Prozess wegen Tierquälerei  Vorerst kein Urteil für angeklagten Landwirt

| | 18.07.2023 21:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Diese Milchkühe sind gut versorgt. In Südbrookmerland sollen hingegen einige Tiere auf einem Hof regelrecht ausgezehrt gewesen sein. Foto: DPA
Diese Milchkühe sind gut versorgt. In Südbrookmerland sollen hingegen einige Tiere auf einem Hof regelrecht ausgezehrt gewesen sein. Foto: DPA
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Ein Südbrookmerlander soll sich unzureichend um fünf Tiere gekümmert haben. Vor Gericht wackelten einige Anklagepunkte aber, widersprüchliche Daten sorgten für Verwirrung. Hinzu kamen Terminprobleme.

Südbrookmerland/Aurich - Es kommt so gut wie nie vor, dass vor dem Amtsgericht Aurich demonstriert wird. Doch am Dienstagmittag hatten sich zehn Vertreter der Gruppe „Ostfriesen gegen Tierleid“ neben dem Portal aufgebaut und hielten Banner hoch – beispielsweise mit der Aufschrift „Wir alle klagen an“.

Anlass der Mahnwache war der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen einen Landwirt aus Südbrookmerland. Er ist angeklagt, weil er mehrere Tiere – drei Kälber und zwei Kühe – teils unzureichend ernährt und bei schweren Entzündungen oder schweren Gelenkproblemen nicht behandelt haben soll. Gegen einen Strafbefehl über 8400 Euro hatte der Angeklagte, der seit 2018 unter der Beobachtung des Auricher Veterinäramts steht, Einspruch eingelegt.

Tierschützer wollten auf möglichen Strafrahmen hinweisen

Die „Ostfriesen gegen Tierleid“ wollten Solidarität mit den Tieren bekunden. Es gehe ihnen auch darum aufzuzeigen, dass das Tierschutzgesetz nicht nur Geldstrafen vorsieht, sondern auch eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren ermögliche. „Noch nie wurde dieses Strafmaß bisher angewendet. Warum?“, hieß es im Aufruf.

Die Tierschützer hielten kurz vor Verhandlungsbeginn eine Mahnwache ab. Foto: Karin Böhmer
Die Tierschützer hielten kurz vor Verhandlungsbeginn eine Mahnwache ab. Foto: Karin Böhmer

Die Stadt Aurich hatte laut Ralf Sinnen-Grau vom Ordnungsamt Kontakt mit dem Amtsgericht und dem Land Niedersachsen als Eigentümer des Schlossareals aufgenommen. Es habe keine Einwände gegeben, deshalb sei die Mahnwache genehmigt worden. Die Ostfriesen gegen Tierleid hielten öfter Mahnwachen in Aurich ab und seien noch nie auffällig geworden.

Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt

Verteidigerin Almuth Köhler war alles andere als erfreut über den Empfang. Als einige der Tierschützer sich als Zuschauer in den Saal setzten, forderte sie wegen des großen Drucks, der auf ihren Mandanten ausgeübt werde, den Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Familie fühle sich bedroht und habe Probleme gehabt, ins Gericht zu kommen, sagte sie. Sie scheiterte aber mit dem Antrag.

Am zweiten Prozesstag wurden zwei Zeuginnen gehört. Zuerst eine Tierärztin, die einige der Tiere behandelt hatte, um die es in der Anklage ging. An viele Einzelheiten konnte sie sich nicht mehr erinnern. Sie habe kranke Tiere versorgt. Wenn diese hätten eingeschläfert werden müssen, hätte sie auch darauf hingewirkt, so die Veterinärin.

Futter und Tränke seien vorhanden gewesen. Darauf habe sie geachtet, weil sie per „Landfunk“ gehört habe, dass es manchmal zu Schwierigkeiten auf dem Hof komme, sagte die Zeugin. Dass zwei ältere Kälber bei der Sektion – also der Untersuchung der Kadaver – keinerlei Fettreserven mehr hatten, könne aber tatsächlich nicht an kurzen Durchfallerkrankungen liegen und binnen Stunden auftreten – wie der Landwirt ausgesagt hatte.

Mutter konnte sich nicht an massive Probleme erinnern

Die Mutter des Angeklagten versicherte, dass die drei Kälber sehr schlecht getrunken hätten. An Tiere, die wegen Gelenkproblemen oder einer schweren Entzündung länger nicht aufstehen konnten, konnte sie sich nicht erinnern. Sie sei zwar nicht täglich, aber regelmäßig im Stall. Die Kälber, die Frühgeburten gewesen seien, hätten nicht so recht saufen wollen.

Die Verteidigung legte Berichte der Tierarztpraxis vor. Daraus ging hervor, dass mehrere der Tiere eingeschläfert wurden. Der Staatsanwalt beantragte die Einstellung von drei der fünf Tatvorwürfe. Es sei inzwischen unstrittig, dass der Landwirt diese Tiere nicht habe verenden lassen. Die Verteidigerin forderte hingegen Freispruch in diesen Fällen.

Kein Termin – kein Urteil

An einem anderen Fall meldete sie Zweifel an, weil die Angaben im Sektionsbericht über das Einlieferungsdatum nicht mit den Daten der Einzeltierverfolgung übereinstimmen. Das Tier lebte laut dem Datenblatt des Landwirts noch, als es zur Sektion eingeliefert wurde. Es sei nicht ausgeschlossen, dass der Bericht gar nicht zu einem Tier des Angeklagten gehöre.

Das hielt Richter Hartmann für unwahrscheinlich. Gleichwohl könne die Veterinärin noch einmal als Zeugin geladen werden.

Diese Wendung war allerdings ungeplant. Eigentlich hätte das Urteil fallen sollen.

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Wann das nun der Fall sein wird, ist offen. Denn der Prozess musste am Dienstag ohne Entscheidung zu Ende gehen. Wegen Terminproblemen kann binnen der vorgeschriebenen Drei-Wochen-Frist keine weitere Verhandlung stattfinden. Das Verfahren wurde daher aufgehoben, das Verfahren neu begonnen. Alle Beteiligten erklärten, dass im neuen Prozess auf die bisherigen Aussagen zurückgegriffen werden kann und nicht ganz von vorne begonnen werden muss. Ein neuer Termin wird von Amts wegen angesetzt.