Disco in Südbrookmerland 51-Jähriger gibt sexuellen Kontakt mit Jugendlichen zu
In die Hose gefasst und den Oberkörper beleckt: Ein 51-Jähriger gibt zu, in einer Georgsheiler Disco sexuellen Kontakt zu Jugendlichen gehabt zu haben. Dabei hätte er gar nicht dort sein dürfen.
Südbrookmerland - Obwohl er sich Kindern und Jugendlichen nicht nähern durfte, hatte ein heute 51-jähriger Mann aus Rhauderfehn im Februar dieses Jahres körperlichen Kontakt zu zwei unter 18-Jährigen. In einer Georgsheiler Diskothek war er eigenen Angaben zufolge mit den beiden jungen Männern ins Gespräch gekommen. Mit einem ging er wenig später zur Toilette, wo der Kontakt intensiver wurde.
Nachdem eine Reinigungskraft das Ganze bemerkt und an die Tür geklopft hatte, löste sich die Situation auf. Der Mann wurde kurz darauf in der Diskothek festgenommen. Vor Gericht geht es nun um die Frage, ob die Jugendlichen mit den Handlungen des Mannes einverstanden waren, wie dieser behauptet. Doch schon am ersten Tag verstrickte sich der Beschuldigte gleich mehrfach in Widersprüche.
Reinigungskraft unterbricht Vorfall
Zugetragen haben soll sich das Ganze laut Anklage am 18. Februar. Der Mann hatte laut Anklage die Diskothek besucht und dort Kontakt zu den beiden Jugendlichen aufgenommen. Wenig später habe er sie unter ihren T-Shirts berührt und sie am Hals geküsst. Kurz vor Mitternacht habe er einen der beiden zur Toilette gezogen, wo es zu weiterem körperlichen Kontakt gekommen sei. So habe er dem Jugendlichen das T-Shirt hochgezogen und ihn unsittlich berührt. Auch habe er versucht, ihm die Hose herunterzuziehen. Nachdem dies nicht gelang, habe er mit der Hand in dessen Hose gefasst. Zudem habe er dem Jugendlichen den Rücken zerkratzt, weshalb auch der Vorwurf der Körperverletzung im Raum steht. Erst als eine Reinigungskraft an die Tür klopfte, habe er von dem Jugendlichen abgelassen, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift.
Dass sich die Vorfälle zugetragen haben, bestritt der Beschuldigte am Freitag in seiner Aussage nicht. Jedoch seien die Jugendlichen mit allem einverstanden gewesen. So seien ihm die Oberkörper der jungen Männer aufgefallen und er habe gefragt, ob er diese einmal anfassen dürfe. Sie hätten zugestimmt. Später habe man gemeinsam getrunken und gefeiert. Dann sei er mit einem der Jugendlichen zur Toilette gegangen. Dass es dort zu den genannten Handlungen kommen würde, habe er jedoch nicht geplant, so der Beschuldigte. Entgegen der Anklage habe er den jungen Mann auch nicht zur Toilette gezogen, sondern man sei gemeinsam und freiwillig dorthin gegangen. Auch habe er keinerlei Einwände gegen die Annäherungen erhoben.
Acht Stunden zu Fuß unterwegs
In seiner Aussage verstrickte sich der Angeklagte gleich mehrfach in Widersprüche. So zum Beispiel mit Blick auf seinen Alkoholkonsum. Gemeinsam mit den Jugendlichen habe er nur zwei oder drei Gläser Weinbrand-Cola getrunken. Darüber hinaus habe er an dem Tag keinen Alkohol zu sich genommen. Nach seiner Festnahme wurde jedoch eine Blutalkoholkonzentration von 1,3 Promille festgestellt. Widersprüche gab es auch zum Geschehen vor dem Discobesuch. So will der Mann einer ersten Aussage zufolge am späten Nachmittag von Rhauderfehn mit dem Bus nach Aurich gefahren und von dort nach Emden gelaufen sein. Anschließend ging es zu Fuß zum Galaxy. Auf den Vorhalt des Vorsitzenden Richters hin, wonach der Fußweg allein über acht Stunden dauern würde, änderte der Beschuldigte seine Aussage. Und auch sonst schien der Mann seine Aussagen mehrfach in Details abzuändern, wenn Nachfragen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft Zweifel aufwarfen.
In den vergangenen Jahren war der Beschuldigte schon mehrfach mit sogenannten Führungsweisungen belegt worden. So durfte er sich Personen unter 18 Jahren nicht nähern und auch keinen Alkohol konsumieren. Letzteres sollte durch unangekündigte Atemalkoholtests und und andere Maßnahmen überprüft werden.
In fünf Fällen Kinder missbraucht
Ein Grund für diese Auflagen war eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in fünf Fällen sowie exhibitionistischen Handlungen. Mehrfach saß der frühere Großheider bereits im Gefängnis. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass der Mann gegen seine Führungsweisungen verstoßen hat, ist laut Staatsanwaltschaft die „Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung zu prüfen“. Aktuell sitzt er in Untersuchungshaft.
Nach einem vorläufigen Bericht eines Sachverständigen steht der Verdacht im Raum, dass der Mann in seiner Kindheit selbst bereits Opfer sexueller Gewalt gewesen sein könnte. Darauf deuten immer wieder auftretende Albträume hin.
Zeugen wurden am ersten Verhandlungstag noch nicht gehört. Das soll bei der Fortsetzung am 6. September um 9 Uhr am Auricher Landgericht geschehen. Weitere Termine sind der 13. und 20. September.