Verkehr in Südbrookmerland Radweg schon wieder kaputt
Vor knapp einem Jahr wurde der Radweg zwischen Uthwerdum und Moordorf stellenweise saniert. Nun gibt es an diesen Stellen bereits wieder Schäden – teilweise gibt sogar der Asphalt nach.
Südbrookmerland - Noch nicht einmal ein Jahr ist erst her, da wurde die Bundesstraße 210, zwischen Moordorf und Uthwerdum, für eine umfassende Sanierung voll gesperrt. Wochenlang bedeutete dies lange Umwege für Autofahrer. Dafür bekamen sie am Ende eine frisch sanierte Straße und Radfahrer konnten sich über einen glatten und ebenen Radweg freuen. Doch an dem gibt es nun bereits wieder die ersten Schäden. Nutzer sozialer Netzwerke beklagten Beulen, die an manchen Stellen aus dem Asphalt ragen. Diese stellten für Fahrradfahrer und Nutzer sogenannter E-Scooter eine Gefahr dar. Doch wie kann es sein, dass binnen so kurzer Zeit solche Schäden auftauchen und wer haftet eigentlich dafür? Wir haben nachgefragt.
Tatsächlich zeigen sich an einigen Stellen des Radweges bereits wieder Schäden. Besonders deutlich werden die beispielsweise auf Höhe der Auricher Straße 22. Dort gab die obere Asphalt-Schicht am Montag an einigen Stellen sogar nach. An anderen Stellen zeigen sich Risse und Versackungen.
Zuständig für den Bereich Planung an dieser Strecke ist Yasin Kilic von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Er erfuhr nach eigenen Angaben erst durch die Anfrage der ON von dem Schaden und war von dessen Ausmaß überrascht. Er habe deshalb direkt die zuständigen Kollegen des Baubereichs darüber informiert. Dementsprechend sei zur Ursache bislang auch noch nichts bekannt.
Frage der Haftung hängt von der Ursache ab
„Ich möchte da im Moment gar nichts ausschließen“, so Kilic gegenüber den ON. Denkbar seien unter anderem Einflüsse der Natur, also beispielsweise Baumwurzeln, die den Aspahlt von unten her beschädigen. Aber dies sei nicht die einzige Möglichkeit, weshalb es zunächst eine genauere Prüfung geben solle.
Und wer haftet für den Schaden? Auch dabei kommt es laut Kilic auf die Ursache an. Grundsätzlich beginne mit der Bauabnahme eine Gewährleistungsfrist von vier Jahren. Haftbar gemacht könnten Baufirmen aber nur für die Arbeiten, die sie auch durchgeführt haben. Liege die Ursache des Schadens beispielsweise im Unterbau des Weges, komme es darauf an, ob die Bauunternehmen überhaupt am Unterbau gearbeitet haben.
Das dürfte in dem betroffenen Abschnitt eher nicht der Fall sein. Wie die Behörde den ON seinerzeit mitgeteilt hatte, sollte der Radweg nur abschnittsweise saniert werden. Und zwar durch Abfräsen und Erneuerung der Deckschicht.
Bei der Sanierung gab es Verzögerungen
Saniert worden war die Strecke im Sommer vergangenen Jahres in zwei Abschnitten. Zunächst wurde dazu der Abschnitt zwischen Moordorf und Uthwerdum gesperrt. Über Wochen bedeutete das für Autofahrer lange Umwege, viele nahmen dagegen „Schleichwege“. Später ging es zwischen Uthwerdum und Georgsheil weiter. Teilweise hatten sich die Arbeiten seinerzeit verzögert. Ein Grund dafür: Bei der Radwegsanierung mussten schadhafte Abschnitte zum Teil tiefer abgefräst werden, als im Vorfeld angenommen. Dies hatte auch zur Folge, dass die Menge des neuen Asphalts, der eingebaut wurde, gestiegen war.
Bislang noch unklar ist, wie mit den Schadstellen nun weiter verfahren wird. Zunächst wird sich die Behörde ein genaues Bild von den Schäden machen. Dass diese behoben werden müssen, steht für Nutzer des Radweges außer Frage. Sie dürften dabei auf eine möglichst schnelle Lösung hoffen.