Zweiter Wiesmoorer Drogenprozess Zwei Männer sollen Drogen verpackt haben
Fünf Männer standen wegen der Drogenfunde in Wiesmoor bereits vor Gericht. Nun sind zwei weitere angeklagt. Einer der Verteidiger will den Prozess möglichst schnell beenden.
Aurich/Wiesmoor - Die im Mai 2022 in Wiesmoor gefundenen Drogen beschäftigen weiterhin die Auricher Justiz. Zum einen war damals im früheren Autohaus Südema eine Cannabisplantage entdeckt worden. Zum anderen entdeckten die Ermittler in einem alten Bauernhaus auf einem früheren Gärtnereigelände rund 45 Kilogramm verpackte Drogen aus einer anderen Plantage. Um zwei Männer, die mit den verpackten Drogen in Verbindung stehen sollen, geht es nun vor dem Auricher Landgericht.
Wiesmoorer Ex-Bürgermeisterkandidat hat Revision eingelegt
Haftstrafen gegen Christian Rademacher-Jelten und Mitangeklagten
Ankläger fordert viereinhalb Jahre Haft für Christian Rademacher-Jelten
Wiesmoorer Drogenplantage – ein Angeklagter kommt frei
Am Mittwoch schilderte eine Kriminaltechnikerin, wie die Drogen aufgefunden und sichergestellt wurden. Sie befanden sich im Obergeschoss des Bauernhauses, hinter Säcken, in denen sich Kleidung befand. Unten hatten die Ermittler die Schlaflager der Männer gefunden, die dort arbeiteten. Oben entdeckten die Ermittler rund 25 große Müllbeutel, in denen wiederum kleinere schwarze Beutel gefunden wurden – die meisten von ihnen verschweißt, wie die Ermittlerin berichtete.
Drogen waren dreifach verpackt
In den schwarzen Beuteln befanden sich wiederum transparente Plastikbeutel, in denen die Drogen zu je einem Kilogramm abgepackt waren. Einige der Beutel waren in einen Schrank gestopft, der mit der Vorderseite nach oben auf dem Boden lag. Die großen Beutel wurden laut der Zeugin in DNA-Beutel gepackt, um die Spuren zu sichern.
Neben den Säcken fanden die Ermittler eine Anleitung für den Umgang mit Kondensatoren. Solche Geräte waren in der Drogenplantage eingesetzt. Auch eine Pflanzschale und eine Lampe wurden bei der Durchsuchung gefunden. Auf der Fensterbank der Küche seien zudem Betäubungsmittel festgestellt worden, so die Ermittlerin. Die Säcke und Beutel seien dann bedampft worden. Dabei seien Teilfingerabdrücke festgestellt worden, die zu den beiden Angeklagten passen.
Beide Männer später festgenommen als Rademacher-Jelten
Die beiden Männer, die nun vor Gericht stehen, waren deutlich später festgenommen worden als Ex-Bürgermeisterkandidat Christian Rademacher-Jelten sowie zwei Marihuanagärtner, ein Mitarbeiter Rademacher-Jeltens und ein Geschäftspartner, der den Kontakt zwischen den Plantagenbetreibern und Rademacher-Jelten hergestellt hat. Einer der beiden nun Angeklagten wurde im Ausland festgenommen, der andere in Deutschland.
Rademacher-Jelten war Anfang Juni zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden wegen Beihilfe zum Drogenhandel in erheblichem Ausmaß. Gegen das Urteil hat er Revision eingelegt. Das Haus, in dem die verpackten Drogen gefunden wurden, gehört ihm ebenso wie das frühere Autohaus mit der Plantage. Die Hanfgärtner, die – noch nicht rechtskräftig – bereits zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurden, hatten zeitweise auch in dem Bauernhaus gewohnt.
Zeuge: Haus musste im Februar 2022 plötzlich geräumt werden
Am Mittwoch sagte noch der Mitarbeiter Rademacher-Jeltens aus, der im ersten Prozess auch wegen Beihilfe angeklagt war und freigesprochen wurde. Er berichtete, dass er das Nachbarhaus auf dem Gärtnereigrundstück beziehen wollte. Er sei schon beim Renovieren gewesen. Bei einem Aufenthalt in Berlin habe er dann am Tag der Durchsuchung über Kameras mitbekommen, dass „da eine Menge Aufstand ist“. Daraufhin sei er nach Wiesmoor zurückgefahren – und direkt festgenommen worden.
Er berichtete von zwei Männern, die in dem Bauernhaus gewohnt haben – bis dieses im vergangenen Februar plötzlich hätte geräumt werden müssen. „Alles musste leer“, so der Zeuge – auch die Werkstatt und die Büros im Ex-Autohaus. Als der Keller des Bauernhauses wohl vollgelaufen sei, habe er auf Weisung von Rademacher-Jelten eine Pumpe besorgt, diese aber nur vor der Tür abgestellt. Er habe einmal Kontakt mit einem Mann gehabt, weil Werkzeug gesucht wurde. Der Mann habe ihm das gesuchte Werkzeug ausgehändigt. Es sei aber keiner der beiden Angeklagten gewesen. Die beiden Männer kenne er nicht, sagte der Zeuge.
Verteidiger wünscht sich Einstellung des Verfahrens
Nach den Aussagen der beiden Zeugen ging es dann um das, was Verteidiger Robert Kain derzeit am meisten auf den Nägeln brennt. Sein Mandant ist vom Landgericht Kiel kürzlich zu einer mehr als fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Sein Verteidiger möchte das Verfahren in Aurich abkürzen und das Verfahren einstellen lassen, weil aus seiner Sicht die in Aurich zu erwartende Strafe gegenüber dem Kieler Urteil „nicht beträchtlich ins Gewicht fällt“, wie es in Paragraf 154 der Strafprozessordnung heißt. Dazu müsste die Staatsanwaltschaft aber von der Verfolgung einer Tat absehen.
Und das haben die Auricher Ankläger nicht vor, wie sie deutlich machten. Er sei einer Verständigung gegenüber grundsätzlich offen, sagte der Staatsanwalt. Aber er rücke nicht von dem aus seiner Sicht fundierten Tatvorwurf ab.
Verteidiger besorgt um die „Prozessökonomie“
Der Verteidiger hatte etwas in Aussicht gestellt: Wenn das Auricher Verfahren eingestellt würde, würde er von einer Revision gegen das Kieler Urteil absehen. Die Frage des Vorsitzenden Richters Bastian Witte, ob die Revision denn schon zurückgenommen sei, verneinte Kain allerdings.
Er verwies wiederholt auf die Prozessökonomie: Angesichts dessen, was im Raume stehe, sei der Aufwand doch sehr hoch. Wiederholt sprach Kain dabei auch von seinen weiten Anfahrtswegen aus Hamburg.
Er drängte zum einen auf eine nicht öffentliche Beratung zwischen dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern. Damit blitzte er bei Witte aber ab. Kain drängte gleichwohl auf eine schnelle Entscheidung. Doch auch die gab es am Mittwoch nicht. Zuerst müsse das Selbstleseverfahren für die Schöffen abgeschlossen sein, so Witte. Die Verhandlung wird am 19. Juli fortgesetzt. Dann mit einer Entscheidung zur Teileinstellung und einigen Zeugen.