Gewichtsbegrenzung reduziert  Neue Regel für Ledabrücke bei Leer – wer noch drauf darf und wer nicht

| | 20.02.2024 10:04 Uhr | 0 Kommentare
Die Ledabrücke bei Leer, hier eine undatierte Aufnahme, ist marode. Um das Bauwerk zu schonen und möglichst lange für den Verkehr frei zu halten, wird der Schwerlastverkehr von dort verbannt. Foto: Elke Wieking
Die Ledabrücke bei Leer, hier eine undatierte Aufnahme, ist marode. Um das Bauwerk zu schonen und möglichst lange für den Verkehr frei zu halten, wird der Schwerlastverkehr von dort verbannt. Foto: Elke Wieking
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Ab März gelten auf der B 70 bei Leer reduzierte Gewichtsbegrenzungen bei der Überfahrt über das Bauwerk. Betroffen ist auch ein weiterer Punkt in der Stadt.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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