Paar im Streit Kaputte Tür bringt dem Auricher Hospiz-Verein Geld ein
Im Streit hatte eine Moordorferin ihren Partner ausgesperrt. Sein heftiges Klopfen verursachte Schäden. Nun muss er zahlen, kann das Ganze aber als Erfolg werten.
Moordorf - Der Auricher Hospiz-Verein profitiert im Nachhinein von einem heftigen Beziehungsstreit in Moordorf. Das Verfahren gegen einen Auricher vor dem Auricher Amtsgericht wurde am Montag zwar eingestellt. Der Mann muss jedoch 500 Euro Geldauflage an den Verein zahlen, weil er im Zorn in Moordorf eine Tür beschädigt hatte. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, dass er diese Tür im Streit eingetreten habe.
Doch von Anfang an: Der Angeklagte zeigte sich am Montag zwar geständig, wollte einen zuvor verhängten Strafbefehl wegen Sachbeschädigung mit einer Geldstrafe von 1800 Euro in 60 Tagessätzen à 30 Euro jedoch nicht ohne Weiteres akzeptieren. Also kam es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht, wo der Angeklagte die Abläufe schilderte.
Stress wegen dem Druck, zur Arbeit zu fahren
Am 6. November des vergangenen Jahres sei er mit seiner damaligen Freundin in Moordorf in einen heftigen Streit geraten. Er habe ihre Wohnung kurz verlassen – und diese Zeit habe die Moordorferin genutzt, um die Wohnungstür abzuschließen. Er habe dringend zur Arbeit gemusst und Einlass verlangt, um seine Tasche inklusive Geldbeutel und Schlüssel zu holen.
Seine Freundin habe aber nicht geöffnet. Er habe lange geklopft. Dabei sei die Wohnungstür, die in Wirklichkeit eine Zimmertür sei, kaputtgegangen. Er habe später zusammen mit einem Kollegen die Tür ersetzt. „Ich sehe darin keine Straftat. Ich bin nicht handgreiflich geworden, habe nicht mal geschrien. Sie hätte nur die Tasche rauslegen müssen“, so der Angeklagte.
Richter Meyer belehrte ihn, dass Sachbeschädigung nun mal verboten und kein Mittel sei, seine Interessen durchzusetzen.
Mieterin: „Ich war nicht unschuldig an dem Verhalten“
Die Mieterin der Wohnung sagte als Zeugin aus. Auch sie berichtete von einem Streit. Als der Angeklagte rausgegangen sei, „habe ich meine Chance genutzt und die Tür abgeschlossen“. Sie habe gewusst, dass ihr Partner dringend zur Arbeit musste, sei aber wütend gewesen und habe die Macht ausgekostet. Das Klopfen habe sie mitbekommen. Aber sie sei in die Küche gegangen, habe die Tür zugemacht und Musik aufgedreht. „Ich war in dem Moment nicht bereit, das aus der Welt zu schaffen“, so die Zeugin. Wie die Tür genau beschädigt wurde, habe sie nicht mitbekommen.
Die 33-Jährige erwähnte auch, dass sie anfangs immer wieder auf- und wieder zugeschlossen habe, um zu provozieren. „Ich war nicht unschuldig an dem Verhalten.“ Die Tür gehöre ohnehin nicht ihrem Vermieter. Bei ihrem Einzug sei die vorhandene Tür unzureichend gewesen. Sie habe dann für 60 Euro eine Tür gekauft und wohl nicht fachgerecht eingesetzt. Jedenfalls sei immer Spiel darin gewesen. Sie habe ein Sicherheitsschloss eingebaut. Dort, wo es gesessen habe, sei die Tür beschädigt worden. Auch das andere Schloss habe gelitten.
Bewohnerin informierte Vermieter über Schaden
Sie habe dann ihren Vermieter über den Vorfall und die anschließende Reparatur durch den Angeklagten in Kenntnis gesetzt.
Der Vermieter hatte Anzeige erstattet. Er habe durch Mitarbeiter von der Beschädigung erfahren, sagte er als Zeuge. Der Name des Angeklagten sei allerdings nicht bekannt gewesen, sodass die Firma den Kostenvoranschlag nicht habe adressieren können. „Wenn jemand etwas beschädigt, kriegt er die Rechnung.“
Inwieweit die beschädigte Tür von der Mieterin eingebaut wurde und inwieweit der Schaden vom Verursacher repariert wurde, vermochte der Zeuge nicht zu sagen. Wenn die Miete regelmäßig fließe, würden die Wohnungen nicht ständig aufgesucht, sagte er.
Der Angeklagte war bereits mehrfach wegen Fahrens ohne Führerschein zu Geldstrafen verurteilt worden. Dennoch waren Staatsanwalt und Richter bereit, dieses Verfahren vorerst einzustellen. Der Angeklagte hat nun ein halbes Jahr Zeit, 500 Euro an den Hospizverein zu überweisen. Solche Auflagen sollen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung befriedigen.