Körperverletzung in Südbrookmerland  Kehrtwende nach der Kopfnuss

| | 31.10.2023 16:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Dass der Angeklagte aus eigener Kraft an sich arbeitet, ließ die Waage zu seinen Gunsten ausschlagen. Foto: DPA
Dass der Angeklagte aus eigener Kraft an sich arbeitet, ließ die Waage zu seinen Gunsten ausschlagen. Foto: DPA
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Volltrunken hat ein Brookmerlander in einer Südbrookmerlander Disco einen Türsteher angegriffen. Seit der Tat hat er aber hart an sich gearbeitet. Hat es ihm vor Gericht etwas genutzt?

Südbrookmerland/Aurich - Viele Male fiel in der Verhandlung am Auricher Amtsgericht das Wort „allerletzte“. Einmal sogar mit Steigerung. Die Staatsanwältin sprach von der „allerallerletzten Chance auf Bewährung“.

Vor Gericht stand ein 35-jähriger Brookmerlander, der am 27. November 2022 in einer Diskothek in Südbrookmerland in Streitigkeiten geraten war. Schon vor der Verhandlung eingestellt wurde der Vorwurf, dass er einem anderen Besucher mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe. Als er danach von Sicherheitsleuten und der Polizei aus der Diskothek gebracht werden sollte, verpasst der Angeklagte einem der Sicherheitsdienstmitarbeiter aber eine Kopfnuss und wehrte sich nach Kräften gegen die Polizei. Das hatte die Staatsanwaltschaft als gefährliche Körperverletzung eingestuft.

Verteidiger: „Er hat wild ins Regal gegriffen“

Der Angeklagte wurde gleich von zwei Rechtsanwälten vertreten. Der Pflichtverteidiger fühlte sich im Laufe der Verhandlung so überflüssig, dass er anbot zu gehen. Dazu kam es aber nicht.

Als Wahlverteidiger gab Rechtsanwalt Folkert Adler an, dass sein Mandant sich wegen seiner starken Alkoholisierung an die Geschehnisse nicht erinnern könne. „Er hat wild ins Regal gegriffen.“ Der Angeklagte selbst berichtete, dass er vor vier oder fünf Jahren angefangen habe, regelmäßig große Mengen Alkohol zu konsumieren. Gleich nach der Arbeit habe er sich täglich Bier besorgt und sich auch regelmäßig bis zum Filmriss abgeschossen.

Antiaggressionstraining und Drogenberatung

„Mein Mandant ist weiter abhängig, aber alle Taten geschahen unter dem Einfluss von Alkohol. Und das Problem wird von seiner Seite angegangen“, so Adler. Seit Januar arbeitet der 35-Jährige nach eigener Aussage aber an dem Problem. Aus eigenen Stücken nahm er seitdem an Einzel- und Gruppensitzungen der Drogenberatung teil. Ein ambulanter Therapieplatz sei beantragt. Zudem habe er aus eigenem Antrieb Sitzung bei einem Anti-Gewalt-Trainer gehabt.

Aus mehreren Schriftstücken und der Aussage der Bewährungshelferin wurde deutlich, dass der Angeklagte allgemein als zuverlässig, motiviert, selbstreflektiert und einsichtig eingeschätzt wurde. Er hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Handwerker und lebt in fester Partnerschaft.

Kurze Rückfälle ohne exzessive Saufgelage

Auf Nachfrage von Richter Meyer, ob es weiterhin Kontakt zu Alkohol gebe, räumte der Angeklagte ein, dass er immer noch große Probleme habe, an einem Verkaufsregal mit Alkohol vorbeizugehen, und dass er nach häuslichen Streitigkeiten oder bei Geburtstagsfeiern vereinzelt zu Alkohol gegriffen zu haben. Exzessiv habe er jedoch nicht mehr getrunken.

Im vergangenen November war das offenbar anders. Da habe er sehr viel getrunken. Er könne sich erst wieder daran erinnern, dass er am nächsten Tag das Polizeigebäude verlassen habe.

Stoß mit mittlerer Kraft

Der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes berichtete, dass er an dem Abend zu einem Einsatz im Keller gerufen worden sei. Dort habe der Angeklagte sich vehement dagegen gewehrt, dass ihm von der Polizei Handschellen angelegt werden sollten. Er habe dann versucht, die Hände festzuhalten, was aber kaum gelungen sei. Als eine Handschelle geklickt hatte, habe der Angeklagte ihm mit dem Kopf einen Stoß ins Gesicht verpasst. Das sei mit mittlerer Kraft gegen den Wangenknochen geschehen. Er habe einen blauen Fleck und für mehr als eine Woche Schmerzen gehabt.

Der Angeklagte hatte ihm schon in der vergangenen Woche einen Scheck über 250 Euro als Schmerzensgeld geschickt. Im Gerichtssaal entschuldigte er sich bei seinem Opfer. Der Türsteher reagierte freundlich, sagte aber auch umgehend, dass er ihm ausrichten solle, dass er fortan in der Disco nicht mehr willkommen sei.

Einer der eingesetzten Polizeibeamten schilderte eine ähnliche Szene wie der erste Zeuge. Der Angeklagte habe nach seiner Erinnerung den Kopf nach hinten genommen und ihn dann gezielt mit mittlerer Kraft gegen den Kopf des Sicherheitsdienstmitarbeiters gestoßen.

Atemalkohol lag am frühen Morgen bei 2,17 Promille

Beide Zeugen berichteten, dass der Angeklagte alkoholisiert und aggressiv gewesen sei, aber keine großartigen Ausfallerscheinungen gezeigt habe.

Auf der Wache wurde rund eine Stunde nach dem Handgemenge ein Atemalkoholtest von 2,17 Promille festgestellt.

Der Angeklagte ist mehrfach einschlägig vorbestraft – bislang immer auf Bewährung. Am Tatabend war die jüngste Strafe gerade erst ein paar Wochen alt.

Die Anklägerin hielt dem Angeklagten in ihrem Plädoyer die Enthemmung durch Alkohol, sein Bemühen um einen Ausgleich mit dem Opfer und seine Schritte weg von Alkohol und Gewalt zugute. Deshalb könne sie sich gerade noch mit einer Bewährungsstrafe anfreunden. Sie halte die Tat für eine gefährliche Körperverletzung und halte angesichts der Vorstrafen eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf fünfjährige Bewährung plus eine stationäre Therapie und 2500 Euro Geldauflage für angemessen.

Zahlreiche Bewährungsauflagen

Laut Adler müsse die erhebliche Alkoholisierung ebenso strafmildernd wirken wie die Tatsache, dass beide Zeugen nur von einem mittleren Stoß im Rahmen eines Handgemenges gesprochen hätten. Es könne sich nur um einfache Körperverletzung handeln, wofür eine Geldstrafe oder maximal eine dreimonatige Freiheitsstrafe angemessen wären, so der Verteidiger – insbesondere vor dem Hintergrund, dass sein Mandant so große Fortschritte gemacht habe.

Das Urteil lag am Ende dazwischen, bei sieben Monaten auf Bewährung wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Für die fünfjährige Bewährungszeit machte Richter Meyer eine ganze Reihe von Auflagen. Unter anderem muss der Brookmerlander nachweisen, dass er weiterhin regelmäßig an seiner Sucht und der Aggressionsneigung arbeitet.

„Es ist ungewöhnlich, dass sich ein Angeklagter derart ins Zeug legt“, so Meyer. Aber der Angeklagte wisse auch um seine Alkoholprobleme und um seine Bewährungsstrafen. Dennoch habe er in der Disco wieder eine typische Eskalation riskiert. Eine weitere Bewährungsstrafe werde es ab jetzt nicht mehr geben.

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