Entwurf für neue Gebührentabelle So viel sollen künftig Krippenplätze im Kreis Aurich kosten
Bislang zahlen Eltern für Krippen, Kindertagespflege und Horte in den Kommunen ganz unterschiedliche Summen. Künftig sollen die Gebühren kreisweit einheitlich sein. Nun liegt der erste Entwurf vor.
Aurich - Jetzt sind sie endlich bekannt, zumindest als Entwurf in ersten politischen Gremien: Die voraussichtlichen künftigen einheitlichen Gebühren für Kinderkrippen, Kindertagespflegestellen und Horte im Landkreis Aurich, die Hunderte von Eltern ab 1. August zahlen müssen. Die neue Entgelttabelle, die die Kommunen in den nächsten Tagen in ihren politischen Gremien beschließen sollen, richtet sich in sieben Stufen nach dem Nettoeinkommen und der Personenzahl der betroffenen Haushalte sowie der gewünschten Betreuungszeit.
Laut den entsprechenden Beschlussvorlagen zahlt zum Beispiel ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Nettoeinkommen von 40.000 Euro im Jahr (Stufe 4) für bis zu sechs tägliche Betreuungsstunden 222 Euro im Monat. Den niedrigsten Beitrag von 96 Euro im Monat würde ein Drei-Personen-Haushalt mit bis zu 26.000 Euro Jahresnettoeinkommen (Stufe 1) für eine bis zu vierstündige Betreuung zahlen. Den höchsten Satz von 540 Euro im Monat würde ein Drei-Personen-Haushalt bei einem Jahresnettoeinkommen von mehr als 53.500 Euro für eine bis zu zehnstündige Betreuung zahlen müssen (Stufe 7).
Bislang sehr viele Einkommensstufen
Bislang gab es in den Städten und Gemeinden zum Teil sehr viele Einkommensstufen, in Aurich sind es gar 56, in der Krummhörn und Wiesmoor 15, in Ihlow 14 und in Großefehn sieben.
Die Erstellung der neuen kreisweit einheitlichen Entgeltsatzung erfolgte laut Kreisverwaltung gemeinschaftlich in Arbeitskreisen. In einem Treffen mit allen Fachverantwortlichen wurden die unterschiedlichen bestehenden Satzungen besprochen. Den größten Anklang fand die Variante der Staffelung in Einkommensklassen unter Berücksichtigung der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen sowie des Betreuungsumfangs. In einer kleineren Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern von drei Kommunen sowie dem Landkreis, wurden die bisherigen Einkommensklassen und Entgelte aufgearbeitet, zusammengeführt und schließlich Mittelwerte gebildet.
Für Kindergartenkinder über drei Jahren sind die ersten acht Betreuungsstunden beitragsfrei. Für die neunte Stunde wird künftig einkommensunabhängig ein Beitrag von 25 Euro erhoben, für die zehnte Stunde 50 Euro.
Die Einführung kreisweit einheitlicher Betreuungsentgelte bedeutet laut Kreisverwaltung, dass es in einigen Kommunen zu Erhöhungen und in anderen zu einer Reduzierung kommt.
Bis Ende Juni soll alles beschlossen sein
Nach und nach sollen jetzt die zuständigen Ausschüsse und Räte in den 15 Städten und Gemeinden im Landkreis Aurich der neuen Satzung und Gebührentabelle zustimmen. In der Stadt Norden sollte der zuständige Ausschuss bereits am Mittwoch, 22. Mai, beraten, in Südbrookmerland und Hinte soll das am Dienstag, 28. Mai, passieren, in Ihlow am Mittwoch, 29. Mai. Am Donnerstag, 30. Mai (15 Uhr, Seminarhotel Aurich) berät der Jugendhilfeausschuss des Landkreises. Bis zur Sommerpause Ende Juni sollen die Räte und der Kreistag folgen.