Vorwurf gegen Südbrookmerlander Messer an Hals gehalten und Geld gefordert
Mit einem Messer bewaffnet, soll ein 19-Jähriger in Aurich einen Passanten ausgeraubt haben. Dabei, so der Vorwurf, hielt er ihm die Klinge an den Hals.
Aurich/Südbrookmerland - Es wirkt wie ein Albtraum: In einer Parkanlage nähern sich plötzlich drei Männer und fordern von einem Passanten Bargeld. Dabei wird dem Mann ein Messer an den Hals gehalten, wodurch er sogar verletzt wird. Der Mann gibt das Geld und zwei Schachteln Zigaretten heraus. Dann machen sich die Angreifer aus dem Staub. Genau so einen Vorfall soll es Mitte Mai vergangenen Jahres am Auricher Pferdemarkt gegeben haben. Einer der mutmaßlichen Täter, ein 19-jähriger damaliger Südbrookmerlander, sitzt wegen des Vorwurfs der schweren räuberischen Erpressung seit Dienstag vor Gericht. Er bestreitet die Tat.
Laut Staatsanwaltschaft hat der Mann, der inzwischen in Aurich lebt, gemeinsam mit zwei bislang unbekannten Mittätern 80 Euro Bargeld und die beiden Zigarettenschachteln erbeutet. Doch der 19-Jährige will von dem Geschehen nichts wissen. Die Aussagen einiger Zeugen am ersten Verhandlungstag haben zudem beinahe mehr Fragen aufgeworfen, als beantwortet wurden. Das mutmaßliche Opfer der Tat war gar nicht erst zur Verhandlung erschienen.
Erinnerungen durch Medikamente getrübt
Stattdessen vernahm das Gericht unter dem Vorsitz von Bastian Witte einen jungen Mann, der zum Zeitpunkt der Tat mit dem mutmaßlichen Opfer unterwegs war. Wer jedoch annahm, dass es von dem Zeugen eine einigermaßen detaillierte Schilderung der Ereignisse geben würde, irrte. Immer wieder gab der 18-Jährige an, sich nicht mehr so recht erinnern zu können. Zum Zeitpunkt des angeblichen Vorfalls habe er unter dem Einfluss von Medikamenten gestanden, die seine Wahrnehmung getrübt hätten.
Verdacht: Zeuge könnte Angst vor dem Angeklagten haben
Zwischenzeitlich gab es bei der Vernehmung und im vorangegangenen Ermittlungsverfahren den Verdacht, der Zeuge könne Angst davor haben, den Beschuldigten zu belasten. So findet sich in den Ermittlungsakten ein Vermerk, wonach der Zeuge im Vorfeld seiner Aussage bei der Polizei darum gebeten habe, anonym zu bleiben und dafür zu sorgen, dass der Angeklagte keine Kenntnis von der Aussage erhalte. So etwas ist allerdings schon aus verfahrensrechtlichen Gründen kaum möglich. Im Gerichtssaal gab der Zeuge am Dienstag an, das mutmaßliche Opfer, mit dem er zuvor gemeinsam unterwegs gewesen sei, in der Nähe einer Personengruppe gesehen zu haben, zu der auch der Beschuldigte gehört habe. Dieser habe zwischenzeitlich einen Gegenstand in der Hand gehalten. Während er bei der Polizei noch angab, dass es sich dabei um ein Messer gehandelt haben könnte, sprach er nun von einem handähnlichen Gegenstand.
Opfer soll Angeklagten entlastet haben
Der Angeklagte hatte in seiner Aussage angegeben, das angebliche Opfer wenige Tage nach dem vermeintlichen Vorfall am Auricher Georgswall getroffen und dort zur Rede gestellt zu haben. Dabei habe der Mann bestätigt, dass der Angeklagte nichts mit der Sache zu tun gehabt habe. Dies wolle er bei der Polizei richtigstellen. Dazu kam es aber augenscheinlich nicht.
Die 42-jährige Mutter des Beschuldigten bestätigte dessen Angaben im Zeugenstand. Sie sei dabei gewesen, als das angebliche Opfer die genannten Aussagen machte. Der Mann habe gesagt, er habe ihrem Sohn „einen reinwürgen“ wollen. Hintergrund sei ein früheres Aufeinandertreffen der beiden gewesen. Details konnte die Mutter dazu jedoch nicht nennen.
Diese Angabe steht jedoch im Widerspruch zu Aussagen des Begleiters des mutmaßlichen Opfers sowie eines weiteren Zeugen. Beide gaben übereinstimmend an, dass der Mann erst am Tag des Vorfalls, oder wenige Tage zuvor nach Aurich gezogen war. Bei dem weiteren Zeugen handelte es sich um einen Sozialarbeiter, der als sogenannter Bezugsbetreuer sowohl für das mutmaßliche Opfer, dessen Begleiter und den Angeklagten zuständig war. Bezüglich des Angeklagten berichtete der Sozialarbeiter über eine Posttraumatische Belastungsstörung, die aus seiner Kindheit stamme. Er habe wenig Bezug zu seinen Eltern oder anderen zuverlässigen Erwachsenen gehabt. So seien im Elternhaus des 19-Jährigen immer wieder berauschende Mittel im Spiel gewesen.
Dass das mutmaßliche Opfer am Dienstag nicht zum Prozesstermin erschien, dürfte es der aus zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen bestehenden Kammer des Gerichts nicht leichter machen, Licht in die Angelegenheit zu bringen. Nun ruhen alle Hoffnungen auf einem Fortsetzungstermin. Am 7. Mai sollen das mutmaßliche Opfer, eine Polizeibeamtin sowie ein Sachverständiger gehört werden. Die öffentliche Verhandlung beginnt an diesem Tag um 11 Uhr im Hauptgebäude des Auricher Landgerichts.