Gewalt gegen Kinder angedroht  Haftstrafe wegen Erpressungs-Nachricht gegen junge Mutter

| | 20.07.2023 17:06 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Ein junger Mann tippt auf einem Smartphone eine Whatsapp-Nachricht. Nicht immer sind diese Nachrichten freundlich. Foto: DPA
Ein junger Mann tippt auf einem Smartphone eine Whatsapp-Nachricht. Nicht immer sind diese Nachrichten freundlich. Foto: DPA
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Ein Südbrookmerlander drohte einer Bekannten mit Besuch von Motorradrockern, wenn sie ihm keine 300 Euro zahlt. Die Mutter hatte panische Angst. In der Berufung wurde seine Strafe dennoch reduziert.

Südbrookmerland/Aurich - Es war eine heftige Chatnachricht, die einer jungen Mutter Todesangst gemacht hat. Ein 22-jähriger Südbrookmerlander hatte ihr im Juni 2022 Whatsapp-Nachrichten geschrieben und binnen zwei Tagen 300 Euro von ihr gefordert. Andernfalls würde er einer Rockergruppierung verraten, dass die junge Mutter den Namen des Rockerclubs verwende, ohne dass dieser davon wisse.

Der Südbrookmerlander drohte der Frau mit bösen Folgen – und wurde deshalb im Dezember vom Amtsgericht Aurich wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Strafe ist jetzt bewährungsfähig

Dagegen hatte er Berufung eingelegt und stand nun am Donnerstag vor dem Landgericht. Der Angeklagte räumte die Tat ein und ließ nur die Höhe der Strafe überprüfen – mit Erfolg. Er muss nun nur noch für ein Jahr und sechs Monate ins Gefängnis – theoretisch, denn eine Strafe unter zwei Jahren kann zur Bewährung ausgesetzt werden.

Das Berufungsgericht möchte dem 22-Jährigen noch eine Chance geben und ihn nicht ins Gefängnis stecken, da er nach eigener Aussage gerade auf dem Weg ist, eine Berufsausbildung zu beginnen. Die Vorsitzende Richterin Dorothee Bröker mahnte aber eindringlich, dass die Whatsapp-Nachricht kein Kavaliersdelikt gewesen sei. Die junge Mutter habe wirklich Angst um sich und ihre Kinder gehabt.

Gewalt auch gegen die Kinder angedroht

Zu Beginn hatte Bröker den Angeklagten gefragt, warum er diese Nachricht überhaupt geschrieben habe. Er rechtfertigte sich mit Geldsorgen, er habe einen Autokredit nicht bedienen können. Dann habe er gedacht, wenn die Bekannte einem Kumpel von ihm drohe, könne er das auch umgekehrt tun.

Bröker stellte richtig: Die junge Frau habe den Kumpel um Hilfe gebeten und gesagt, wenn er nicht helfe, müsse sie die Motorradrocker um Hilfe bitten. Damit sei keine Drohung gegen den Kumpel verbunden gewesen.

Das hatte der Angeklagte vor einem Jahr jedoch anders verstanden. Er drohte der Bekannten dann unter anderem damit, dass er ihr einige Mitglieder des Motorradclubs vorbeischicken werde. Es sei schwer, mit anzusehen, wenn eine Mutter leide, weil ihren Kindern Gewalt angetan werde, textete der Angeklagte laut dem von Bröker vorgetragenen Amtsgerichtsurteil. Es sei auch nicht schön, wenn jemand nicht mehr laufen oder sprechen könne. Mit Zwangsprostitution wurde der jungen Frau ebenfalls gedroht.

Von Motorrad-Szene losgesagt

Im ersten Prozess vor dem Amtsgericht hatte die Frau deutlich gemacht, wie sehr sie in Angst gewesen war. Inzwischen, so der Angeklagte, habe er sich mit ihr ausgesprochen und sich entschuldigt. „Wir rauchen ab und zu zusammen.“

Er beschrieb sich als gänzlich geläutert. Nach dem Urteil des Amtsgerichts habe er sich von der Motorradclub-Szene gelöst und wolle sich nun persönlich und beruflich weiterentwickeln. Auf Nachfrage des Schöffen Stefan Kleinert beschrieb der Angeklagte, dass er Anwärter in einem Unterstützerclub eines Motorradclubs gewesen sei. Durch die Zahlung einer Ablöse und die Rückgabe der Kutte sei er dort ausgetreten und habe nun keine Verbindung mehr. „Ich habe gedacht, wenn ich weiter mit denen in Kontakt bin, dann passiert immer wieder was“, so der Südbrookmerlander.

Stattdessen habe er ein Coaching zur Persönlichkeits- und Zielentwicklung und einen Anti-Aggressionskurs bei seinem Chef gemacht. Und er habe einen Termin beim Jobcenter vereinbart, weil er eine Umschulung zum Berufskraftfahrer machen wolle.

Bewährungshelfer beschreibt positive Entwicklung

Sein Bewährungshelfer bestätigte, dass der Angeklagte sich deutlich verändert habe. Als er ihn im Dezember kennengelernt habe, „da kam ein recht naiver junger Mann zu mir“. Er habe nicht verstanden, wie er in die Situation hereingeraten war und nicht richtig zwischen Gut und Böse unterscheiden können. „Er hat sich seitdem sehr positiv entwickelt, ist zuverlässig und schmiedet Pläne für seine Zukunft“, so der Bewährungshelfer. Was die Nähe zu Motorradclubs angehe, habe der Angeklagte nicht richtig überblickt, worauf er sich einlasse. „Jetzt erlebe ich ihn als reflektiert und zukunftsorientiert.“ Nun müssten den Bekenntnissen die tatsächlichen Taten folgen, „aber Stand heute bin ich sehr positiv über seine Entwicklung überrascht“.

Die Staatsanwältin sagte in ihrem Plädoyer, dass sie zu Prozessbeginn nicht mit einer Chance auf Bewährung für den Angeklagten gerechnet habe. Nun befürworte sie diese allerdings klar, denn der Angeklagte arbeite an sich, sei geständig und in seiner Entwicklung noch nicht voll als Erwachsener einzustufen. Er habe glaubhaft gemacht, dass er verstanden habe, dass er Mist gebaut habe. Es bleibe aus ihrer Sicht aber dabei, dass es sich angesichts der Ängste des Opfers um einen schweren Fall von Erpressung handele, so die Anklägerin.

Geldauflage als monatliche Erinnerung an drohende Haft

Der Verteidiger legte sich nicht auf eine Haftdauer fest, forderte angesichts der positiven Prognose für seinen Mandanten aber eine bewährungsfähige Strafe.

Vier Vorstrafen stehen bei dem 22-Jährigen bereits im Strafregister. Bei der letzten ging es darum, dass er mit zwei Kumpels einem Drogenhändler gut 50 Gramm gestohlen hat. Dabei hatte er auch einen Schlagstock dabei. Zudem brach die Gruppe in einen Kiosk in Ihlow ein und entwendete Tabakwaren. Der Angeklagte wurde deshalb im März dieses Jahres zu einer insgesamt zehnmonatigen Jugendstrafe verurteilt.

Die Kammer blieb unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und verurteilte den 22-Jährigen wegen versuchter räuberischer Erpressung zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Auch das Gericht erkannte an, dass er „die Kurve gekriegt“ habe. Der Angeklagte steht nun für vier Jahre unter Bewährung, muss sich regelmäßig beim Bewährungshelfer vorstellen und insgesamt 2000 Euro in monatlichen 50-Euro-Raten an den Kinderschutzbund überweisen. Dies solle ihn eindringlich daran erinnern, dass er sich überhaupt nichts mehr zuschulden lassen kommen darf, wenn er nicht doch ins Gefängnis kommen wolle, so Bröker.

Auch ein kleiner Schubser, eine kleine Bedrohung, ein kleiner Diebstahl beende diese Chance auf einen Schlag. Und dann gehe er nicht nur für anderthalb Jahre ins Gefängnis, sondern verbüße zudem noch die zehnmonatige Jugendstrafe aus dem vorigen Verfahren im März, verdeutlichte die Richterin.

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