Falschaussage  Mutter wollte Sohn durch Lügen decken

| | 04.09.2023 14:51 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Am Auricher Amtsgericht wurde die Frau wegen uneidlicher Falschaussage verurteilt. Foto: Romuald Banik
Am Auricher Amtsgericht wurde die Frau wegen uneidlicher Falschaussage verurteilt. Foto: Romuald Banik
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Eine 68-jährige Südbrookmerlanderin hat vor Gericht gelogen, um ihren Sohn vor einer Gefängnisstrafe zu bewahren. Er hatte mehrfach ihre Enkelin sexuell missbraucht.

Aurich - Im Zeugenstand eines Gerichts hat man die Wahrheit zu sagen. Was eigentlich jeder weiß, schien für eine heute 68-jährige Frau aus Südbrookmerland nicht so große Bedeutung gehabt zu haben. Vermutlich um ihren Sohn in einem Prozess wegen des mehrfachen Missbrauchs seiner zehnjährigen Nichte – ihrer Enkelin – zu decken, sagte sie die Unwahrheit. Ihr Sohn wurde seinerzeit verurteilt – und sie jetzt ebenfalls.

Der Prozess im Februar 2020 war dramatisch und legte Familienverhältnisse offen, die von Misstrauen, Lügen und Streit geprägt waren. Dem damals 39 Jahre alten Angeklagten wurde zunächst vorgeworfen, zwischen 2014 und 2017 seine damals zwischen zehn und 13 Jahre alte Nichte mindestens 32 Mal sexuell missbraucht zu haben. Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe seinerzeit.

Von Oma zum Lügen gezwungen

Im Zuge des Verfahrens ging es unter anderem daran, ob das Mädchen im Tatzeitraum überhaupt allein im Haus des Täters, der noch bei seiner Mutter lebte, gewesen sei. Die Mutter hatte seinerzeit ausgesagt, dass dies nicht der Fall gewesen sei. Ihre Enkelin sei nur selten im Haus, und nie im Zimmer des Angeklagten gewesen. Dort hatten sich die Taten zumeist abgespielt, wie das Gericht später feststellte.

Schwere Vorwürfe gegen die Mutter des Beschuldigten erhob schon damals ein weiterer Enkel, der Bruder des Missbrauchsopfers. Seine Oma habe ihn gezwungen, bei der Polizei falsche Angaben zu machen. So habe sie ihm gedroht, ihn andernfalls aus ihrem Haus zu werfen, in dem er seinerzeit gelebt habe.

Darüber hinaus meldete sich nach der Berichterstattung über den Prozess noch ein weiterer Zeuge. Er besuche die Familie seit Jahren regelmäßig und meistens unangemeldet. Mehrfach habe er das mutmaßliche Opfer und dessen Brüder im Haus der Großmutter und des Beschuldigten gesehen. Immer wieder sei er aufgefordert worden, der Kindesmutter davon nichts zu sagen.

Im Zuge des Verfahrens und der Zeugenaussagen wurde die Zahl der dem Mann vorgeworfenen Taten später auf sechs Fälle reduziert. Dass sich diese so zugetragen haben, wie von Zeugen teils unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemachten Aussagen berichtet, davon war das Gericht am Ende überzeugt. Der Beschuldigte wurde zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Aussage war „kein Glauben zu schenken“

Schon damals zeichnete sich ab, dass sich dessen Mutter über kurz oder lang ebenfalls vor Gericht würde verantworten müssen. Das geschah am Montag. Wesentlicher Bestandteil des Verfahrens war die Würdigung ihrer Zeugenaussage durch das Gericht. Dieser „war kein Glauben zu schenken“, zitierte der Richter am Montag aus dem Urteil des Landgerichts. Die Aussage habe sich vor allem durch Schuldzuweisungen ausgezeichnet. So habe das Opfer der Missbrauchsfälle die Vorwürfe mit ihrer Freundin „ausgeheckt“.

Im Prozess gegen sich selbst ließ die Frau am Montag durch ihren Anwalt erklären, dass sie damals die Wahrheit so gesagt habe, wie sie sich in ihrer Erinnerung dargestellt habe. Sie habe also nicht bewusst gelogen.

Das Gericht ließ das jedoch nicht gelten. Es sprach die Frau schuldig und verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen. Insgesamt 1500 Euro muss sie zahlen. Immerhin: In einem vorher ergangenen Strafbefehl waren als Strafe 90 Tagessätze zu je 40 Euro, also insgesamt 3600 Euro, verhängt worden. Dagegen hatte sie Einspruch eingelegt, weshalb es zu der Hauptverhandlung kam. Das Urteil des Auricher Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

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