Fachkräftemangel in Justiz  Amtshilfe von vier Buten-Ostfriesen am Auricher Sozialgericht

| | 02.03.2024 11:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Sie stellten die Jahresbilanz am Hohen Wall in Aurich vor: Sozialgerichts-Direktor Peter Nippen und Pressesprecher Oliver Garrels. Foto: Aiko Recke
Sie stellten die Jahresbilanz am Hohen Wall in Aurich vor: Sozialgerichts-Direktor Peter Nippen und Pressesprecher Oliver Garrels. Foto: Aiko Recke
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Auswärtige Richter unterstützen in Aurich. Der Berg an Bestandsverfahren ist gesunken – obwohl die Zahl neuer Verfahren stieg. Und es gibt einen neuen Trend.

Aurich - Es ist ein glücklicher Zufall, der dem Sozialgericht Aurich derzeit aus der Personalnot hilft. Zwei Richterstellen weniger gab es zuletzt, dazu kam eine Dauererkrankung. Hilfe gibt es von vier Kollegen aus den Sozialgerichten in Hannover, Braunschweig und Lüneburg sowie vom Landessozialgericht in Celle. Das berichteten jetzt Sozialgerichts-Direktor Peter Nippen und Pressesprecher Oliver Garrels beim Jahrespressegespräch.

Das Sozialgericht am Hohen Wall in Aurich. Foto: Heino Hermanns
Das Sozialgericht am Hohen Wall in Aurich. Foto: Heino Hermanns

Kurios: Bei allen handelt es sich um Buten-Ostfriesen, die hierzulande Verwandtschaft haben. Sie können zwar viel Arbeit digital aus der Ferne erledigen. Doch für die Verhandlungen müssen sie an den Hohen Wall in Aurich kommen. Die Buten-Ostfriesen verbinden die Arbeit nicht selten mit Besuchen bei Verwandten.

Es wird immer schwieriger, Richter nach Aurich zu locken

Mit dieser Notlösung kann das Sozialgericht zumindest zeitweise den Personalmangel lösen. Denn es wird offenbar immer schwieriger, junge Richter nach Aurich zu lotsen. Zu attraktiv sind offenbar andere Gerichtsstandorte in größeren Städten.

Stolz sind Nippen und Garrels gleichwohl darauf, dass die Kollegen in Aurich den Bestand an laufenden Verfahren weiter reduzieren konnten, auf nunmehr 2129. Zum Vergleich: 2014 war der Aktenberg noch 3146 Verfahren hoch. Seit 2019 aber sinkt die Zahl stetig.

17 Prozent neue Verfahren mehr

Bemerkenswert: Die Zahl ist gesunken, obwohl die Zahl der neueingegangen Verfahren um 17 Prozent gestiegen ist, auf 1621 im Jahr 2023. „Das ist ein signifikanter Sprung nach oben und zwar über alle Bereiche hinweg, von Bürgergeld- über Renten-, Pflege- und Krankenversicherungsverfahren“, so Nippen. Allerdings: Von den ganz hohen Rekordzahlen, 2010 waren es 2677 neue Verfahren, ist man weit entfernt. Eine Erklärung für den Anstieg haben Nippen und Garrels nicht. „Wir waren selber kolossal erstaunt“, räumt der Gerichtsdirektor ein.

Dass man trotz der steigenden Zahl an neuen Verfahren den Bestandsberg verringert habe, sei beeindruckend. Das liege auch am motivierten Team am Sozialgericht Aurich mit insgesamt 26 Mitarbeitern. Für die Bürger bedeute das auch sinkende Verfahrenslaufzeiten – auch wenn diese bei komplizierten Fällen schonmal mehrere Jahre betragen können.

Video-Verhandlungen sind Fortschritt

Gut zurecht kommen die Kollegen beim Sozialgericht Aurich mittlerweile mit der elektronischen Akte, die seit gut einem Jahr eingeführt ist. Allerdings: „Die Erwartung, dass die Verfahren dadurch beschleunigt werden, hat sich nicht erfüllt“, sagt Gerichtsdirektor Nippen. Es gebe Vor-, aber auch Nachteile der E-Akte. So könne es durchaus schwieriger sein, sich eine Akte in einem langen PDF-Dokument auf dem Computer zu erschließen als in Papierform, so Garrels. Außerdem gebe es etwa bei Dokumenten von anderen Behörden immer wieder unterschiedliche Formate und Formatierungen.

Ein eindeutiger und unbestrittener Fortschritt dagegen sind die Video-Verhandlungen, die seit einigen Jahren möglich sind. „Das spart Zeit und Geld, wenn etwa Vertreter von Krankenversicherungen nicht von weit entfern anreisen müssen“, so Nippen.

Hautstraffung nach massiver Gewichtsreduzierung ist Problem

Inhaltlich gibt es auch bei den Fällen des Sozialgerichts immer wieder neue Trends. So sehe man etwa, dass sich die Klientel beim Bürgergeld, dem Nachfolger von Hartz IV, durchaus verändere, sagte Garrels. Angesichts steigender Mieten und Energiekosten seien das mittlerweile auch Menschen „aus der Mitte der Gesellschaft“.

Auffällig sind auch die derzeit rund 30 laufenden Verfahren, bei denen es um einen sogenannten „Bodylift“, also eine Hautstraffung geht, berichtete Garrels. „Das ist erstaunlich, das haben wir früher nicht gehabt.“ Dahinter stecken Fälle von Menschen mit starkem Übergewicht, die nach einer Magen-OP und die folgende Gewichtsreduzierung unschöne Probleme mit der Haut bekommen. In diesen Fällen tun sich die Krankenkassen aber schwer, die Kosten für die anschließende teure Hautstraffung zu übernehmen. Dafür gebe es strenge Kriterien, etwa ob es psychische, dermatologische oder gar „entstellende“ Wirkungen der Magenverkleinerung gebe. Man wolle hier die Menschen durchaus warnen: „Diese Verfahren sind schwer zu gewinnen“, sagte Gerichtsdirektor Nippen.

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