Beweidungsprojekte in Leer  Immer noch Knatsch um Ohrmarken

| | 23.10.2023 14:38 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Heckrinder auf einer Weide des Nabu bei Leer. Dieses Foto stammt aus dem Jahr 2020. Foto: Nabu
Heckrinder auf einer Weide des Nabu bei Leer. Dieses Foto stammt aus dem Jahr 2020. Foto: Nabu
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Der Nabu wirft dem Kreis Leer vor, bei Kontrollen der Heckrinder-Schlachtung nicht gründlich genug gewesen zu sein. Der Landkreis kontert: Es seien weitere Versäumnisse der Halter festgestellt worden.

Südbrookmerland/Leer - Immer noch schieben sich der Nabu Niedersachsen und der Landkreis Leer gegenseitig die Schuld für Fehler bei der Kennzeichnung mit Ohrmarken und der Identifikation von Heckrindern auf Nabu-Beweidungsprojekten bei der Schlachtung zu. Inzwischen sind laut Landkreis noch weitere Fälle von falsch gekennzeichneten Tieren aufgefallen. Doch wer ist dafür nun verantwortlich?

Wie berichtet, hatte der Nabu kürzlich Vorwürfe gegen den Tierarzt Dr. Hansjörg Heeren erhoben. Er war als Tierarzt für die Beweidungsprojekte der Nabu-Tochter „Landschaftspflege und Naturerlebnis gGmbH Ostfriesland“ (Luno) mit Sitz in Wiegboldsbur tätig. Und er gehört seit dem Ende dieser Zusammenarbeit im Frühjahr zu den lautesten Kritikern der Beweidungsprojekte der Luno im Landkreis Leer.

Nabu kritisiert weiterhin seinen früheren Tierarzt

Der Nabu hatte dem Tierarzt vorgeworfen, Fehler bei der sogenannten Schlachttieruntersuchung gemacht zu haben. Tiere, die laut Akten eigentlich bereits vor Jahren geschlachtet worden sein sollten, liefen quicklebendig über die Weiden. Heeren hat den Vorwurf umgehend von sich gewiesen. Er sei an den Schlachttieruntersuchungen gar nicht beteiligt gewesen. Dies sei Aufgabe des Veterinäramtes.

Der Landeschef des Nabu, Dr. Holger Buschmann, legte in der vergangenen Woche in einer Pressemitteilung nach: „Dr. Heeren war für die vorgeschriebenen Untersuchungen aller Tiere auf dem Woldenhof zuständig. Ihm oder seinen Mitarbeitenden hätte bei den Untersuchungen des Bestandes über mehrere Jahre immer wieder auffallen müssen, dass sich zwei Rinder auf der Fläche befanden, die nach Aktenlage amtlich geschlachtet wurden. Nach unseren Informationen soll Herr Dr. Heeren bei den betreffenden Schlachtungen anwesend gewesen sein, er musste es aber nicht. Er bestreitet seine Anwesenheit und verweist auf die Zuständigkeit des Veterinäramts.“

Vor allem richtet sich die Kritik allerdings gegen die Kontrollbehörde

Die Kritik von Buschmann richtet sich nun aber vor allem gegen die Veterinärbehörde des Landkreises – und ehemalige Luno-Mitarbeiter. Auf Nachfrage teilte Nabu-Sprecherin Gina Briehl mit, dass die Verantwortung für die Erfassung der Tiere nicht beim Nabu, sondern bei den Verantwortlichen der Nabu-Tochter Luno gelegen habe – und dass die Verantwortung für die Feststellung von Fehlern bei der Kontrollbehörde liege.

Der Nabu Niedersachsen habe bis zum Frühjahr weder etwas mit der Eintragung der Tiere noch einer Kontrolle bei einer Schlachtung zu tun gehabt. Das Veterinäramt mache die Fleischbeschau und prüfe auch die Zugehörigkeit des Tieres anhand der Ohrmarken. Das Veterinäramt prüfe grundsätzlich auch die Eintragungen in der HIT-Datenbank.

„Da beide Rinder noch leben, kann diese vorgeschriebene Kontrolle im Ergebnis nicht korrekt erfolgt sein“, so Buschmann: „Es drängt sich die Frage auf, ob hier im Zusammenspiel zwischen Tierarzt und Veterinäramt systematisch relevante Vorschriften umgangen wurden. Selbst wenn dies auf Zuruf und in gutem Glauben geschehen sein sollte, wirft dieser Vorgang ein fragwürdiges Licht auf die lautesten Kritiker der Nabu-Beweidungsprojekte.“

Laut Nabu machte Schmutz die Klärung langwieriger

Der Landkreis hingegen betont, dass die Tierhalter für die korrekte Erfassung der Tiere zuständig sind. Hat der Nabu dabei also Fehler gemacht? Wie ist der Fehler aufgefallen?

Bei der Kontrolle der Ohrmarken per Fernglas ist laut Briehl den Tierbetreuern in diesem Sommer aufgefallen, dass die Nummern der zwei Kühe nicht richtig zu den nach HIT-Datenbank lebenden Tieren passten, wobei die Ohrmarken dreckig gewesen seien. Die beiden Tiere seien den derzeitigen Tierbetreuern bereits deutlich früher aufgefallen. „Da die Ohrmarken allerdings leicht verschmutzt waren und die Tiere eigentlich nicht mehr leben konnten, waren sich die Tierbetreuer nicht hundertprozentig sicher beziehungsweise mussten auch Beweise gesichert werden“, so Briehl.

Im August sei es gelungen, Fotos von den Tieren mit Ohrmarken zu machen. Am 22. August, direkt vor der ersten anvisierten Blutuntersuchung und nach Beweissicherung, habe der Nabu dem Veterinäramt des Landkreises das Vorhandensein dieser beiden Kühe gemeldet. Bis heute habe es dazu keine Rückmeldung der Behörde gegeben. „Uns ist nicht bekannt, ob den ehemaligen Tierbetreuern die Tiere früher aufgefallen sind. Spätestens bei den Blutuntersuchungen hätte dies aber den dort beteiligten Personen inklusive Herrn Dr. Heeren auffallen müssen“, so der Nabu.

Landkreis: Kontrolle erfolgt anhand gemeldeter Daten

Landkreissprecher Philipp Koenen wies auf ON-Nachfrage jede Verantwortung der Veterinärbehörden zurück und erhebt seinerseits Vorwürfe gegen den Nabu.

Bei der jährlichen Blutentnahme zur Untersuchung auf BHV-1 sei grundsätzlich kein Amtspersonal mit dabei, so dass zum einen nicht bekannt werde, ob die in der Datenbank gemeldeten Tiere mit den Ohrmarken tatsächlich auf der Fläche gehalten werden und ob es zum anderen ungekennzeichnete Tiere darüber hinaus gebe, so Koenen.

„Die Untersuchungsergebnisse pro Ohrmarke werden hier im Amt anhand der Meldungen in der Datenbank abgeglichen. Die Tiere mit den besagten Ohrmarken, welche 2019 beziehungsweise 2020 als geschlachtet gemeldet wurden, waren aber bei den folgenden Blutuntersuchungen nicht mit aufgeführt. Darum blieb der Fehler unerkannt“, heißt es vonseiten des Landkreises.

Landkreis: Vielleicht waren Nummern an zwei Tiere vergeben

Die Schlachtmeldungen zu den Ohrmarken müssen bestehen bleiben und die lebenden Tiere müssen bei einem Verlust amtlich überwacht eine neue Kennzeichnung erhalten. „Es lässt sich nicht mehr herleiten, was seinerzeit passierte“, so Koenen.

Der Landkreis präsentiert auch mögliche Erklärungen für das Durcheinander: Im Schlachtbetrieb könnte möglicherweise das Problem unbemerkt geblieben sein, wenn das jeweilige Rind die Ohrmarken verloren hätte und der Tierhalter bei Abgabe erklärt, dass der Rinderpass und die nachgereichten Ohrmarken zu diesem Tier gehören.

Ebenso sei denkbar, dass das jeweilige Tier nur mit einer Ohrmarke gekennzeichnet war und dass die andere Ohrmarke sich in dem Ohr des noch lebenden Tieres befand. Demnach wäre eine Nummer doppelt vergeben worden.

Landkreis: Halter ordnete unbewusst oder bewusst falsche Identitäten zu

„Der ganze Sachverhalt hätte nur bemerkt werden können, wenn die Zweifel zur Identität so groß gewesen wären, dass man den Schlachttierkörper beschlagnahmt hätte und eine amtliche Kennzeichnungsprüfung an dem Standort der Tiere vorgenommen hätte, um die Sache zu klären“, so Koenen.

Und weiter: „Fakt ist aber, dass der Tierhalter nicht die rechtlich vorgeschriebene ordnungsgemäße Kennzeichnung oder unverzügliche Nachkennzeichnung bei Verlust sicherstellte und unbewusst oder bewusst falsche Identitäten zuordnete.“

Inzwischen sind weitere Unstimmigkeiten aufgefallen

Laut Landkreis beschränkt sich die Fehlkennzeichnung auf deutlich mehr als nur die vom Nabu gemeldeten zwei Tiere. „Bei den amtlichen Kennzeichnungskontrollen des Veterinäramtes Ende August am Standort in Coldam und Mitte Oktober am Standort Thedingaer Vorwerk wurde festgestellt, dass zahlreiche Tiere, auch ältere, ungekennzeichnet waren oder offensichtlich mit falschen Identitäten (Ohrmarken) nachgekennzeichnet worden waren (tatsächliches Alter passte nicht zum Alter laut Datenbank oder Geschlechtsangabe passte nicht)“, so Koenen. Die Aufarbeitung, Nachkennzeichnung und -meldung in der Datenbank erfolge nun unter amtlicher Aufsicht.

Es sei erheblich gegen Kennzeichnungsvorgaben und Meldefristen verstoßen worden. „Dass man nun wiederum versucht, die Verantwortung für das eigene Missmanagement bei Dritten oder bei der Überwachungsbehörde zu suchen, zeigt erneut die fehlende Einsicht und Überforderung. Der Vorgang bestätigt zudem die Entscheidung, dass das Weideprojekt beendet werden muss“, so das Fazit des Landkreises.

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