Verfahren wegen Beleidigung  Gericht gibt Tipp für zerstrittenes Ex-Paar

| | 28.06.2023 14:21 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Endet eine Beziehung, kommt es manchmal zu Bedrohungen und Beleidigungen per Textnachricht. Foto: DPA
Endet eine Beziehung, kommt es manchmal zu Bedrohungen und Beleidigungen per Textnachricht. Foto: DPA
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Ein Leezdorfer war wegen beleidigender Nachrichten an seine Ex-Partnerin angeklagt. Er muss eine Geldstrafe zahlen. Die Lösung des Problems sehen aber alle Juristen im Saal in einer anderen Sache.

Leezdorf/Norden - Ein Signal ist die Geldstrafe, die ein 25-Jähriger aus Leezdorf am Mittwoch vom Amtsgericht Norden auferlegt bekommen hat, durchaus. Aber sie ist wohl keine Lösung für das Problem. Da waren sich Verteidiger Arno Saathoff, der Staatsanwalt und Richter Frank Meyer einig. Alle legten dem Angeklagten und seiner Ex-Partnerin nah, dass wohl vor allem eine räumliche Trennung Frieden für die beiden bringen könnte.

Doch das kann das Gericht nicht veranlassen. Es konnte nur ein Urteil über zwei angeklagte Fälle von Beleidigung sprechen. Nach der Trennung hatte der Angeklagte angefangen, seiner Ex-Partnerin mit zahlreichen Beschimpfungen gespickte Nachrichten zu senden.

Entschuldigung auf Drängen des Verteidigers

Er räumte die beiden vorgeworfenen Taten ein und entschuldigte sich auf Drängen seines Anwalts auch bei seiner Ex-Freundin, die immer noch seine Nachbarin ist. Saathoff bot im Namen seines Mandanten bei Einstellung des Verfahrens ein Schmerzengeld für die Ex-Partnerin an. Er habe 250 Euro in bar dabei.

Gegen einen Strafbefehl, der ihm eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen à 60 Euro - also 2700 Euro - auferlegt hatte, hatte er allerdings Einspruch eingelegt.

Auch Kinder wurden Teil des Beziehungsstreits

Die Ex-Partnerin berichtete im Zeugenstand davon, dass der Angeklagte nach der Trennung im Spätsommer 2020 angefangen habe, ihr zuzusetzen. Er habe nicht nur beleidigende und bedrohende Nachrichten aufs Handy geschickt, sondern auch ihre Kinder durch das offene Fenster angespuckt. Zudem habe er sie beim Jugendamt und beim Jobcenter angeschwärzt, was Kontrollen nach sich gezogen habe - aber ohne Ergebnis, berichtete die 29-Jährige.

Seit diesem Frühjahr sei es etwas ruhiger in dem Beziehungsstreit geworden. Bei zufälligen persönlichen Begegnungen beschimpfe er sie zwar immer noch manchmal und drehe abends, wenn ihre beiden Kinder schlafen wollten, oft die Musik sehr laut auf.

Weiterhin direkte Nachbarn aus Wohnungsmangel

„Das Ganze hat auch die Kinder sehr geprägt“, berichtete die Mutter. „Ich hoffe wirklich, dass jetzt Ruhe ist, dass kein Glas mehr vor meiner Wohnungstür liegt und auch nichts mehr kaputtgemacht wird“, so die Leezdorferin zum Angeklagten.

Auf die Frage von Verteidiger Arno Saathoff, warum sie nicht aus dem Haus fortziehe, um Abstand zu schaffen, verwies die Zeugin auf den angespannten Wohnungsmarkt. Sie sei alleinerziehend, in Leezdorf berufstätig und die Kinder dort in Kita und Schule. Sie habe vielfach gesucht, aber im näheren Umfeld bisher keine Alternative gefunden.

Vorstrafen sprachen gegen Einstellung des Verfahrens

Der Richter merkte an, dass der Beziehungsstreit schon sehr lange andauere. Saathoff sagte, dass sein Mandant wisse, dass er nun die Füße stillhalten müsse. Der 25-jährige habe es nach der Trennung nicht geschafft, inneren Abstand zu der Beziehung zu gewinnen. Zudem sei er wegen des neuen Partners seiner Ex-Freundin gekränkt gewesen.

Den Vorschlag des Verteidigers, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen, lehnte die Staatsanwaltschaft mit Hinweis auf zwei Vorstrafen des Angeklagten ab. 2019 sei der 25-Jährige wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe verurteilt worden, 2021 zu einer weiteren Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Mahnung vom Richter

Wegen geänderter finanzieller Verhältnisse beim Angeklagten könne er aber der Reduzierung des Tagessatzes zustimmen. Statt 60 Euro solle dieser nur noch bei 30 Euro liegen. Später in seinem Plädoyer forderte der Staatsanwalt sogar nur noch 15 Euro Tagessatz. Der Angeklagte sei geständig und einsichtig. Zudem handele es sich um einen Beziehungsstreit mit hoher Emotionalität.

Richter Frank Meyer verurteilte den Angeklagten pro Tat zu 30 Tagessätzen à 15 Euro. Als Gesamtstrafe komme er dann auf 45 Tagessätze, insgesamt also 675 Euro. „Es ist allerdings dringend geraten, dass Sie sich räumlich verändern und Abstand gewinnen, damit Ruhe einkehrt“, mahnte der Richter: „Das ist besser für alle Beteiligten.“ Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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