Urteil des Landgerichts Aurich  Haftstrafe nach Schüssen auf Partnerin

| | 03.07.2023 16:23 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Vor der Polizeistation in Ihrhove lag die verletzte Frau. Rettungsdienst und Polizei waren vor Ort.Foto: Carsten Ammermann
Vor der Polizeistation in Ihrhove lag die verletzte Frau. Rettungsdienst und Polizei waren vor Ort.Foto: Carsten Ammermann
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Die Frau erzählte später im Verfahren eine andere Version als kurz nach der Tat. Gericht und Staatsanwalt hielten das für nicht glaubwürdig. Der Verteidiger forderte jedoch einen Freispruch.

Aurich - Weil er nach Ansicht des Landgerichts Aurich mit einer Schreckschusswaffe auf seine eigene Partnerin geschossen und diese leicht verletzt hat, wurde ein 38-Jähriger aus Westoverledingen am Montag zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die 4. Große Strafkammer mit der Vorsitzenden Richterin Rickels-Havemann sah in der Tat, die sich am 16. Oktober 2022 in Ihrhove (Westoverledingen) ereignet hatte, eine gefährliche Körperverletzung. Das mutmaßliche Opfer, eine 25-jährige Frau, hatte vor dem Landgericht Aurich ihre zunächst gemachten Vorwürfe zurückgenommen und ihren Mann in Schutz genommen. Die Frau, die tatsächlich leichte Schussverletzungen davontrug, hatte vor dem Landgericht Aurich erklärt, sie selbst sei Schuld an dem Vorfall und müsse dafür bestraft werden.

Weil sie nach muslimischem Recht und nicht in Deutschland standesamtlich mit dem Angeklagten liiert ist, hatte sie kein Aussageverweigerungsrecht. Auf sie geschossen habe nicht der Angeklagte, sondern ein Liebhaber von ihr. Ihr Mann sei nicht Zuhause gewesen. Der Liebhaber habe sie überreden wollen, den Angeklagten zu verlassen. Daraufhin habe sie ihn mit einer im Kosovo gekauften Pistole erschrecken wollen, so die Frau. Doch der Liebhaber ihr die Waffe weggenommen und dreimal auf sie geschossen. Er habe direkt vor ihr gestanden. Danach sei der Mann verschwunden. Sie floh aus der Wohnung und schrie um Hilfe.

Landgericht glaubte Geschichte mit Liebhaber nicht

Die 4. Große Strafkammer um Richterin Rickels-Havemann glaubte der Frau diese Geschichte nicht. „Die Beschreibungen des vermeintlichen Liebhabers waren sehr dünn und allgemein. Wir glauben, dass die Frau am Anfang die Wahrheit gesagt hat.“ So sah es auch Staatsanwalt Frank Lohmann. „Ich halte die Geschichte mit dem Liebhaber für nicht nachvollziehbar und wenig glaubhaft“, so Lohmann. Die Zeugin, eine Analphabetin ohne reguläre Schulbildung, habe zudem einen „inkonsistenten Eindruck“ gemacht. Ihre Aussage sei „in Teilen absolut widersprüchlich“ gewesen, so der Staatsanwalt.

Für den Angeklagten sprachen laut Lohmann, dass dessen Vorstrafen des Angeklagten nicht einschlägig seien und seine Frau sich wieder mit ihm versöhnen wolle. Gleichwohl forderte Lohmann zwei Jahre und neun Monate Haft.

Verteidiger wies auf anderes Rollenverständnis in Großfamilien hin

Verteidiger Matthias B. Koch (Bremen) forderte dagegen einen Freispruch. Er stellte den Prozess unter die Überschrift „Eine Katastrophe“. Der Rechtsanwalt sagte, anthropologische Gesichtspunkte spielten eine Rolle. In den betroffenen Großfamilien herrsche auch wegen des Glaubens ein anderes Rollenverständnis. Auf Ehebruch stünden dort schwere Strafen. Deshalb habe die Frau zunächst eine andere Version berichtet.

Letztlich müsse es getreu dem Motto „Im Zweifel für den Angeklagten“ einen Freispruch geben, so der Verteidiger. Hilfsweise, falls es doch zu einer Verurteilung komme, forderte Koch 450 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze zu je fünf Euro).

Der Angeklagte selbst hatte in seinem letzten Wort noch einmal betont, dass er zur Tatzeit gar nicht vor Ort in Ihrhove gewesen sei. „Ich bin wirklich unschuldig“, beteuerte der 38-Jährige. Und: „Ich habe meiner Frau verziehen und will mir ihr neu anfangen.“ Das Urteil des Landgerichts Aurich ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision dagegen ist möglich.

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