Aussage Lügnerische Zeugin gibt Gericht Rätsel auf
Wurde sie von ihrem Ex-Freund aus Victorbur unter Druck gesetzt? Oder hatte sie von Anfang an gelogen und nun reinen Tisch gemacht? Die Aussage einer 18-jährigen Zeugin gibt dem Gericht Rätsel auf.
Aurich/Südbrookmerland - Wurde sie von ihrem Ex-Freund oder anderen unter Druck gesetzt und musste ihre Aussage widerrufen? Oder hatte sie von Anfang an gelogen und nun reinen Tisch gemacht? Diese Fragen zur Aussage einer Zeugin beschäftigten am Dienstag Richterin und Schöffen am Auricher Amtsgericht. Die 18-jährige Emderin hatte ihren Ex-Freund zunächst schwer beschuldigt, vor Gericht dann aber entlastet. Mit ihrer Aussage hatte aber vor allem der Staatsanwalt ein Problem.
„Sind sie bedroht worden“, wollte Richterin Maren Hohensee von der Zeugin wissen. Zuvor hatte sie so gut wie alles, was sie ihrem Ex-Freund Ende vergangenen Jahres bei der Polizei vorgeworfen hatte, zurückgenommen. Sie habe sich das Ganze nur ausgedacht, um dem jungen Mann zu schaden. Aufgrund der Anzeige der jungen Frau hatte die Staatsanwaltschaft dem 18-jährigen Victorburer vorgeworfen, die Frau mehrfach getreten und unter anderem an den Haaren aus der Wohnung in Victorbur geschleift zu haben. Hintergrund des Streits soll eine Trennung des einstigen Paares gewesen sein.
Angeklagter zu Tritt: „Sie ist gegen meinen Fuß gelaufen“
Der 18-Jährige ließ über seinen Anwalt ein völlig anderes Geschehen schildern. Demnach habe es den Streit gegeben, in dessen Folge sich die Frau im Badezimmer „verbarrikadiert“ habe. Der Beschuldigte habe dann die Tür aufgedrückt und die Frau mit Rasierklingen hantierend vorgefunden. Diese habe er ihr weggenommen, bevor das Ganze eskaliert sei. Immer wieder sei sie auf ihn losgegangen und er habe sich gegen die Angriffe wehren müssen. Dass er sie dabei verletzt habe, sei nicht auszuschließen, in diesem Fall aber auch nicht strafbar, so der Verteidiger. Tritte habe es keine gegeben, ergänzte der Angeklagte. Er habe seinen Fuß abwehrend gehoben und die Frau sei dagegen gelaufen. Im Verlauf des Streits sei sie über ihre Tasche gestolpert und gestürzt.
Eine dritte Version des Geschehens präsentierte dann die Zeugin. Sie wollte weder von Tritten noch von dem Vorfall mit den Rasierklingen etwas wissen. Sie habe sich durch die Trennung des Mannes von ihr verletzt gefühlt und habe ihn deshalb ebenfalls emotional verletzen wollen. Deshalb habe sie zwei Tage nach dem Streit eine Anzeige über das Internet erstattet. Darin schilderte sie grob das angebliche Geschehen. Bei einer späteren Vernehmung bei der Polizei wiederholte sie die Anschuldigungen und nannte weitere Details.
Richterin bohrte nach
Im Zeugenstand folgte dann am Montag die Überraschung: „Ich habe mir das alles ausgedacht“, ließ die Zeugin die Anwesenden wissen. Auch bei der Polizei habe sie die Unwahrheit gesagt. Einzig den Vorfall mit der Tasche, über die sie gestolpert sei, schilderte sie exakt so wie der Angeklagte. Daher rührten auch die Verletzungen.
Richterin Maren Hohensee bohrte dennoch nach und ließ sich jedes einzelne Detail schildern. Sichtlich nervös antwortete die Zeugin auf die Fragen und schien den Gerichtssaal lieber jetzt als gleich wieder verlassen zu wollen. Den Angeklagten würdigte sie während der Verhandlung keines Blickes. Der hatte zuvor angegeben, mit der Zeugin seit dem Vorfall nicht persönlich über die Sache gesprochen zu haben. Als sich später beide vor dem Gerichtsgebäude wiedertrafen, wirkten sie dafür jedoch recht vertraut.
Verteidiger kritisiert „Freispruch mit Geschmäckle“
Das Gerichtsgebäude verließ der Beschuldigte als freier Mann. Zwar war der Vertreter der Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass die Zeugin im Gerichtssaal gelogen hatte. Nachweisen konnte er das aber nicht. Verteidiger Joachim Müller kritisierte hingegen derartige Mutmaßungen und forderte einen „Freispruch ohne Geschmäckle“. Den Freispruch gab es am Ende auch, wobei das Gericht keineswegs von der Unschuld des Beschuldigten überzeugt war. Vielmehr fiel das Urteil nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten.“
Ganz abgeschlossen ist die Sache damit allerdings noch nicht. Die 18-jährige Zeugin wird sich in einem weiteren Verfahren wegen sogenannter falscher Verdächtigung verantworten müssen. Die drohende Strafe ist dabei recht hoch. Laut Gesetz drohen bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Ganz gleich, ob sie bei der Polizei oder bei Gericht die Unwahrheit gesagt hat: Einen Gefallen hat sich die Zeugin nicht getan.