Prozess um Messerstich Unter Alkohol wird der Angeklagte aggressiv
Ein 44-jähriger aus Aurich räumte vor Gericht ein, dass er vor der Messerattacke in einer Auricher Sportsbar mehrere Biere trank. Und dass er das nicht gut verträgt.
Mehrere Zeugen rangen am Dienstag im Auricher Landgericht um eine Antwort. Der Vorsitzende Richter Björn Raap hatte sie jeweils gefragt, was den Angeklagten so in Wut versetzt haben könnte, dass er hinterrücks einem Kumpel ein Messer in den Rücken stach.
Die Zeugen berichteten von seiner Alkoholisierung an dem Abend, von einem Streit zwischen dem 44-Jährigen und seinem 33-jährigen Opfer. Und davon, dass der Angeklagte alkoholisiert manchmal aufbrausend sei. Aber so richtig überzeugt schienen sie nicht, dass allein das den Kontrollverlust ausgelöst haben könnte. Es sei gewesen, als sei der Teufel in den Angeklagten gefahren, sagten zwei von ihnen.
Angeklagter: Verletzungen mit Bierflasche nicht beabsichtigt
Angeklagt ist der 44-Jährige aus Aurich wegen versuchten Mordes, gefährlicher und schwerer Körperverletzung. Im Januar 2022 rammte er einem anderen Gast einer Sportsbar laut Anklage eine zerschlagene Bierflasche in die Wange. Im Juni 2022 folgte der Messerstich.
Der Angeklagte äußerte sich über seinen Anwalt zu den Vorwürfen. Er sagte, bei dem Fall im Januar habe er versucht, eine Gruppe von Sportsbar-Gästen davon abzuhalten, mit dem Guthaben eines telefonierenden Gastes an einem Automaten weiterzuspielen. Die Gruppe habe dann angefangen, ihn zu bedrohen und sogar Gläser nach ihm geworfen. Der 44-Jährige habe daraufhin eine Bierflasche zerschlagen, um sich bei Bedarf verteidigen zu können. Er sei von mehreren Männern bedrängt worden. Als er den Arm schützend vor seinen Kopf gehoben habe, habe er versehentlich in der Bewegung einen der Angreifer verletzt. Das sei keine Absicht gewesen, sondern im Rahmen von Notwehr passiert.
Im Krankenhaus zu sich gekommen
An den zweiten Vorfall kann sich der Angeklagte nach eigenen Angaben kaum erinnern, weil er stark alkoholisiert gewesen sei. Nach seiner Verhaftung war ein Blutalkoholwert von 1,58 Promille gemessen worden.
Er wisse nur noch, dass er mit Freunden in der Spielhalle ein Handy-Spiel gespielt habe, berichtete der Angeklagte. Die anfangs gute Stimmung sei umgeschlagen, er sei mit dem späteren Opfer in Streit geraten. Worum genau es gegangen sei, wisse er nicht mehr. „Aber ich werde schnell böse, kann mich dann nicht gut kontrollieren“, wenn Alkohol im Spiel sei. Deshalb sei er auch eher ein Einzelgänger.
An mehr als den Streit könne er sich nicht erinnern, so der 44-Jährige. Er wisse erst wieder, dass er im Krankenhaus zu sich gekommen sei und ans Bett fixiert war.
Ursache für Streit und Attacke unklar
Am ersten Prozesstag sagten bis zur Mittagspause vier Augenzeugen aus, darunter das Opfer des Messerstichs. Der Angeklagte habe sich bei ihm entschuldigt und die Sache sei aus der Welt, berichtete der 33-Jährige. Er wurde zwei Tage lang im Krankenhaus behandelt und war dann zwei Wochen lang krankgeschrieben gewesen. Folgen der Tat spüre er nicht, so der Zeuge.
Auch er konnte den Grund für den Streit nicht benennen. Der Angeklagte habe ihm vorgeworfen, ihn beleidigt zu haben. Offenbar ging es um schwere Verletzungen durch eine Explosion, die der Angeklagte sich im Krieg zugezogen hat und die ihn dauerhaft einschränken. Der Zeuge betonte aber, dass er nichts Beleidigendes gesagt habe, weil er den Angeklagten sehr respektiere.
Zeuge berichtet von möglichem Suizidversuch
Er sagte aber auch, dass er überhaupt nicht mit dem Angriff gerechnet habe. Er habe nach dem Streit, als der Angeklagte am Ende auch schon mit einer Bierflasche hinter ihm hergekommen sei, die Sportsbar verlassen, habe zu Hause etwas gegessen und sei erst nach etwa zwei Stunden zurückgekehrt. Dann habe er von hinten einen Schlag gespürt und danach gemerkt, dass er am Rücken verletzt war.
Ein Zeuge, der vor der benachbarten Pizzeria auf sein Essen wartete, berichtete, dass der Angeklagte aus der Sportsbar getaumelt sei und sich wild gegen den Kopf geschlagen habe. Dann habe er offenbar in suizidaler Absicht vor ein Auto auf der Großen Mühlenwallstraße laufen wollen, es sich aber im letzten Moment anders überlegt.
Gegenüber der Polizei verbal aggressiv
Ein Polizeihauptkommissar, der nach der Alarmierung zu Fuß in die Große Mühlenwallstraße gelaufen war, traf den Angeklagten, als dieser ruhig die Straße überquerte, wie der Polizist aussagte. Als er ihn angesprochen habe, sei der 44-Jährige allerdings ausfällig geworden. Aufnahmen der Body-Cam des Polizisten zeigen den aggressiven Ausbruch. Zwei Gäste der Sportsbar hätten den 44-Jährigen beruhigt. Dann sei er zur Wache und schließlich auf eine psychiatrische Station im Krankenhaus Norden gebracht worden.
Sein Kollege berichtete, dass der Angeklagte nach der Verhaftung mehrfach in Ohnmacht gefallen sei und mit augenscheinlich imaginierten Personen gesprochen habe. Er habe ihm all dies aber nicht wirklich abgekauft.
Am nächsten Prozesstag, am 29. August um 14 Uhr, sagt das Opfer des Bierflaschen-Angriffs aus.
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