Kirchenvorstandswahl im März Kirche lässt erstmals online wählen
Im nächsten März finden in den lutherischen Gemeinden Kirchenvorstandswahlen statt. Dabei gibt es zahlreiche Neuerungen – unter anderem bei der Stimmabgabe. Ein Überblick.
Aurich - In den lutherischen und reformierten Kirchengemeinden des Kirchenkreises Aurich werden am 10. März 2024 neue Kirchenvorstände gewählt. Für die Landeskirche Hannovers ist die Kandidatensuche bereits beendet. Für die Wahl und die Kandidaten gibt es eine Reihe neuer Modalitäten. Die Kandidatensuche ist übrigens schon beendet. Bis zum 10. Oktober sollten die Gemeinden ihre Listen gemeldet haben.
Neu ist, dass diesmal beispielsweise Briefwahl nicht beantragt werden muss, sondern jedes wahlberechtigte Kirchenmitglied die Unterlagen im Februar zugeschickt bekommt. Dazu müssen die Wähler am 10. Dezember im Wählerverzeichnis stehen. Und dort ist aufgenommen, wer zu diesem Zeitpunkt mindestens drei Monate zur jeweiligen Kirchengemeinde gehört.
Code für die Online-Wahl kommt mit den Briefwahlunterlagen
Neben der erleichterten Briefwahlmöglichkeit – auch die Erklärung zur Wahl wurde vereinfacht – wird es erstmals die Möglichkeit geben, online abzustimmen. Dazu wird mit den Briefwahlunterlagen ein individueller Zugangscode verschickt. Wer online seine Stimme abgeben möchte, kann dies ab dem Erhalt der Benachrichtigung bis eine Woche vor der Wahl, bis zum 3. März, tun.
Organisiert wird die Onlinewahl von der Landeskirche. In verschlossenen Umschlägen werden die Ergebnisse dann an die Wahlvorstände der Kirchengemeinden verschickt, sodass sie am Wahlabend zur Gesamtauszählung vorliegen. Natürlich gibt es auch noch die üblichen Wahllokale. In den Wählerverzeichnissen ist dann aber vermerkt, ob schon eine Stimmabgabe registriert ist.
Bewerber dürfen nun jünger sein
Die Jugend ist insgesamt stärker in den Fokus gerückt. Zum einen können diesmal auch 16- und 17-Jährige (Stichtag 1. Juni 2024) kandidieren. Das Ziel der Landeskirche ist eine stärkere Interessenvertretung der jungen Gläubigen. Ein Auftrag, der einige Gemeinden ins Schwitzen brachte, lautet diesmal: Mindestens ein Mitglied im Gremium soll jünger sein als 27 Jahre. Dieses Mitglied kann auch per Berufung ins Gremium kommen. Findet sich trotz aller Bemühungen niemand, bleibt dies ohne Folgen.
Auch bei der Dauer der Amtszeit gibt es Änderungen. Es ist möglich, sich nur für drei Jahre wählen zu lassen. Danach würde ein Ersatzmitglied nachrücken oder jemand berufen werden. Klappt das nicht, bleibt der Platz frei.
Geringere Hemmschwelle für eine Kandidatur
Cathrin Meenken, Sprecherin des Kirchenkreises Aurich, sieht darin Vor- und Nachteile. Langjährigen Mitgliedern, die sich wegen ihres Alters vielleicht keine sechsjährige Amtszeit mehr zutrauten, falle es so leichter, zu kandidieren. Nach drei Jahren bestehe eine reguläre Möglichkeit, zu entscheiden, ob man weitermachen möchte, oder nicht. Das sei auch für junge Interessenten attraktiv, in deren Leben noch viele Weichen gestellt würden. Auch für sie sei die sechsjährige Amtszeit oft eine unüberblickbare Periode.
„Und generell wollen Menschen sich nicht mehr gern auf sechs Jahre festlegen“, so Meenken. Der Trend gehe immer mehr zu Projektarbeit. Langjährige Zusagen fielen den Menschen immer schwerer.
Meenken: Es dauert eine Weile, bis man in der Arbeit ankommt
Gerade für neue Kandidaten, die in die Kirchenvorstände kommen, sei eine sechsjährige Amtszeit aber auch von Vorteil, so Meenken. Nach ihrer Einschätzung dauere es mehr als drei Jahre, um die Strukturen und Projekte voll zu erfassen. Wer dann nach drei Jahren aufhöre, habe vielleicht gar nicht alles überblickt.
Auf ON-Nachfrage sagte die Sprecherin, dass es bei einer dreijährigen Amtszeit in Phasen wie der Corona-Zeit mit der extra Arbeit für den Kirchenvorstand auch neue Herausforderungen geben könnte. Wenn drei Jahre nach der Amtseinführung gerade viele Probleme anstünden, gebe es möglicherweise das Risiko, dass viele Mitglieder die Gelegenheit nutzen und zurücktreten.
Doch sie sei optimistisch, dass es oft umgekehrt sei: Dass jemand, der derzeit zum vorzeiteigen Rückzug tendiere, dann doch länger im Gremium bleibe als gedacht.
Familienmitglieder können nun zusammen arbeiten
In ihrer eigenen Gemeinde Lamberti, die sich in einem Zusammenschließungsprozess mit den Kirchengemeinden Sandhorst und Paulus befindet, wird die Wahlperiode ohnehin ungewöhnlich. Denn diesmal wählen alle Gemeinden einen Kirchenvorstand. Nach dem Zusammenschluss würden diese dann ein sehr großes Gesamtgremium bilden. Sollten nach drei Jahren einzelne Mitglieder ausscheiden, sei das Gesamtgremium immer noch groß, so Meenken.
Eine weitere neue Regelung begrüßt Meenken ebenfalls. Anders als bisher, dürfen künftig Eheleute beziehungsweise Familienangehörige gleichzeitig im Kirchenvorstand vertreten sein. Es gebe Familien, die insgesamt stark in der Gemeinde engagiert seien. Bislang hätten aber nicht beispielsweise Mutter und Sohn zusammen kandidieren dürfen. Sie sehe durchaus Vorteile, wenn dies nun möglich sei, so Meenken. Die Gefahr, dass sich Familiendynastien bilden, sei theoretisch sicher da, aber wohl sehr klein.
Auch Gläubige, die in der Gemeinde bereits ein Amt bekleiden – beispielsweise Küster – sind nun zur Wahl in den Kirchenvorstand zugelassen.