Südbrookmerlander vor Gericht  Fahr-Kurs soll vor weiteren Unfällen schützen

| | 12.07.2023 17:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Vor dem Auricher Amtsgericht ging es am Mittwoch um einen Unfall an der Ekelser Straße. Foto: Romuald Banik
Vor dem Auricher Amtsgericht ging es am Mittwoch um einen Unfall an der Ekelser Straße. Foto: Romuald Banik
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Ein Fahranfänger hat im Februar ein Mofa übersehen. Weil beide Fahrer verwundet wurden, musste er sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Und nun eine Auflage unbedingt einhalten.

Moordorf/Aurich - Die Ansage von Richter Simon Breuker gegenüber dem 18-jährigen Angeklagten aus Südbrookmerland war deutlich: Er muss noch in diesem Jahr einen Verkehrserziehungskurs machen, sonst geht es vor Gericht gegen ihn weiter.

Angeklagt war der junge Mann vor dem Auricher Amtsgericht, weil er am Nachmittag des 8. Februar in Moordorf einen Unfall verursacht und dabei zwei Männer fahrlässig verletzt hat.

Der Südbrookmerlander war mit seinem Auto auf der Süderstraße unterwegs und wollte die Ekelser Straße überqueren. Dabei übersah er ein von rechts kommendes Mofa, das Vorfahrt hatte. Es konnte nicht mehr ausweichen und prallte in die Seite des Autos.

Verletzung am Bein und am Bauch

Beim Zusammenstoß wurde der Fahrer des Mofas laut Anklageschrift am Bein verletzt. Er erlitt eine Prellung in der Kniegegend, Schmerzen am Knie und eine offene Wunde am Bein. Sein Beifahrer erlitt eine Prellung im unteren Bauchbereich.

Der 18-Jährige gab alles ohne Umschweife zu. Er sei von der Sonne geblendet worden. Zudem stehe eine Bushaltestelle in der Sichtachse. Schlussendlich habe er das Mofa einfach nicht kommen sehen.

Richter Breuker fragte nach: Wie viele Pferdestärken hat das Auto? 116 PS. Hatte der Angeklagte angehalten und gründlich geguckt? Ja. War er schnell angefahren? Nein.

Reaktion nach Unfall wurde positiv gewertet

Eine weitere entscheidende Frage war auch: Was hatte der Angeklagte nach dem Unfall gemacht? Der 18-Jährige sagte, er habe angehalten, geguckt, wie es den Verletzten geht, die Polizei gerufen und so weit es ging, Erste Hilfe geleistet.

Die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe berichtete, dass der Südbrookmerlander erfolgreich eine Ausbildung mache, bei seinen Eltern wohne und seit dem Unfall strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sei. Er sei aus freien Stücken zur Jugendgerichtshilfe gekommen. Der Unfall habe ihn seelisch aufgewühlt. es habe auch viele Gespräche mit den Eltern darüber gegeben. Der Angeklagte habe keinen Zweifel an seiner Verantwortung.

Jugendgerichtshilfe plädiert für Fahrkurs

Angesichts der Lebensumstände sei der Fahranfänger aus Sicht der Jugendgerichtshilfe nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Sie empfehle die Teilnahme an einem Verkehrserziehungskurs, in dem an einem Tag praktische Verkehrssituationen gezielt mit den Teilnehmern geübt würden. Das sei pädagogisch wertvoller als eine Geldstrafe.

Der Staatsanwalt konnte sich damit anfreunden. Er beantragte Einstellung des Verfahrens. „Unfälle passieren, Sie sind ja kein krasser Verbrecher. Nach dem Unfall haben sie sich korrekt verhalten und Hilfe geleistet“, sagte er zum Angeklagten. Gleichwohl hätte es auch ein Fahrverbot geben können, der Angeklagte komme also glimpflich davon.

Richter Breuker erläuterte, dass es einen Freispruch ebenso wenig geben könne wie eine harte Strafe angesichts der Sachlage. Die Einstellung des Verfahrens unter Auflage sei ein Mittelweg, der dem Angeklagten auch eine Eintragung im Vorstrafenregister erspare.

Halte der 18-Jährige sich allerdings nicht an die Auflage, „dann sehen wir uns hier wieder“, so Breuker. Der angebotene Termin sei wahrzunehmen.

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