Prozess wegen versuchter Steuerhinterziehung  Gericht kippt Urteil gegen Ex-Bürgermeisterkandidat

| | 02.09.2023 15:36 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Das Oberlandesgericht in Oldenburg hat entschieden: Das Urteil des Auricher Landgerichts gegen Christian Rademacher-Jelten wegen Steuerhinterziehung wird aufgehoben. Was nun kommt, ist offen.

Wiesmoor/Oldenburg - Der Wiesmoorer Ex-Bürgermeisterkandidat Christian Rademacher-Jelten ist nicht mehr wegen versuchter Steuerhinterziehung verurteilt. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat das Berufungsurteil des Auricher Landgerichts vom vergangenen November aufgehoben.

Somit muss der Wiesmoorer nicht für ein Jahr und drei Monate ins Gefängnis. Das sagte die Sprecherin des Oberlandesgerichts Bettina von Teichman und Logischen auf Nachfrage.

Generalstaatsanwaltschaft sprach sich für Einstellung aus

Rademacher-Jelten hatte Revision gegen die Verurteilung eingelegt. Schon die Generalstaatsanwaltschaft hatte im Zuge der Überprüfung des Falls die Einstellung der Verfahrens und die Aufhebung des Urteils beantragt. Sie übte in einem Schreiben, das die Redaktion einsehen konnte, Kritik an der Anklageschrift der Auricher Staatsanwaltschaft. Das Urteil des Landgerichts habe aus ihrer Sicht keinen Bestand, weil es für die darin festgestellten Tatsachen an einer wirksamen Anklage fehle.

Schon das Landgericht hatte im Berufungsprozess einige Anklagepunkte ausgeklammert. Der für das Urteil wichtige Anklagepunkt Nr. 8 sei aber fehlerhaft formuliert, monierte die Generalstaatsanwaltschaft, da das Datum der fraglichen Steuererklärung in der Anklageschrift nicht angegeben sei. Die Unterscheidung von anderen denkbaren strafbaren Verhaltensweisen sei nicht gewährleistet.

OLG: Anklageschrift war in der Umgrenzung der Tathandlung zu dünn

Zu der Auffassung, dass die Anklageschrift nicht ausreichend sei, kam auch das Oberlandesgericht. Laut von Teichman und Logischen sei die Anklage der sogenannten Umgrenzungsfunktion nicht gerecht geworden. Die Tathandlung müsse so genau beschrieben werden, dass sie klar erkennbar sei. Und das hänge hier auch nicht nur von einem Datum ab, sondern von der gesamten Beschreibung der Tathandlung.

Die Kosten für sämtliche Verfahren trägt nun laut der Gerichtssprecherin die Landeskasse. Als Freigesprochener gilt der Wiesmoorer gleichwohl nicht, weil das Urteil nur aufgehoben wurde, so von Teichman und Logischen. Er sei weiterhin als Beschuldigter zu bezeichnen.

Die Staatsanwaltschaft Aurich prüft nach eigenen Angaben nun, ob sie wegen einiger Anklagepunkte, die im Verfahren nach Paragraf 154 der Strafprozessordnung eingestellt und nicht weiter verfolgt wurden, noch einmal tätig wird.

Eine Revision sowie Ermittlungen laufen noch

Damit ist also nicht abschließend klar, ob für Rademacher-Jelten diese alte Sache nun erledigt ist. Der Wiesmoorer Unternehmer war angeklagt, im Jahr 2014 unrechtmäßig Rückstellungen in sechsstelliger Höhe für sein Unternehmen gebildet zu haben, um damit den Fiskus zu betrügen. Sein Anwalt führte schon in der ersten Instanz aus, dass die Rückstellungen korrekt in der Bilanz verbucht seien und dazu dienen sollten, eine drohende Insolvenz abzuwenden. Das Amtsgericht verurteilte ihn im November 2021 gleichwohl zu einer Haftstrafe von zwei Jahren.

Bereits das Landgericht folgte der Anklageschrift nicht in allen Punkten. Von einem besonders schweren Fall, den das Amtsgericht noch angenommen hatte, könne keine Rede sein, hieß es bei der Urteilsverkündung. Deshalb wurde die Strafe im zweiten Urteil reduziert.

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Dass das Steuerhinterziehungsurteil nun aufgehoben ist, ist nur ein Teilerfolg für den Wiesmoorer. Auch gegen das Urteil des Landgerichts Aurich, das ihn Anfang Juni wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt hatte, hat Rademacher-Jelten Revision eingelegt, Außerdem laufen gegen ihn immer noch Ermittlungen wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug bei Corona-Hilfen und Abrechnungsbetrug bei Corona-Testzentren.