Schimmel in Wohnungen  Warten auf das gerichtliche Gutachten

| | 07.01.2024 09:41 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Schimmel neben einem Rollladenkasten im Bad. Foto: Romuald Banik
Schimmel neben einem Rollladenkasten im Bad. Foto: Romuald Banik
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Ein Ehepaar in Sandhorst fordert seit Monaten vom Vermieter LEG, dass das Schimmelproblem beseitigt wird. Ein gerichtliches Gutachten ist in Arbeit. In einer Nachbarwohnung sieht es noch schlimmer aus.

Sandhorst - Es ist der dritte Winter, den Herbert und Christel Fath in ihrer Wohnung in einem der Mehrfamilienhäuser in der Wiesenstraße verbringen. Und immer noch stellen sie Schimmelbildung an den Wänden ihrer Wohnung fest und warten auf eine gerichtliche Klärung der Verantwortung dafür.

Ein vom Ehepaar in Auftrag gegebenes Gutachten aus dem vergangenen November bestätigte eine viel zu hohe Feuchtigkeit in einigen Wänden. Im März habe die Hauseigentümerin, die LEG, ein eigenes Gutachten erstellen lassen, das offenbar zu anderen Schlüssen kam, so Herbert Fath. Inzwischen hat ein gerichtlicher Gutachter die Arbeit aufgenommen. Erstmals sei er Ende September da gewesen – in einer warmen und trockenen Phase.

Gutachter: Ablagerung von Wasser an kalten Stellen

Schon damals habe er gesagt, dass der Sachverständige einen Monat zu früh dran sei, sagt Herbert Fath. Und tatsächlich war der Gutachter am 14. Dezember erneut in der Wohnung.

Schimmel in einer Ecke der Küche der Nachbarwohnung. Foto: Romuald Banik
Schimmel in einer Ecke der Küche der Nachbarwohnung. Foto: Romuald Banik

Parallel holte das Ehepaar einen Energieberater der Verbraucherzentrale zu Hilfe: Er stellte einem Schreiben, das die Redaktion einsehen konnte, zufolge an der Außenwand und der Decke des Badezimmers eine hohe Oberflächenfeuchte fest, was die Schimmelneigung verstärke. Aus den feuchten Oberflächen gelange Leuchtfeuchtigkeit in die Raumluft, die sich an anderen kühlen Oberflächen ablagern könne, heißt es im Bericht. Dadurch könnten in Verbindung mit der Raufasertapete Schimmelpilze wachsen. An den Außenwänden der Wohnung habe die Oberflächentemperatur in Kanten und Ecken nur bei 12 Grad Celsius oder weniger gelegen und somit „im schimmelkritischen Bereich“.

Energieberater: Aufgabe für die Vermieterseite

Durch eine Einblasdämmung in der Hohlschicht könnte das Schimmelrisiko aus Sicht des Energieberaters gesenkt werden. „Das wäre aber eine Aufgabe für die Vermieterseite“, heißt es im Bericht. Eine gedämmte Außenwand passe auch besser zu den vorhandenen Fenstern, denn die hätten Wärmeschutzverglasung. „Momentan fördern die dicht schließenden Fenster eher eine hohe Luftfeuchtigkeit.“ Der Gutachter rät zum Stoßlüften, um die Luftfeuchtigkeit unter 60 Prozent zu halten.

Herbert Fath zeigt auf Flecken, die sich trotz der Behandlung mit Schimmelmittel schon nach wenigen Tagen wieder zeigen. Foto: Romuald Banik
Herbert Fath zeigt auf Flecken, die sich trotz der Behandlung mit Schimmelmittel schon nach wenigen Tagen wieder zeigen. Foto: Romuald Banik

Allmorgendlich und zwischendurch werde gründlich stoßgelüftet, sagt das Ehepaar Fath. Luftentfeuchter stehen in den Räumen und werden regelmäßig neu befüllt. Außerdem geht Herbert Fath beim Auftauchen neuer Schimmelflecken mit Wasserstoffperoxid oder hochprozentigem Alkohol gegen diese vor. Doch alles nützte nur wenige Tage. Schon nach zwei Wochen zeigten sich schon wieder Flecken, so der Maler im Ruhestand.

Auch Probleme im Nachbarhaus

Sie hätten Möbel entsorgen müssen – entweder, weil diese schon angeschimmelt waren oder weil ihr Gutachter ihnen zu einem kleineren Schrank geraten hätten, der gut 10 Zentimeter von den Wänden abgerückt werden könne. „Aber wer zahlt denn Miete für eine Wohnung, die er nicht ganz nutzen kann?“, schimpft Herbert Fath. Die Mieter sei immer noch gemindert. Doch was nun auf dem Konto bleibe, werden durch den Aufwand der Schimmelbekämpfung wieder aufgefressen. Mit Spannung warten die Fath nun auf die Ergebnisse des zweiten gerichtlichen Gutachtens.

Das Ehepaar ist nicht allein mit dem Schimmelproblem. Im September 2022 wurden die ON in mehrere Nachbarwohnungen eingeladen. Überall zeigten sich dort Schimmelflecken an der Wand. Anfang Dezember 2023 war es eine zweifache Mutter, die die Wohnungstür im Nachbarhaus der Faths für die Zeitung öffnete. Sie wohnte im Endhaus der Reihe in einer Wohnung mit viel Außenwandfläche. Außerdem stehe Wasser im Keller, so die Mieterin und zeigte auf eine Fußleiste im Flur. „Sie löst sich immer wieder.“

Mieterin: „Wir haben Ausschlag“

Rund ein Jahr wohnte sie in der Wohnung, ohne dass sie Schimmelprobleme bemerkte. Doch im zweiten Jahr hätten sich an vielen Stellen Stockflecken gebildet.

So sah das Kinderzimmer in einer Nachbarwohnung der Faths nach der Schimmelbehandlung durch den Vermieter aus. Foto: Romuald Banik
So sah das Kinderzimmer in einer Nachbarwohnung der Faths nach der Schimmelbehandlung durch den Vermieter aus. Foto: Romuald Banik

Die waren im Dezember an mehreren Stellen in der Wohnung zu erkennen: an Jalousienkästen, im Flur, in einer Ecke in der Küche, im Wohnzimmer. Wie bei den Faths sind es vor allem Stellen an Außenwänden. Ihr Partner sei Asthmatiker und könne sich in der Wohnung kaum aufhalten. „Und wir haben Ausschlag“, berichtete die Mieterin.

Am schlimmsten sah es im Zimmer des vierjährigen Sohnes aus. Mehrfach habe sie die Schimmelstellen entfernt, so die Mutter. Dann habe sie aber entdeckt, dass sogar seine Matratze schon voll Schimmel gewesen sei, sodass sie sie umgehend weggeworfen habe.

LEG handelte binnen Stunden – aber nicht zur Zufriedenheit

Als sie den Ansprechpartner der LEG draußen mal gesehen und angesprochen habe, sei dieser kurze Zeit später in die Wohnung gekommen, habe sich das Kinderzimmer angesehen und gesagt, dass dies vorerst nicht mehr genutzt werden dürfe, so die Mutter. Nur wenige Stunden später sei ein Maler dagewesen, habe die Tapete entfernt und ein Schimmelmittel aufgetragen. In diesem Zustand sei das Zimmer geblieben. Auch im Wohnzimmer wurde in einer Ecke ein Stück der Tapete entfernt und Schimmelmittel verteilt. Das Kinderzimmer sei nach ein bis zwei Tagen wieder nutzbar, habe der Maler gesagt.

Das konnte die Mieterin aber nicht über sich bringen. Zu groß sei die Angst um die Gesundheit ihrer Kinder. Sie habe nach einer Alternative geschaut und dann fristlos gekündigt. Zum Jahreswechsel zog sie in eine andere Wohnung.

LEG kündigt Schritte an – sofern dies nötig sein werde

Veronika Böhm, Sprecherin der Vermietungsgesellschaft LEG Management, teilte auf Anfrage zur Wohnung der Faths mit, dass technische Mitarbeiter der LEG bei den zwei Sachverständigentermin vor Ort gewesen seien, um mögliche Fragen zum Gebäude und zu erfolgten Instandsetzungsmaßnahmen zu beantworten. „Wir werden das Gutachten abwarten und dann die nächsten notwendigen Schritte, abhängig vom Ergebnis, in die Wege leiten.“

Schimmel in einer Ecke der Küche der Nachbarwohnung. Foto: Romuald Banik
Schimmel in einer Ecke der Küche der Nachbarwohnung. Foto: Romuald Banik

Bei der betroffenen Mieterin im Nachbarhaus sei nach einer Begutachtung des Schimmels ein Maler für die Erstmaßnahme beauftragt, so Böhm. Dies beinhaltete, dass die Tapeten entfernt werden, „da sich der Schimmel lediglich äußerlich auf der Tapete und nicht in der Substanz der Wand gebildet hat. Wichtig zu betonen ist, dass kein Baumangel vorlag, der zur Schimmelbildung geführt hat“, heißt es von der LEG.

Kein Ersatz für verdorbene Einrichtung vom Vermieter

Neu tapeziert werde, nach Absprache mit dem Mieter, seitens der LEG lediglich, wenn die Schimmelbildung bauseits, also beispielsweise im Mauerwerk entstanden sei. „In dem hier vorliegenden Fall wurde noch vor Ort mit der Mieterin vereinbart, dass die betroffenen Flächen nicht wieder tapeziert werden. Die Mieterin teilte uns mit, dass sie die Flächen in Eigenleistung streichen lässt, da sie einen bekannten Maler kennt. Wir können den Vorwurf an der Stelle also nicht nachvollziehen, da die Schilderung von der Absprache abweicht.“

Und wer kommt für Gegenstände wie die Kindermatratze auf, wenn diese wegen Schimmelbildung weggeworfen werden müssen? Grundsätzlich gelte, so die LEG, dass es sich bei diesen Gegenständen um Eigentum des Mieters handelt und diese im besten Fall über eine Hausratversicherung gegen Schäden – auch durch Schimmel – versichert sein sollten. „Wir als Vermieter sind nicht für die Erneuerung von beschädigtem Eigentum des Mieters verantwortlich.“

Die zweifache Mutter ist froh, eine andere Bleibe gefunden zu haben. Und die Faths warten gespannt auf die Ergebnisse des gerichtlichen Gutachters.

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