Landwirtschaft  Tiere sollen verletzt, krank und ausgehungert gewesen sein

| | 27.06.2023 19:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Den Tieren in diesem Symbolbild scheint es gut zu gehen. Auf einem Bauernhof in Südbrookmerland soll das laut Staatsanwaltschaft anders gewesen sein. Der Landwirt steht nun vor Gericht. Foto: Uwe Zucchi/DPA
Den Tieren in diesem Symbolbild scheint es gut zu gehen. Auf einem Bauernhof in Südbrookmerland soll das laut Staatsanwaltschaft anders gewesen sein. Der Landwirt steht nun vor Gericht. Foto: Uwe Zucchi/DPA
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Schwere Vorwürfe gibt es aktuell gegen einen 35-jährigen Landwirt aus Südbrookmerland. Er soll sich nicht ausreichend um seine Kühe und Kälber gekümmert haben. Die Qual der Tiere war offenbar groß.

Südbrookmerland - Rinder liegen wegen ausgerenkter Gelenke über Wochen am Boden, Kälber stehen kurz vor dem Verhungern, andere können wegen eines Abszesses nicht mehr aufstehen. So soll es zwischen November 2020 und Juni 2022 auf einem Bauernhof in Südbrookmerland ausgesehen haben.

Dem 35-jährigen Landwirt wird vorgeworfen, sich nicht ordentlich um seine Tiere gekümmert zu haben. Diese hätten teils Qualen erleiden müssen und seien entweder verendet, oder hätten eingeschläfert werden müssen. Seit Dienstag steht der verantwortliche Landwirt in Aurich vor Gericht.

Veterinäre beobachten Betrieb seit Jahren

Den Südbrookmerlander Betrieb beobachten die Veterinäre des Landkreises Aurich schon seit etwa 2018. Immer wieder sei es dort zu Mängeln bei der Tierhaltung gekommen, so eine Veterinärin. Vor allem mit Blick auf die Fütterung der Tiere. Zwar sei auf dem Hof grundsätzlich ausreichend Futter vorhanden gewesen. „Das kam aber nicht zum Tier“, so die Zeugin. Bei anderen Mängeln sei es um den Umgang mit der Gülle, eine Überbelegung und Dunkelheit im Stall gegangen. Auffällig sei auch eine hohe Zahl an Tierverlusten gewesen.

Weiter ausführen konnte die Veterinärin die Umstände der ungewöhnlich intensiven Beobachtung jedoch nicht. Verteidigerin Almuth Köhler, die einen ihrer Tätigkeitsschwerpunkte im Landwirtschaftsrecht sieht, mahnte an, sich an die Anklage zu halten. Darin ging es um fünf Tiere, die allesamt nicht mehr am Leben sind. Und das, was aus den sogenannten Sektionsberichten im Verfahren bekannt wurde, klang relativ eindeutig. Die Tiere wiesen Mängel bei der Ernährung auf. Manche hatten Verletzungen, andere sehr schmerzhafte Entzündungen. Dass es diese Krankheits- und Verletzungsbilder bei den Tieren gab, wird dem Landwirt, von der mangelnden Ernährung abgesehen, nicht vorgeworfen. Doch er soll sich nicht ausreichend darum bemüht haben, dass die Tiere entweder behandelt oder von ihrem Leiden erlöst werden.

Schwere Vorwürfe einer Zeugin

Der Beschuldigte machte zu jedem der fünf Fälle detaillierte Angaben. So habe es sich bei einem Kalb um eine Frühgeburt gehandelt. Die großzuziehen sei immer schwierig. Allerdings wurde bei der Sektion auch eine schwere Entzündung festgestellt, die dem Halter nach Auffassung der Veterinärin hätte auffallen müssen. Bei einer Kuh kam es zu Verletzungen an den Vorder- und Hinterbeinen, beziehungsweise der Hüfte. Sie sei aber dennoch im Stall gelaufen, beteuerte der Beschuldigte, der das Tier abends auf der einen und morgens auf der anderen Seite der Box gesehen haben will.

Die Veterinärin hingegen hielt dies für ausgeschlossen. Laut den Ausführungen des Berichts sei es unwahrscheinlich, dass das Tier aufgestanden ist. Vermutlich habe es drei Wochen lang „festgelegen“ und in dieser Zeit nicht nur Schmerzen gehabt, sondern auch erheblich Muskulatur abgebaut. „Drei Wochen Liegezeit, das ist schon heftig.“ Man lasse ein Tier nicht drei Wochen liegen. „Das ist tierschutzwidrig“, stellte die Tierärztin fest. In einem anderen Fall gab sie sinngemäß an, dass sich der Landwirt richtig verhalten und das Tier nach erfolgloser Behandlung einschläfern lassen habe.

Tiere waren teils deutlich unterernährt

Keine plausible Antwort hatte der Landwirt jedoch auf die Frage nach dem Ernährungszustand. So waren offenbar Tiere dabei, die wenig bis gar kein sogenanntes Depotfett mehr hatten. So greife der Körper zuallerletzt auf das sogenannte Herzkranzfett zurück, das in einem Fall nicht mehr vorhanden gewesen sei. „Dann ist das Tier schon völlig abgemagert und länger krank“, befand die Ärztin. Der Beschuldigte gab hingegen an, dass er bei dem betroffenen Tier einen Gendefekt vermute. Binnen weniger Stunden habe sich die Situation so eingestellt, wie sie später festgestellt worden war.

Wenig erhellend war die Aussage eines Tierarztes, der mehrfach auf dem Hof des Beschuldigten im Einsatz war. Der konnte sich an Einzelfälle nicht erinnern und verwies auf einen Schriftsatz, den er dem Veterinäramt übergeben hatte. Ob dieser auch Teil der Strafakte ist, wurde in der Verhandlung am Dienstag nicht bekannt.

Staatsanwaltschaft lässt sich in die Karten schauen

Dafür ließ sich die Staatsanwaltschaft ein wenig in die Karten schauen. An den Aussagen der Veterinärin habe er überhaupt keinen Zweifel, so der Sitzungsvertreter. An der Zahl der Tagessätze in einem Strafbefehl werde er mindestens festhalten. Den Strafbefehl hatte der Beschuldigte bekommen, aber angefochten, weshalb es überhaupt erst zu der Verhandlung gekommen war. 120 Tagessätze zu je 70 Euro sollte der Mann zahlen. An der Höhe der einzelnen Tagessätze werde sich vermutlich noch etwas ändern, so der Staatsanwalt mit Blick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten. Vielleicht könne man das Ganze so abkürzen.

Mit Verteidigerin Almuth Köhler war das jedoch nicht zu machen. Sie forderte, weitere Zeugen zu hören. Nämlich zwei weitere Tierärztinnen und die Mutter des Beschuldigten. Letztere könne bestätigen, dass eines der betroffenen Kälber durchaus auf den Beinen gewesen sei, was die Veterinärin für unwahrscheinlich hielt. Doch selbst wenn die Verteidigung diesen Nachweis führen kann, ist fraglich, wie sehr sich dies auf eine mögliche Gesamtstrafe auswirken würde.

Mit den zusätzlichen Zeugen soll die Verhandlung am Dienstag, 18. Juli, um 13 Uhr fortgesetzt werden.

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