Neue Gebührensatzung Krippe – Ganztag wird im Brookmerland günstiger
Die neue Kita-Vereinbarung bringt voraussichtlich ab August Änderungen für Brookmerlander Eltern. Einige Familien dürften sich darüber freuen.
Brookmerland - Eltern von Krippenkindern werden voraussichtlich bald neue Gebührenbescheide bekommen. Sofern der Kreistag und die Politik in der Samtgemeinde Brookmerland zustimmen, gelten im Zuge der neuen Kita-Vereinbarung ab August andere Gebührensätze für die Betreuung. Eltern sollen dann landkreisweit das Gleiche zahlen. In einigen Brookmerlander Haushalten dürfte der neue Bescheid für Freude sorgen.
Auf Nachfrage stellte die Samtgemeinde die bisherige Gebührentabelle zur Verfügung. Wann die Gebührensatzung das letzte Mal überarbeitet wurde, teilte sie nicht mit. In den Amtsblättern der Jahrgänge 2008 bis 2023 ist jedenfalls keine Satzungsänderung mehr verzeichnet. Dennoch kommt es mit der neuen Staffelung nicht zu einem „Kostenschock“.
Neue Stufe bei den hohen Einkommensgruppen
Die bisherige Brookmerlander Gebührentabelle weist ebenso wie der landkreisweite Entwurf eine Staffelung nach sieben Einkommenstufen auf. Allerdings gibt es im Brookmerland zwei niedrige Einkommenstufen, die im neuen Entwurf beide unter Stufe 1 fallen. Der neue Entwurf hat dafür bei den höheren Einkommengruppen zwei Kategorien, die im Brookmerland bislang in die höchste Eingruppierung fallen.
Krippenplätze im Brookmerland
Die Samtgemeinde hatte Mitte des vergangenen Jahres insgesamt mindestens 105 Krippenplätze, wie Vize-Rathauschef Jochen Behrends damals auf Anfrage mitteilte. 30 befinden sich in Marienhafe, 45 in Rechtsupweg und 30 in Upgant-Schott. In Wirdum werden zwei altersübergreifende Gruppen betreut, sodass auch dort einige Krippenkinder untergebracht werden können. Hinzu kommen bis zu 328 Kindergartenplätze – je nach Besetzung der Gruppen in Wirdum. Insgesamt verfügt die Samtgemeinde über zehn Einrichtungen: acht in eigener Trägerschaft, zwei in fremder Trägerschaft.
Zugrunde gelegt werden bei der Brookmerlander Einkommensberechnung – ebenso wie bei der künftigen landkreisweiten Gebührensatzung – die Bestimmungen des 2. Teil des Wohngeldgesetzes, das sogenannte Haushaltsnettoeinkommen.
Ganztagsbetreuung wurde bislang prozentual aufgeschlagen
Neu im Vergleich zur bisherigen Satzung ist im Entwurf die schon abgebildete Staffelung der Gebühren nach der Betreuungszeit. Bislang „buchten“ die Eltern im Brookmerland eine fünfstündige tägliche Betreuung. In Einrichtungen mit längerer Öffnungszeit wurden dann pro angefangener weiterer halber Stunde 12,5 Prozent des Betreuungsentgelts zusätzlich berechnet.
Anhand einiger Beispielfamilien sollen die Unterschiede zwischen bisheriger Satzung und dem Entwurf verdeutlicht werden: Geht man zunächst von einem Zwei-Personen-Haushalt aus, kostete die Betreuung bislang für fünf Stunden bei einem jährlichen Haushaltsnettoeinkommen von bis zu 18.400 Euro monatlich 96 Euro. Bei der neuen Vereinbarung müsste dieser Haushalt mehr, nämlich 120 Euro, zahlen. Allerdings übernimmt bei den niedrigsten Einkommensstufen oft das Amt für Jugend und Soziales die Gebühr. Haben die zwei Personen ein deutlich höheres Jahresnettoeinkommen von 34.000 Euro, liegt der bisherige Satz bei 167 Euro monatlich, der neue hingegen etwas niedriger, bei 160 Euro.
Mehrkosten für die höchsten Haushaltsnettoeinkommen
Bei einem Drei-Personen-Haushalt mussten bei einem Haushaltsnettoeinkommen von 31.000 Euro bisher 141 Euro gezahlt werden. Künftig wären es 140 Euro. Wer 42.000 Euro zur Verfügung hat, zahlt bisher 205 Euro, künftig 185. Bei mehr als 46.020 Euro in der Haushaltskasse wurden bisher 231 Euro monatlich fällig. Künftig wären dies 240 oder – ab einem Nettoeinkommen von 53.500 Euro – 270 Euro.
Bei vier Personen im Haushalt sind bei einem Einkommen von 33.500 Euro bisher 141 fällig, künftig 140. Hat die Familie mehr als 49.092 Euro zur Verfügung, lag die Gebühr bisher bei 231 Euro und künftig bei 240 Euro oder ab 56.000 Euro Jahresnettoeinkommen bei 270 Euro. Deutliche Verteuerungen gibt es also nur bei höheren Einkommen.
Ganztagsbetreuung wird in vielen Fällen günstiger
Bei einer achtstündigen Ganztagsbetreuung steigt bei einem Zwei-Personen-Haushalt mit 18.400 Euro die Gebühr von 168 auf 192 Euro. In vielen anderen Beispielen liegen die Kosten für acht Stunden im Entwurf aber niedriger als bisher – außer für die höchsten Einkommen. Bei einem Jahresnettohaushaltseinkommen von 34.000 Euro zahlt der Zwei-Personen-Haushalt künftig beispielsweise 256 Euro statt wie bisher 292,25 Euro.
Ein Drei-Personen-Haushalt mit 31.000 Euro zahlt bisher 246,75 Euro und künftig 224. Bei 42.000 Euro Jahresnetto sind künftig 296 Euro zu zahlen statt wie bisher 358,75 Euro. Erst in den höheren Einkommensgruppen ab 53.500 Euro zahlt der Drei-Personen-Haushalt mehr als bisher, nämlich 432 Euro statt 404,25 Euro. Das gilt analog auch für Vier-Personen-Haushalte. Bei einem Jahresnetto von 33.500 Euro wurden bisher 246,75 Euro berechnet. Künftig sollen es 224 Euro sein. Erst ab 56.000 Euro muss mehr gezahlt werden als bisher, nämlich 432 Euro statt 404,25 Euro.
Die Berechnung gilt jeweils für das erste Kita-Kind der Familie. Das zweite Kind, das zeitgleich die Kita besucht, zahlt nur noch die Hälfte. Für jedes weitere Kita-Kind wird kein Beitrag mehr erhoben.