisschen zu viel des Zufalls. Dass dann noch Brennspiritus und das fragliche Toilettenpapier bei dem Mann gefunden wurden, genüge aus Sicht der Anklage für eine Verurteilung, selbst wenn klare Beweise fehlten.

Urteil könnte berufliche Folgen haben

Die Verteidigung war naturgemäß anderer Meinung. Rechtsanwalt Edgar Dalhoff (Moormerland) versuchte, jedes einzelne gegen seinen Mandanten sprechende Indiz zu entkräften. Besonders anschaulich wurde dies, als der Anwalt ein paar Blätter Toilettenpapier in die Luft hob, das dem am Tatort gefundenen Papier gleichen soll.

Das Gericht beeindruckte er damit jedoch nicht und sein Mandant wurde schuldig gesprochen. Wie zuvor schon die Staatsanwältin, verwies der Vorsitzende Richter Dr. Markus Gralla auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Demnach müssten in reinen Indizienprozessen die Indizien in der Gesamtschau betrachtet werden und nicht jedes für sich. Ergebe sich aus dem Gesamtbild der Anlass, von der Schuld eines Angeklagten überzeugt zu sein, sei dieser zu verurteilen, selbst wenn sich jedes einzelne Indiz für sich genommen entkräften ließe.

Weil sich der Verurteilte aus strafrechtlicher Sicht bislang nichts zuschulden kommen lassen hatte, wurde die Strafe von einem Jahr und acht Monaten zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss er 1500 Euro an die Drogenberatungsstelle in Aurich zahlen. Was für den Angeklagten aber wohl noch viel schwerer wiegt: Wird das Urteil rechtskräftig, ist er seinen Job los. Der Mann ist Berufssoldat und untersteht damit dem Soldatengesetz. Darin ist geregelt, dass Soldaten ihre Rechtsstellung als solche verlieren, wenn sie wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden. Wohl auch deshalb ist anzunehmen, dass sich der Beschuldigte gegen das Urteil wehren wird.

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