Steuerbetrug vor Gericht Brookmerlander Gastronom schleuste Geld am Fiskus vorbei
Er kaufte Ware für sein Lokal zum Teil schwarz ein und betrog das Finanzamt um eine sechsstellige Summe. Nun folgte die Strafe. Es war Erstaunliches zum Geschäftsgebaren in der Gastronomie zu hören.
Brookmerland - Verteidiger Heiko Janssen sprach von einem erschreckenden System. Und in das war sein Mandant nach eigenem Bekunden in Unkenntnis hineingeschlittert.
Am Donnerstag musste sich der 36-jährige Norder wegen Steuerhinterziehung vor dem Auricher Landgericht verantworten. Auch einer Brookmerlander Gemeinde, wo der Betrieb ansässig ist, ist durch sein Handeln ein Steuerschaden bei der Gewerbesteuer entstanden.
Der Angeklagte berichtete davon, wie er im Jahr 2017 ein Restaurant im Brookmerland übernommen habe. Es habe sich damals ganz neu selbstständig gemacht. „Ich habe es dann so gemacht, wie die Lieferanten es mir erzählt haben“ berichtete deer Angeklagte. „Das System war so“, sagte er immer wieder, wenn die Staatsanwältin oder Richter Dr. Markus Gralla Rückfragen stellten.
Drei Lieferanten machten offenbar „ein unmoralisches Angebot“
Das System sah laut Anklageschrift bei immerhin drei verschiedenen Lieferanten vor, dass der Restaurantbetreiber nur die Hälfte der Ware auf Rechnung kauft und die andere Hälfte ohne schriftlichen Beleg gegen Bargeld bekommt. Dies summierte sich in den Jahren 2018 bis 2020 laut Anklageschrift auf nicht verbuchte Waren im Wert von rund 220.000 Euro.
Das war am Donnerstag aber gar nicht der Vorwurf. Sondern dass der Angeklagte daraufhin auch entsprechend unvollständige Angaben in den Steuererklärungen machte. Die nicht in der Buchhaltung verbuchte Ware führte zu nicht versteuertem Umsatz, zu nicht versteuertem Einkommen und auch bei der Gewerbesteuer wurden unvollständige Angaben gemacht.
Rund 45.000 Euro Gewerbesteuer nicht gezahlt
Nachdem er im Jahr 2017 und 2018 zu niedrige Umsätze und Gewinne angegeben hatte, unterließ der Norder es laut Anklage in den Jahren 2019 und 2020 ganz, die nötigen Steuerangaben zu machen. Insgesamt zählte die Staatsanwältin 10 Taten auf, die sie ihm zur Last legte. Alles in allem sei dabei ein Steuerschaden von fast 161.000 Euro entstanden.
Allein der Kasse der Brookmerlander Gemeinde gingen durch die Gewerbesteuerhinterziehung dieses Betriebes binnen drei Jahren rund 45.000 Euro flöten.
Der Angeklagte sagte gleich zu Beginn, dass er „das gemacht habe, was falsch ist“ und dass er die Gastronomie an sich nicht geschafft habe. Er habe sich nach dem gerichtet, was die Lieferanten ihm mitgeteilt hätten. „Ich kannte das ja alles nicht“, so der 36-Jährige. Seine Frau habe die Geschäftsführung inzwischen übernommen, er sei nur noch für 18 Stunden pro Woche dort angestellt.
Auch im neuen Betrieb ging es weiter
Richter Gralla stellte die Frage, wieso der Angeklagte, nachdem er das Lokal im Brookmerland aufgegeben hatte, ein weiteres Restaurant in einer anderen Gemeinde im Altkreis Norden eröffnet habe – und den Schwarzeinkauf und die Steuerhinterziehung beibehielt.
Aus dem Brookmerland habe er sich wegen seines dortigen Vermieters verabschieden müssen, sagte der Angeklagte. Dort seien es aber dieselben Lieferanten gewesen.
Steuervergleich geschlossen, aber es kam noch mehr ans Licht
Die Finanzfahndung kam ihm auf die Schliche. Es wurde ein Steuer-Vergleich geschlossen: Der 36-Jährige muss dem Finanzamt 100.000 Euro nachzahlen. Da im Nachgang weitere Steuerschulden bekannt wurden, ging es im Strafverfahren um einen höheren Betrag.
Die Staatsanwältin rechnete vor, dass angesichts der zehn Taten eigentlich eine Strafsumme von fast vier Jahren zusammenkommen könnte. Sie rechnete dem Angeklagten positiv an, dass er die Tat zugegeben hat, dass er auch Konsequenzen gezogen und den Betrieb an seine Frau abgegeben hat. Andererseits gehe die Steuerhinterziehung über eine lange Zeit. Es sei dabei ein erheblicher Schaden entstanden. Und das Besteuerungsverfahren sei zwar mit einem Vergleich abgeschlossen worden – gezahlt worden sei von der Steuerschuld bisher aber noch nichts. Stattdessen seien im Nachgang weitere Steuerschulden aufgetaucht. Dennoch sehe sie eine positive Sozialprognose und forderte eine Gesamtstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf dreijährige Bewährung, zudem 200 Arbeitsstunden und die Einziehung der 161.000 Euro.
Gericht legte noch ein paar Monate drauf
Verteidiger Heiko Janssen folgte darin im Wesentlichen. Der Angeklagte sei nicht stark genug gewesen, sich dem System der Lieferanten zu entziehen, sagte er.
Das Schöffengericht kam aber zu einem härteren Urteil. Der 36-Jährige steht für fünf Jahre unter Bewährung. Er ist zu zwei Jahren Haft verurteilt, die er aber ohne weitere Straftaten nicht antreten muss, und er muss in den nächsten sechs Monaten 200 Sozialstunden ableisten. Zudem wird die Summe, die er am Fiskus vorbeigeschleust hat, eingezogen. Dieser Betrag wird mit den 100.000 Euro, die er dem Finanzamt schuldet verrechnet.