Prozess wegen Unfallflucht  Angeklagte empört über Fahrverbot

| | 11.10.2023 18:28 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Der berühmte Zettel mit Kontaktdaten ist auch schon kein angemessenes Verhalten nach einem Unfall. Doch in Marienhafe klemmte nicht mal ein Zettel am beschädigten Wagen. Foto: DPA
Der berühmte Zettel mit Kontaktdaten ist auch schon kein angemessenes Verhalten nach einem Unfall. Doch in Marienhafe klemmte nicht mal ein Zettel am beschädigten Wagen. Foto: DPA
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In Marienhafe rammte Ende 2021 ein Mercedes einen Hyundai. Die Fahrerin gab erst an, dies nicht bemerkt zu haben. Vor Gericht sagte sie, sie sei nicht gefahren. Dabei gab es wohl einen Hintergedanken.

Brookmerland - Der Sinneswandel kam nach der Kenntnis über das Gutachten: Eine Brookmerlanderin, die wegen Fahrerflucht angeklagt war, bestritt am Mittwoch vor dem Norder Amtsgericht, überhaupt am Steuer gesessen zu haben. Damit änderte sie ihre ursprüngliche Aussage bei der Polizei.

Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, am 16. Dezember 2021 in Marienhafe mit ihrem Auto ein anderes Auto gerammt zu haben und danach vom Tatort geflüchtet zu sein. Die Angeklagte sagte nun aus, dass sie nicht gefahren sei. Sie selbst habe das Auto am fraglichen Tag nicht einen Meter bewegt. Im Detail ließ sie sich nicht zu der Sache ein. Auf Nachfrage des Gerichts, woher die geänderte Aussage komme, sagte die Angeklagte lediglich, dass man ja überall lügen dürfe, nur vor Gericht nicht. Und dort habe sie nun die Wahrheit gesagt.

Angeklagte empört über das Urteil

Dass sie trotzdem verurteilt wurde, empörte sie zutiefst. Ein Verwandter sprach im Gerichtssaal von einem Fehlurteil.

Der Staatsanwalt zählte in seinem Plädoyer gleich mehrere Aussagen von Zeugen auf, denn das Gericht hatte für das Verfahren über den vergleichsweise kleinen Unfall gleich mehrere geladen - und ein Gutachten zu dem Unfall anfertigen lassen. Da die Aussage nach Erstellung des Gutachtens geändert wurde, glaubten die Staatsanwaltschaft und das Gericht der Angeklagten am Ende nicht.

Zwei Augenzeugen

Der Unfall hat sich laut Anklageschrift beim Zurücksetzen am Hingstlandsweg ereignet. Die Angeklagte habe mit der Rückseite ihres Mercedes einen geparkten Hyundai an der Fahrerseite gerammt. Zwei Zeugen hatten in der Nähe den Knall des Unfalls gehört, wie der Staatsanwalt aufzählte. Einer hatte einen schwarzen Mercedes wegfahren sehen und sich das Kennzeichen gemerkt. Er besah sich auch das beschädigte Auto und verständigte die Polizei. Auch der andere Zeuge beschrieb den schwarzen Mercedes. Eine Mitarbeiterin eines dort ansässigen Unternehmens sei herausgekommen und habe gesagt, dass sie sich vorstellen könne, wer den Unfall verursacht habe. Eine Mitarbeiterin habe soeben ihren Dienst beendet.

Es ging in dem Verfahren um ein Fahrverbot, das wohl berufliche Folgen haben würde. Foto: Federico Gambarini/DPA
Es ging in dem Verfahren um ein Fahrverbot, das wohl berufliche Folgen haben würde. Foto: Federico Gambarini/DPA

Dabei handelte es sich um die Angeklagte. Laut Polizei hatte sie in ihrer polizeilichen Aussage angegeben, den Mercedes gefahren zu sein, den Unfall aber nicht bemerkt zu haben.

Eine Aussage zugunsten der Angeklagten

Auch die Geschädigte berichtete von einer solchen Aussage. Sie hatte wegen der Versicherung mit der Angeklagten Kontakt. Die Versicherung der Angeklagten habe gezahlt. Sie habe angegeben, dass sie gefahren sei.

Die Tochter der Angeklagten machte laut dem Staatsanwalt in seinem Plädoyer von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Nur ein Verwandter entlastete die Angeklagte. Er sei in der Zeit bei ihr zu Besuch gewesen. An den anderen Abenden sei sie weg gewesen, aber an dem fraglichen Abend nicht.

Sachverständiger: Auf jeden Fall gehört und gespürt

Außerdem sagte noch ein Sachverständiger aus, der ein umfangreiches Gutachten darüber erstellt hatte, ob die Angeklagte den Unfall vielleicht tatsächlich nicht mitbekommen haben können, wie ursprünglich ausgesagt. Dann hätte sie auch keine Fahrerflucht begangen.

Er berichtete von einer tiefen Delle in der Fahrertür des Hyundai. Sogar die B-Säule sei eingedrückt gewesen. Der Sachverständige hielt es gleichwohl für denkbar, dass die Angeklagte bei den Sichtverhältnissen das Auto übersehen haben könnte. Das Unfallgeräusch könne sie aber kaum überhört haben. Und mehrere Versuche von Verkehrssachverständigen hätten gezeigt, dass, auch wenn das Auto beim Rückwärtsfahren wieder abgebremst werde, ein so schadensträchtiger Aufprall deutlich wahrzunehmen sei.

Gutachten belegt die Fahrerflucht

Der Staatsanwalt und Richter Frank Meyer waren sich einig, dass es dieses Gutachten war, das die Angeklagte kurz nach dessen Fertigstellung ihre Aussage ändern ließ. Denn das Gutachten habe bewiesen, dass sie den Unfall wahrgenommen haben müsse und sich dennoch vom Unfallort entfernt habe.

Fahrerflucht wird je nach Schwere des Schadens bestraft. Liegt dieser unter 1300 Euro, kann ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten verhängt werden. Liegt er - wie im vorliegenden Fall - höher, geht es um mindestens sechs Monate Führerschein-Abgabe. Wäre eine Person zu Schaden gekommen, könnte das Gericht auch einen Führerscheinentzug anordnen.

Staatsanwalt geht von Gefälligkeitsaussage aus

Der Staatsanwalt bezeichnetet die entlastende Zeugenaussage als Gefälligkeitsaussage. Dass sich jemand so lange nach dem Vorfall plötzlich erinnerte, dass die Angeklagte gerade an diesem speziellen Abend zu Hause gewesen sei, sei unwahrscheinlich. Er forderte eine Geldstrafe von 2400 Euro plus ein Fahrverbot von sechs Monaten.

In ihrem letzten Wort vor dem Urteil sagte die Angeklagte: „Das ist Quatsch. Ich bin nicht gefahren. Mehr kann ich nicht sagen.“

Das Gericht glaubte dies nicht und verurteilte die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 30 Euro. Zudem trägt sie die Kosten des Verfahrens und darf für sechs Monate keine motorisierten Fahrzeuge mehr führen. Richter Meyer betonte, dass dies auch für Motorräder und Mofas gelte.

Richter beim Urteil unterbrochen

Die Brookmerlanderin sei zwar nicht vorbestraft. Aber sie habe nach dem Unfall mehrfach gesagt, dass sie selbst gefahren sei, sodass er davon ausgehe, dass die Angeklagte zuerst gehofft habe, mit der Aussage, von dem Unfall nichts bemerkt zu haben, durchzukommen.

Der Richter hatte Mühe, das Urteil zu Ende zu begründen. denn die Angeklagte fiel ihm ins Wort: „Dann wissen Sie ja, dass ich jetzt arbeitslos werde, und dann kann ich das auch nicht zahlen.“ Auch der Zeuge, der sie unterstützt hatte, schaltete sich ein: „Das ist ein Fehlurteil.“ Die Angeklagte habe gar nicht fahren können an dem Tag. Sie sei krankgeschrieben gewesen.

Sie kündigte noch im Gerichtssaal an, gegen das Urteil vorzugehen.

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