Prozess in Aurich Plötzlich ging der Verkaufstresen zu Bruch
Bei einer Rangelei in einer Moordorfer Bäckereifiliale ging im Februar ein Verkaufstresen zu Bruch. Was genau passiert und wer dafür verantwortlich ist, war nun Thema vor Gericht.
Moordorf - Mit einem lauten Knall ging plötzlich die Scheibe des Verkaufstresens einer Moordorfer Bäckerei zu Bruch. Ein junger Mann lag mehr oder weniger rücklings zwischen Scherben und Backwaren und hatte sich verletzt. Der Mann, der ihn durch einen Schubser in diese Situation gebracht hatte, machte sich aus dem Staub. Am Dienstag wurde ihm der Prozess gemacht.
Zu dem Vorfall kam es am Morgen des 5. Februar. Nach einer durchzechten Nacht in einer nahegelegenen Gaststätte trafen sich einige junge Leute in der Bäckereifiliale an der Ekelser Straße. Ein Brötchen, ein Kaffee und dann ab nach Hause. So lautete vermutlich auch der Plan eines 25-jährigen Südbrookmerlanders. Doch es kam anders. Mit einem anderen Mann geriet er in ein Wortgefecht. Was genau gesagt wurde, ist im Dunst der Alkoholisierung der beiden verschwunden. Rund eineinhalb Flaschen hochprozentigen Alkohols, so schätzt der 25-Jährige, hatte er über die Nacht verteilt getrunken. Einigermaßen klar ist hingegen, was dann geschah. Das Wortgefecht hatte sich hochgeschaukelt und dem 25-Jährigen wurde es zu viel. Er holte aus und schubste sein Gegenüber in den Verkaufstresen. Die Folge: Mehrere Hundert Euro Sachschaden sowie leichte Verletzungen bei dem Opfer.
Beschuldigter gab Taten unumwunden zu
Vor Gericht machte der 25-Jährige am Dienstag keinen Hehl daraus, dass er seinen Kontrahenten geschubst hatte und dieser in der Glasscheibe gelandet war. Alkohol und gegenseitige Provokationen hätten dazu geführt. Zeugen bestätigten letztlich die Aussage des jungen Mannes. Einzig die Aussage des Opfers fehlte. Der Kontrahent des 25-Jährigen war nämlich nicht erschienen.
Dabei hatte er laut Aussage eines anderen Zeugen von dem Termin gewusst. „Er hat aber keinen Zettel bekommen“, hieß es. Zwar lag dem Gericht die schriftliche Bestätigung über die Zustellung der Ladung vor. Letztlich verzichtete man aber darauf, den Zeugen beispielsweise durch die Polizei in den Gerichtssaal bringen zu lassen. Der Beschuldigte hatte die Tat zugegeben, Zeugen hatten die Aussage bestätigt. Statt um die Frage der Schuld ging es also nur noch darum, wie der Mann für seine Tat zu bestrafen war.
Staatsanwalt: „Sie sind Bewährungsversager“
Und dabei wurde es knifflig. Erst im vergangenen Jahr war der 25-Jährige nämlich wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Im Februar dieses Jahres kam noch eine Geldstrafe wegen Sachbeschädigung hinzu. Exakt die Delikte also, wegen denen er nun wieder vor Gericht saß. „Sie sind Bewährungsversager“, sagte es der Vertreter der Staatsanwaltschaft ganz deutlich. Umgekehrt hatte der Mann aber auch einiges getan, was für eine erneute Bewährungsstrafe sprach. So hatte er die Vorwürfe umgehend eingeräumt. Außerdem hatte er bereits auf eigene Faust, Wohl auf Anraten seines Bewährungshelfers, Termine für ein Anti-Aggressionstraining gemacht. Staatsanwaltschaft und Gericht überzeugte das, sodass der 25-Jährige eine Freiheitsstrafe von vier Monaten erhielt, die auf eine dreijährige Bewährungszeit ausgesetzt wurde. Den Anti-Aggressionskurs muss er zudem selbst zahlen - immerhin rund 500 Euro.
Sowohl der Beschuldigte als auch die Staatsanwaltschaft erkannten das Urteil bereits an, sodass dieses rechtskräftig ist.