Wohnmobile in Südbrookmerland  Nachtruhe in der Grauzone

| | 10.07.2023 17:05 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Immer wieder übernachten Wohnmobilisten auf dem Parkplatz am Moormuseum in Moordorf. Foto: Holger Janssen
Immer wieder übernachten Wohnmobilisten auf dem Parkplatz am Moormuseum in Moordorf. Foto: Holger Janssen
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Die Idee, auf dem Parkplatz des Moordorfer Moormuseums Stellplätze für Wohnmobile auszuweisen, ist vom Tisch. Warum daraus nichts wird und was Wohnmobilisten dort nun beachten müssen.

Moordorf - Es sieht auf den ersten Blick sehr einfach aus: Bett, Bad und Küche sind immer dabei. Mit dem Wohnmobil kann man augenscheinlich ganz einfach dort übernachten, wo man gerade ist. Doch zwischen die Idee und den unbeschwerten Urlaubsspaß hat der Gesetzgeber einige Regeln gestellt. Das Campieren zum Beispiel auf einem Parkplatz kann illegal sein. In Südbrookmerland sollte für den Parkplatz am Moormuseum in Moordorf deshalb etwas mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Doch das ist nun vom Tisch. Warum die Idee nicht umgesetzt wird und unter welchen Umständen trotzdem auf dem Parkplatz übernachtet werden darf.

Ein Sonntagmorgen in Moordorf: Auf dem Parkplatz des Moordorfer Moormuseums stehen hintereinander drei Wohnmobile. Die Vorhänge sind teilweise noch zugezogen und auch sonst deutet vieles darauf hin, dass die Insassen die Nacht auf dem Parkplatz verbracht haben. Das kommt dort offenbar immer wieder vor. Bleiben die Wohnmobilisten nur eine Nacht, ist dagegen auch nichts einzuwenden, wie der Südbrookmerlander Bürgermeister Thomas Erdwiens sagt. Anders wäre das, wollten die Gäste länger bleiben.

Bei der genannten Fläche handelt es sich nämlich um einen reinen Parkplatz. Mit einem mittlerweile schon einige Jahre alten Antrag wollten die Freien Wähler das eigentlich ändern. Die Idee: Durch das Aufstellen von Schildern sollte das Campieren mit Wohnmobilen gestattet werden. Zwar weiter ohne besondere Ausstattung wie Wasser, Strom und sanitäre Anlagen, dafür aber mit mehr Rechtssicherheit. Die Kosten, so die Idee, wären gering gewesen. Doch daraus wird nun nichts, wie Erdwiens den ON auf Anfrage sagte. Die Freie Wählergemeinschaft habe den Antrag, den er selbst noch vor seiner Zeit als Bürgermeister geschrieben hatte, zurückgezogen.

FWG-Fraktion zieht Antrag zurück

Ganz so einfach wie es sich Erdwiens und seine damalige Fraktion die Sache vorgestellt hatten, ist es nämlich offenbar nicht. So hätte es planungsrechtliche Verfahren geben müssen, erklärt Erdwiens. Und die hätten Kosten verursacht. Einnahmen hätte das Ganze hingegen nicht gebracht. Außer man hätte den Platz als Campingplatz bewirtschaftet. Das wiederum hätte weitere Investitionen wie ein Bezahlsystem erfordert. Und vermutlich den Aufbau eines Versorgungssystems mit Wasser und Strom. Ohne dies hätten den dann kostenpflichtigen Platz nämlich wohl nur wenige Wohnmobilisten angesteuert.

Ein weiterer Grund ist laut Erdwiens, dass die Verantwortlichen des Moormuseums Bedenken angemeldet hätten. Die Parkflächen würden für den Museumsbetrieb benötigt. Gerade bei besonderen Veranstaltungen im Museum, wie dem Kinderfest am vergangenen Wochenende, sei der Parkplatz ausgelastet. Werde dieser als Wohnmobilstellplatz ausgewiesen, könne das zu Problemen führen.

Wohl auch, weil der Platz im Falle einer entsprechenden Ausweisung schnell auch in einschlägigen Portalen gelistet und in Navigationssystemen ausgewiesen worden wäre. Ist er unter Wohnmobilisten bislang noch so etwas wie ein Geheimtipp, hätte der Betrieb nach Aufstellen der Schilder vermutlich zugenommen.

So ist das Übernachten trotzdem möglich

Das Übernachten im Wohnmobil ist auf dem Parkplatz aber trotzdem möglich, wie Thomas Erdwiens sagt. Zumindest für eine Nacht, wenn dies der „Wiederherstellung der eigenen Fahrtüchtigkeit“ dient. Das geht aus einem Ratgeber zum Bußgeldkatalog hervor. In diesen Fällen gilt die Übernachtung als Parken und wäre auf dem Parkplatz des Moormuseums erlaubt. Stellen Wohnmobilisten dazu aber beispielsweise Gartenmöbel oder sogar ein Vorzelt auf, kann die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit infrage gestellt werden. Laut Bußgelkatalog.org wäre dafür eine Sondergenehmigung der Gemeinde nötig. „Campen Fahrer unberechtigterweise, liegen die Bußgelder je nach Bundesland zwischen 10 und 2500 Euro“, heißt es weiter.

Ein Schild für Wohnmobilstellplätze wäre vermutlich eine solche Sondergenehmigung, mit der das Campen auf dem Platz legal wäre. Doch daraus wird erst einmal nichts.

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