Steuererhöhungen in Aurich An drei Steuerschrauben wird gedreht
Im Winter tobte in Aurich ein Streit über eine Gewerbesteuererhöhung. Unternehmer liefen Sturm und schafften es, den Plan zu kippen. Offenbar nicht für lange. Und eine Branche trifft es doppelt.
Aurich - Im Finanzausschuss Ende Januar war sie kurzzeitig schon mit hauchdünner Mehrheit empfohlen: eine Erhöhung der Auricher Gewerbesteuer. Der Hebesatz sollte um fünf Prozentpunkte von 395 auf 400 Prozent steigen. Doch der erboste Protest von Unternehmern ließ mehrere Fraktionen zögern. Und dann wurde noch ein Formfehler entdeckt. Der Steuersatz blieb auf alter Höhe.
Doch nun steht die Satzung erneut zur Debatte. Und es geht wieder um die Erhöhung auf 400 Prozent beim Hebesatz, diesmal ab 2024. Laut Verwaltung liegt die relative Steigerung der Abgabe tatsächlich bei 1,27 Prozent. Versteuert wird nicht der Umsatz, sondern der Gewinn. Die Mehreinnahmen der Stadt würden sich nach Kalkulation der Kämmerei auf 290.000 Euro im nächsten Jahr, 310.000 Euro im Jahr 2025 und 320.000 Euro im Jahr 2026 belaufen.
Vergnügungssteuersatz soll um zwei Prozentpunkte steigen
Doch das ist nicht die einzige Steuerschraube, die in Aurich gedreht werden soll. Auch die Vergnügungssteuer soll erhöht werden, zum 1. Oktober. Der Steuersatz für die Spielgerätesteuer beträgt laut einer Vorlage für die Politik seit Anfang 2018 bislang 20 Prozent des Einspielergebnisses. Seitdem hätten viele Kommunen den Steuersatz erhöht. Die Städte Leer und Emden haben laut Verwaltung Anpassungen auf 22 beziehungsweise 25 Prozent vorgenommen. Die
Erhöhung auf 22 Prozent ist sogar schon per Gerichtsbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg für rechtens erklärt worden. Diesen Steuersatz schlägt die Auricher Kämmerei nun also vor.
Außerdem soll für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit eine Mindeststeuer von 60 Euro in Gaststätten, Kantinen oder ähnlichen Räumen und in Spielhallen auf 150 Euro festgesetzt werden. Laut Bürgermeister Horst Feddermann belastet eine solche Steuererhöhung die Allgemeinheit nicht. Und der erhöhte Steuersatz sei bereits andernorts üblich.
Zweitwohnungssteuer soll kommen
Die dritte Steuerschraube ist eine Neueinführung. Aurich will ab Januar 2024 eine Zweitwohnungssteuer erheben. Auch die tue der Allgemeinheit der Auricher Bürger nicht weh, betonte Feddermann. Die Fraktionen im Rat befürworten diese Steuer ebenfalls.
Hintergrund der Einführung sei die Beteiligung aller in Aurich Wohnenden an den Kosten für die Infrastruktur, die zwar allen Einwohnern zur Verfügung steht, aber nur von in Aurich mit Hauptwohnsitz angemeldeten Einwohnern finanziert werde. Steuerpflichtig werden dann Inhaber einer Zweitwohnung im Stadtgebiet, sofern sie in dieser Wohnung mit Nebenwohnung angemeldet sind oder angemeldet sein müssten. Laut Verwaltung sind derzeit rund 1300 Personen mit Nebenwohnsitz in der Stadt Aurich gemeldet.
Zahlreiche Ausnahmen
Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zugrunde gelegt. Der Steuersatz soll zehn Prozent dieser Nettokaltmiete sein. Wenn die Wohnung den Bewohnern gehört oder die Miete unterhalb der ortsüblichen Miete liegt oder gar nicht erhoben wird, wird für die Steuer die Nettokaltmiete auf Grundlage der für Räume in ähnlicher Art, Lage und Ausstattung zu zahlenden Miete geschätzt.
Doch nicht jeder muss die Steuer zahlen. Ausgenommen werden nach den Plänen der Verwaltung zum Beispiel Studenten und Auszubildende, die am Studien-/Ausbildungsort in einer anderen Stadt ihren Erstwohnsitz gemeldet haben und eine Nebenwohnung bei ihren Eltern in Aurich haben – sofern sie noch keine 28 Jahre alt sind. Ebenfalls ausgenommen sind Menschen, die in der Nebenwohnung therapeutisch oder sozialpädagogisch betreut werden. Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nicht dauernd getrenntlebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung bewohnen.
Bis November soll eine Steuererklärung gemacht werden
Worauf müssen sich die Betroffenen einstellen: „Zur Veranlagung der Zweitwohnungsteuer werden die Personen, die eine Nebenwohnung im Stadtgebiet Aurich angemeldet haben, vom Fachbereich Finanzen aufgefordert, eine Zweitwohnungssteuererklärung abzugeben“, heißt es in einer Vorlage für die Politik. Die Steuererklärung müsse dann ausgefüllt zurückgesandt werden, damit über die Zweitwohnungssteuerpflicht entschieden werden könne. Und zwar bis zum 15. November. Andernfalls soll die Jahreskaltmiete geschätzt und zur Festsetzung des Jahresbetrages bis zur Vorlage einer Steuererklärung herangezogen werden.
Die Verwaltung gibt in dem Zusammenhang auch einige Beispiele, die Rückschlüsse darauf ermöglichen, was auf die Betroffenen zukommt. Für eine Singlewohnung von 50 Quadratmetern in der Innenstadt könnten 531 Euro im Jahr fällig werden. Für eine Zwei-Personen-Wohnung mit 65 Quadratmetern in der Innenstadt 596 Euro.
Die Stadt profitiert nach eigener Erwartung in den meisten Fällen
Die Verwaltung geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die Einführung der Zweitwohnungssteuer eine Lenkungswirkung haben wird. Sie werde voraussichtlich dafür sorgen, dass ein großer Anteil der mit Nebenwohnsitz gemeldeten Personen – in anderen Kommunen waren es rund 75 Prozent – entweder ihren Hauptwohnsitz in Aurich anmelden oder den Nebenwohnsitz abmelden.
Die Verwaltung geht davon aus, dass von 1300 gemeldeten Personen rund 300 Personen weiterhin ihren Nebenwohnsitz in der Stadt behalten und somit steuerpflichtig werden. Bei etwa 100 Personen geht die Verwaltung von einer Abmeldung aus, während rund 900 Personen in Aurich ihren Erstwohnsitz anmelden. Somit steige die im kommunalen Finanzausgleich berücksichtigte Einwohnerzahl der Stadt an: und das heißt höhere Summen bei den Schlüsselzuweisungen und dem Gemeindeanteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer.
Auricher Politik bleibt bei Ablehnung
Erste Erfolge durch Zinssicherungsprogramm
Schnell an drei Steuerschrauben gedreht
Zweitwohnungssteuer bringt Geld in die Kasse
Die Stadt hat sogar noch eine Steuerschraube in petto. Ab 2025 darf sie die Grundsteuer C auf unbebaute, aber baureife Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind, erheben. Mehrere Fraktionen, beispielsweise die CDU, die FDP und die Grünen, sind der Meinung, dass man diese Einführung bereits jetzt vorbereiten sollte.