Prozess um Unfallflucht Angeklagte verließ schimpfend den Gerichtssaal
Sie präsentierte im Berufungsprozess plötzlich eine andere Schuldige für einen Unfall in Marienhafe. Sie konnte die Kammer nicht überzeugen – und machte ihren Ärger deutlich.
Marienhafe - Der Unfall war vergleichsweise klein, das juristische Nachspiel und der Frust bei der Angeklagten im Nachhinein hingegen groß: Vor dem Auricher Landgericht musste sich in der Karwoche eine Südbrookmerlanderin wegen Fahrerflucht verantworten. Sie hatte Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Norden vom vergangenen Oktober eingelegt.
Der 44-Jährigen wurde vorgeworfen, im Dezember 2021 abends bei ihrer Arbeitsstätte in Marienhafe mit ihrem Mercedes ML beim Rückwärtsfahren ein parkendes Auto gerammt zu haben und danach vom Tatort geflüchtet zu sein. Gegenüber der Polizei hatte sie nach dem Unfall ausgesagt, gefahren zu sein und den Unfall nicht wahrgenommen zu haben. Auch gegenüber ihrer Versicherung, der Unfallgegnerin und offenbar auch gegenüber ihrem Anwalt hatte sie dies so gesagt. Sie habe ihre Tochter von der Arbeit abgeholt und die habe auf dem Beifahrersitz laut telefoniert.
Gutachten widerlegte ursprüngliche Aussage
Der Anwalt beauftragte dann ein Gutachten, das jedoch zu dem Ergebnis kam, dass es nicht möglich sei, einen solchen Unfall nicht zu bemerken. Vor dem Norder Gericht sagte die Angeklagte im Oktober dann wenig zum Geschehen, sondern lediglich, dass jemand anderes gefahren sei, nicht sie selber. Sie sei krankgeschrieben und deshalb nicht bei der Arbeit gewesen. Ihr Bruder sei an dem Abend zu Besuch gewesen.
Wegen der Widersprüche in den Angaben war das Amtsgericht Norden von ihrer Schuld überzeugt und verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 30 Euro. Zudem sollte die Südbrookmerlanderin die Kosten des Verfahrens tragen und bekam ein Fahrverbot für sechs Monate. Dieses Urteil wollte die Südbrookmerlanderin nicht akzeptieren.
Angeklagte: Ich wollte meine Tochter schützen
Vor dem Landgericht Aurich machte die Angeklagte nun ausführlichere Angaben. Sie sei an dem Abend nicht gefahren. Ihre Tochter sei es gewesen, die nach der Arbeit mit dem elterlichen Auto den Unfall verursacht habe. Sie habe ihre Tochter mit ihrer anfänglichen Aussage schützen wollen, so die Angeklagte. Und sie sei auch nicht sicher gewesen, wie es in diesem Fall mit der Versicherung gewesen wäre. „Ich hatte gar nicht gedacht, dass ich so viel Ärger deswegen bekomme.“
Das Landgericht hörte etliche Zeugen, darunter den Arzt der Angeklagten zu möglichen Fahreinschränkungen durch ihre Erkrankung, die Unfallgegnerin, eine Polizistin, eine Kollegin und einen Augenzeugen des Unfalls. Auch der Gutachter reiste wieder aus Bad Bentheim an, um seine Ergebnisse zur erläutern.
Außerdem traten der Bruder, die Tochter und der Ehemann der Angeklagten in den Zeugenstand. Der Bruder sagte aus, dass er auf Familienbesuch in Ostfriesland gewesen und an dem Unfalltag mit seinem Sohn ab dem Mittag bei seiner krankgeschriebenen Schwester gewesen sei. Später sei auch sein Schwager nach Hause gekommen. Wann die Tochter nach Hause gekommen sei, habe er nicht mitbekommen. Dann sei die Nachricht vom Unfall gekommen.
Die Unfallgegnerin berichtete, dass die Angeklagte ihr gegenüber gesagt habe, dass sie gefahren sei. Der Unfallzeuge schilderte den lauten Knall, den er und sein Begleiter beim Zusammenstoß der Autos gehört hätten. Die Kollegin berichtete von der Situation nach dem Unfall. Mutter und Tochter arbeiteten zu der Zeit in der gleichen Firma.
Ehemann berichtet vom Abend
Die Angeklagte sei krankgeschrieben gewesen, die Tochter habe zu der Zeit ihren Dienst beendet. Ob die Tochter selbst gefahren oder von der 44-Jährigen abgeholt worden sei, wisse sie nicht. Sie habe beide angerufen, aber beide nicht erreicht. Die Angeklagte habe dann zurückgerufen, aber nicht gewusst, worum es geht. Wie die 44-Jährige auf die Nachricht vom Unfall reagiert habe, wisse sie nicht mehr.
Auf Antrag der Angeklagten, die ohne Rechtsanwalt erschienen war, wurde auch ihr Ehemann gehört. Er berichtete vom Besuch seines Schwagers. Auf einmal habe das Telefon geklingelt und eine Arbeitskollegin habe von dem Unfall berichtet. Er und der Schwager seien dann vor die Tür gegangen und hätten sich das Auto angesehen, das dort inzwischen gestanden habe. Er habe zu seiner Tochter nach oben gerufen: „Was hast du mit unserem Auto gemacht?“ Die Antwort: „Nichts, Papa, nichts.“ Dann sei er mit dem Auto und seiner Frau zur Polizei nach Norden gefahren.
Diesmal sagte die Tochter aus – aber nur teilweise
Die Tochter machte bei der ersten Aussage von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht als Angehörige Gebrauch, wollte später aber doch aussagen. Sie gab an, dass ihre Mutter nicht gefahren sei. „Ich weiß, dass sie zu Hause war.“ Die Vorsitzende Richterin Dorothee Bröker hatte die 24-Jährige belehrt, dass sie sich nicht selbst belasten brauche. Deshalb machte diese auf Nachfragen keine Angaben. Die Staatsanwaltschaft hatte wissen wollen, ob die Tochter gearbeitet hatte und wann sie nach Hause gekommen war. Und wie sie wissen könne, dass ihre Mutter exakt zum Unfallzeitpunkt im Haus gewesen sei.
Einige hitzige Wortgefechte im Saal
Zeitweise kam es zu hitzigen Debatten im Gerichtssaal. Als der Ehemann gehört wurde, stelle Bröker Widersprüche zur Aussage der Kollegin fest und bohrte nach. „Wenn Sie so weitermachen, glauben wir Ihnen nichts“, drohte Bröker. Der Zeuge konterte: „Das tun sie doch sowieso nicht!“ In anderen Prozessen habe er das auch schon erlebt. Es werde einfach nicht gut genug ermittelt. „Meine Frau ist unschuldig. Das schwöre ich“, so der 47-Jährige. Er habe mit seiner Frau lange Diskussionen darüber gehabt, warum sie die Tochter schützen wolle.
Die Widersprüche in seiner Aussage ließen sich später durch die Angeklagte aufklären. Als die Tochter trotz der zweiten Anhörung zu Nachfragen keine Antworten machen wollte, brach es allerdings aus der Staatsanwältin heraus: „Das ist doch beschämend!“ Im Laufe des Verfahrens habe es doch genug Zeit zum Nachdenken gegeben, ob man nun reinen Tisch machen wolle.
Mit Kraftausdrücken aus dem Saal
Am Ende nahmen weder sie noch die Kammer der Angeklagten ab, dass sie nicht gefahren sei. Immer wieder habe sie erklärt, selbst gefahren zu sein – bis das Gutachten gezeigt habe, dass es sich um eine Unfallflucht handelt. Die Tochter werde nun vorgeschickt, so die Anklägerin.
Die Kammer reduzierte das Urteil leicht, hielt die Angeklagte aber für schuldig. Es gebe zu viele Widersprüche in den Aussagen der Familie und zu lange sei gesagt worden, dass sie selbst gefahren sei, argumentierte Bröker. Zwar blieb es bei der Geldstrafe von 2100 Euro. Zudem muss die Angeklagte die Kosten des gesamten Verfahrens tragen. Das Fahrverbot wurde aber von sechs auf drei Monate verkürzt.
Die Verwandten der Angeklagten sprachen schon im Gerichtssaal von einem „Fehlurteil“. Die Angeklagte stürmte schimpfend hinaus. Einige im Saal wollen gehört haben, dass sie „Fickt euch doch alle“ gesagt hat.