Ermittler ließ Tasche zurück Akte nach Durchsuchung verschwunden
Ein 22-jähriger Leezdorfer wird beschuldigt, eine Ermittlungsakte gegen sich verschwinden lassen zu haben. Er ist nun wegen Unterschlagung angeklagt.
Leezdorf/Norden - So ein Fall kommt nicht oft vor: Vor dem Amtsgericht Norden muss sich derzeit ein 22-jähriger Leezdorfer wegen des Vorwurfs der Unterschlagung verantworten. Er soll eine Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Aurich verschwinden lassen haben, nachdem diese bei einer Durchsuchung im Zuge einer anderen Ermittlung in seiner Wohnung vergessen wurde.
Die Aussagen der ermittelnden Beamten und des Angeklagten ähneln sich im Wesentlichen: Im August stand morgens die Polizei vor seiner Tür. Der Angeklagte schlief durch die Einnahme von Medikamenten fest und wurde durch das Aufbrechen der Wohnungstür unsanft geweckt. Der Einsatzleiter händigte den Durchsuchungsbeschluss aus und stellte seine Aktentasche mit der Ermittlungsakte im Wohnzimmer ab. Er habe sie mitgenommen, damit bei der Durchsuchung gezielter nach Unterlagen gesucht werden könne, so der Beamte im Zeugenstand.
Schilderungen des Ablaufs weitgehend identisch
Er ging mit dem Angeklagten ins Nebenzimmer, während seine Kollegen die anderen Zimmer durchsuchten. Mit dem Angeklagten ging der Oberkommissar später zu dessen Auto, um auch dieses zu durchsuchen. Soweit decken sich alle Aussagen.
Nicht einig waren sich der Angeklagte und die beiden Polizisten im Zeugenstand darüber, wie es nach der Durchsuchung weiterging. Der Einsatzleiter sagte aus, er habe sich am Auto vom Angeklagten verabschiedet, die Kollegen seien mit beschlagnahmten Unterlagen und Gegenständen rausgekommen und dann seien alle zurück auf die Dienstelle gefahren. Der Angeklagte und die zweite Zeugin berichteten, dass die Durchsuchung oben in der Dachgeschosswohnung beendet worden sei.
Zweite Durchsuchung am Vormittag
Er habe auf der Dienststelle das Fehlen der Tasche bemerkt und vergeblich versucht, den Leezdorfer zu erreichen, sagte der Einsatzleiter. Dann sei er mit einem weiteren Durchsuchungsbeschluss wieder zur Wohnung gefahren. Da die Tür von der morgendlichen Öffnung kaputt gewesen sei, habe er die Wohnung erneut betreten können, aber keine Tasche mehr vorgefunden.
Später habe es jedoch ein Schreiben des Angeklagten gegeben, dass dieser bereit sei, über die Tasche zu verhandeln. Die Kollegin bestätigte dies und berichtete auch von einem Besuch des Angeklagten bei einem Kollegen auf der Dienststelle einige Tage später. Die Frage des Richters, warum das Schriftstück nicht in der Akte sei, ließ sich ad hoc nicht beantworten.
Angeklagter: Bei meiner Rückkehr war Tasche weg
Der Angeklagte hatte ausgesagt, dass er gleich nach Abrücken der Polizei mit dem Auto weggefahren sei. Zunächst zu seiner Großmutter, später zur Küste, um ein Fischbrötchen zu essen und sich zu beruhigen. Durch einen Anruf seiner Mutter habe er erfahren, dass die Polizei die Tasche suche. Er habe noch von unterwegs die Beamten informiert, dass er die Tasche nicht habe, und sei überrumpelt gewesen, dass es eine erneute Durchsuchung gegeben habe. Als er wieder in seine Wohnung gekommen sei, habe dort keine Tasche mehr gestanden.
Richter Hartmann stellte fest, dass die Tasche eine Weile in einer unverschlossenen Wohnung gestanden haben könnte. Außerdem will er das Schriftstück mit dem „Angebot“ des Angeklagten sehen und mit dem Beamten reden, den der Angeklagte aufgesucht hatte. Das Verfahren wird fortgesetzt.