Prozess um Vergewaltigung Moordorfer Ladenbesitzerin beschuldigt Ex-Mann
Eine Moordorfer Ladenbesitzerin beschuldigt ihren Ex-Mann, sie in ihrem Geschäft vergewaltigt zu haben. Warum der Mann dennoch freigesprochen wurde.
Aurich/Moordorf - Wurde eine heute 29-Jahre alte Frau im September 2021 in ihren Geschäftsräumen am Moordorfer Marktplatz von ihrem Ex-Mann vergewaltigt? Mit dieser Frage hatten sich am Donnerstag Richter und Schöffen am Auricher Amtsgericht zu befassen. Zwischen dem Beschuldigten und dem angeblichen Opfer stand es Aussage gegen Aussage.
Zugetragen haben sollte sich die Tat Anfang September 2021. Laut Anklage soll der Mann aus dem Landkreis Leer gegen Abend das Geschäft seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau betreten haben. Dort sei es zu einem Streit gekommen, in dessen Folge der Mann die Frau auf ein Bett geworfen und dort vergewaltigt haben soll.
Im Ermittlungsverfahren hatte der Angeklagte eine solche Tat bestritten, im Prozess am Donnerstag sagte er nicht aus. Das tat dagegen die Frau, die ihren Ex-Mann am Tag nach dem angeblichen Vorfall angezeigt hatte. Dabei fiel es ihr jedoch sichtlich schwer, sich zu Details des von ihr geschilderten Geschehens zu äußern. Immer wieder blieb sie in ihren Aussagen vage und allgemein – auch nach detaillierten Fragen des Gerichts, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung.
Rechtsanwalt Kai Timo Hanses hatte zwischenzeitlich angeregt, die Öffentlichkeit während der Aussage des vermeintlichen Opfers auszuschließen. Doch Richter Dr. Markus Gralla sah dafür keinen Grund. Hanses zielte in seiner Befragung auf teils pikante Details aus dem Liebesleben der Frau ab. So wollte er wissen, ob es in dem Streit in dem Geschäft um einen geplanten Swingerclub-Besuch der Frau mit einem anderen Mann gegangen sein könnte. Die Antwort darauf blieb diese jedoch schuldig und berief sich einmal mehr auf Erinnerungslücken.
Die Mutter der Frau beschrieb, wie es überhaupt zu der Anzeige gekommen war. Demnach habe sich ihre Tochter am Tag nach der Begegnung in dem Geschäft offenbart. Gemeinsam seien beide dann umgehend in ein Krankenhaus gefahren. „Das musste ja aufgenommen werden“, so die Zeugin. Ihren Ex-Schwiegersohn beschrieb sie als „krankhaft eifersüchtig“.
Ärzte stellen keine Verletzungen fest
Am Tag nach der angeblichen Vergewaltigung ließ sich das vermeintliche Opfer in einem Krankenhaus in Oldenburg untersuchen. Das Ergebnis: Die Ärzte stellten keine Verletzungen fest, die für eine Vergewaltigung gesprochen hätten. Auch von Hämatomen an den Handgelenken, welche die Frau durch das Festhalten durch den Mann davongetragen haben wollte, war in dem Bericht nichts zu lesen. Zwar gaben die Ärzte zu bedenken, dass das Fehlen von Verletzungen eine Vergewaltigung nicht ausschließt. Beweise für eine solche Tat gab es aber eben nicht.
Am Ende fehlte es auch der Staatsanwaltschaft an der notwendigen Sicherheit für eine Verurteilung. Ebenso wie die Verteidigung beantragte sie, den Beschuldigten freizusprechen. Das Gericht folgte diesen Anträgen. Es sei nicht zu klären gewesen, ob es eine solche Vergewaltigung durch den Angeklagten gegeben hat. Dessen Ex-Ehefrau habe im Gerichtssaal widersprüchliche Angaben, verglichen mit denen aus dem Ermittlungsverfahren, gemacht. Auch seien die von ihr geschilderten Verletzungen nicht festgestellt worden. Somit erfolgte der Freispruch.