Überschwemmung am Großen Meer  Feriensiedlung für Obersielrichter Achillesferse des ganzen Gebiets

| | 06.01.2024 08:08 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
In stundenlangem Kampf schafften die Helfer es, das Wasser so zu lenken, dass es gefahrlos ablaufen konnte. Foto: Wilfried Gronewold
In stundenlangem Kampf schafften die Helfer es, das Wasser so zu lenken, dass es gefahrlos ablaufen konnte. Foto: Wilfried Gronewold
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Der Chef des Entwässerungsverbandes fordert, dass die Eigentümer im Ferienhausgebiet am Großen Meer zügig unzureichende Dämme ertüchtigen. Sonst drohe auch Gefahr für das Gewerbegebiet.

Südbrookmerland - Eines möchte der Obersielrichter des I. Entwässerungsverbandes Emden von vornherein klarstellen: Am Mittwochabend seien weder das Große Meer noch die Wiegboldsburer Riede übergelaufen. „Die hätten noch deutlich mehr Wasser fassen können.“ Probleme gab es laut Reinhard Behrends lediglich an den privaten Hafenabschnitten, die von der Wiegboldsburer Riede abgehen.

Der Obersielrichter hat mit Zufriedenheit die Aussage von Bürgermeister Thomas Erdwiens zur Kenntnis genommen, dass die Gemeinde nun mit Nachdruck fordern werde, dass einige Grundstückseigentümer ihre Dämme verstärken. Oder dass andernfalls die Gemeinde Konsequenzen ziehen und das Ferienhausgebiet von der Riede abkapseln müsse.

„Endlich spricht er Klartext“, sagte Behrends. Der Entwässerungsverband ärgere sich schon lange über die Situation. Das Feriengebiet liege ebenso wie landwirtschaftliche Flächen, Wohnhäuser und das Gewerbegebiet Georgsheil in einem Unterschöpfgebiet – also unterhalb des Meeresspiegels. Im damaligen Bebauungsplan sei klar festgeschrieben, dass die Eigentümer ihre Häuser auf Stelzen bauen sollen und das Mindestmaß der Dammhöhe bei plus/minus 0 im Vergleich zum Meeresspiegel liegen muss. „Das ist bekannt, das steht da, wird aber nicht hinreichend umgesetzt“, so Behrends.

Entwässerungsverband, Gemeinde und einige Eigentümer haben gehandelt

Wenn das Feriengebiet volllaufe, habe dies nichts mit den vom Entwässerungsverband gepflegten Dämmen am Großen Meer oder an der Wiegboldsburer Riede zu tun, sondern lediglich mit einzelnen Damm-Schwachstellen an den Grundstücken, betonte er. Der Entwässerungsverband habe nach dem Hochwasser im Februar 2022 seine Anlagen an der Riede sogar verstärkt. An den Hafeneinschnitten in der Ferienhaussiedlung habe der Verband keine Handhabe – „sonst hätten wir längst was gemacht“, so Behrends.

Auch die Gemeinde habe in dem Bereich, wo ihr der Grund gehöre, den Schutz verstärkt: nämlich am Damm am Ende des Reiherweges, wo grundsätzlich eine der Schwachstellen der Anlagen sei. „Die Gemeinde hat ihre Pflicht erfüllt, aber sie hat es noch nicht geschafft, die dort Wohnenden zu überzeugen.“

Am Mittwochabend lief Wasser auf den Hasenweg. Foto: Wilfried Gronewold
Am Mittwochabend lief Wasser auf den Hasenweg. Foto: Wilfried Gronewold

Manche Grundstückseigentümer hätten keine Konsequenzen aus dem Hochwasser vor zwei Jahren gezogen, sagte der Obersielrichter. Einige hätten inzwischen vorbildliche Anlagen, bei anderen laufe das Wasser über – und schade dann auch den Nachbarn. Und dieser Schaden kann theoretisch sehr groß werden. Denn neben dem Ferienhausgebiet befindet sich in dem Unterschöpfgebiet auch das Gewerbegebiet in Georgsheil.

Behrends: Gemeinde muss Vorgaben des B-Plans durchsetzen

Auch dem Entwässerungsverband entstehe Schaden: Er müsse das Wasser, das eigentlich gar nicht in das Unterschöpfgebiet reinlaufen solle, über das Schöpfwerk wieder rauspumpen – mit Kosten für die Allgemeinheit, sagte Behrends. Ganz abgesehen davon, was Einsätze wie am Mittwoch kosten.

Würde man diese Kosten den verantwortlichen Grundstückseigentümern in Rechnung stellen, würden diese ihre Dämme ganz schnell in Ordnung bringen, meint Behrends.

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Die Gemeinde müsse nun ihrer Pflicht nachkommen und das Baurecht durchsetzen. „Sie ist verpflichtet, die Einhaltung der Spielregeln des B-Plans anzuordnen und zu kontrollieren.“ Das sei lange versäumt worden. „Diesen B-Plan gibt es nicht erst seit gestern.“

Die beiden Überschwemmungen von 2022 und 2024 hätten auch nichts mit dem Klimawandel zu tun, meint der Obersielrichter. Das Problem liege einzig und allein in unzureichenden Dammabschnitten. Der B-Plan schreibe eine Höhe vor, die ausreiche.

Behrends räumt ein, dass einige Grundstückseigentümer in der Zwickmühle sind. In Einzelfällen gehöre ihnen das Grundstück, aber nicht der Damm. Diese Eigentümer seien auf das Handeln ihrer Nachbarn angewiesen. „Da kann ich den Ärger über den Stillstand verstehen“, sagte Behrends.

„Ich kann das so nicht mehr verantworten“

Was muss aus Sicht des Obersielrichters geschehen, wenn weiterhin Schwachstellen im Damm bleiben? Dann müsse die Gemeinde tatsächlich die Konsequenz ziehen und kurzfristig die privaten Hafenabschnitte verschließen – so lange, bis die Dämme ausreichen. Damit wären die Ferienhausnutzer, die derzeit Boote direkt vom Grundstück ins Wasser lassen und über die Riede ins Große Meer fahren können, plötzlich abgeschnitten. Laut Behrends lässt sich so eine Abriegelung mit einer Spundwand bewerkstelligen.

Den Reiherweg-Damm hat die Gemeinde erhöht. Foto: Karin Böhmer
Den Reiherweg-Damm hat die Gemeinde erhöht. Foto: Karin Böhmer

Der Entwässerungsverband habe nun einen Brief an die Gemeinde und den Landkreis geschrieben, dass der Binnenhochwasserschutz derzeit ausgehend von den privaten Hafenabschnitten nicht mehr gesichert sei. „Das Feriengebiet ist die Achillesferse des Unterschöpfgebietes – und des Gewerbegebiets. Ich kann das so nicht mehr verantworten“, sagte der Obersielrichter. Es wäre sicherlich zu begrüßen, wenn der Landkreis als Aufsichtsbehörde die Gemeinde in ihren Forderungen unterstützen würde, so Behrends.

Die Feuerwehr kontrolliert unterdessen regelmäßig das Gebiet. Am Donnerstag und Freitag fiel weiter Regen – doch das Wasser stieg nicht noch einmal so hoch. Erdwiens dankte den Einsatzkräften für ihren unermüdlichen und kräfteraubenden Einsatz gegen das Hochwasser.