Pilotprojekt geriet ins Stocken  Softwareproblem sorgte für Ärger beim Sozialgericht

| | 09.06.2023 12:40 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Die Papierakten, die noch im Hintergrund zu sehen sind, haben ausgedient. Heute läuft alles per Computer: Sozialgerichts-Direktor Peter Nippen (rechts) und Pressesprecher Oliver Nippen. Foto: Romuald Banik
Die Papierakten, die noch im Hintergrund zu sehen sind, haben ausgedient. Heute läuft alles per Computer: Sozialgerichts-Direktor Peter Nippen (rechts) und Pressesprecher Oliver Nippen. Foto: Romuald Banik
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In den Verfahren geht es um Hartz IV-Zahlungen, Krankenkassenbeiträge oder Rentenbezüge. Das Auricher Sozialgericht war Vorreiter bei der elektronischen Akte. Doch Anfang des Jahres gab es Probleme.

Aurich - Eigentlich lief alles gut für die Vorreiter aus Aurich. Die Revolution in den Büros des Sozialgerichts am Hohen Wall, das für ganz Ostfriesland zuständig ist, schien erfolgreich. Bis zum Jahreswechsel. Dann traten auf einmal unerklärliche Probleme bei der Bearbeitung der elektronischen Akten auf. Die Geschwindigkeit der Software ging so sehr in die Knie, dass es zu erheblichen Verzögerungen kam.

Und dabei sollte die Einführung der elektronischen Akte als Pilotprojekt im November 2022 die Arbeit des Sozialgerichts Aurich doch erheblich erleichtern. „Es war absurd“, erinnert sich Sozialgerichts-Direktor Peter Nippen im Jahrespressegespräch. „Die Geschwindigkeit der Software wurde über Wochen immer langsamer. Das war für unsere Mitarbeiter schlimm. Wir haben uns sehr geärgert.“

Betroffene mussten länger auf Urteile warten

Seit Freitag vergangener Woche herrscht mittlerweile aber große Erleichterung beim Sozialgericht am Hohen Wall in Aurich. „Es läuft wieder“, berichtete Nippen. Aber: „Wir sind durch eine Talsohle der Tränen gegangen.“ Den zuständigen Landesbehörden und dem Ministerium will der Direktor keinen Vorwurf machen. Von dort habe man große Unterstützung erfahren. Doch die Software zur Bearbeitung der elektronischen Akte sei offenbar so komplex, dass selbst die Experten beim Zentralen IT-Betrieb (ZIB) der niedersächsischen Justiz ihre liebe Not hatten. Erst nach rund sechs Monaten bekamen sie das Problem in den Griff. Offenbar hatte es ein Problem mit sogenannten Logdateien gegeben, so hat man es zumindest dem Auricher Gerichtsdirektor erklärt.

Fakt ist aber: Über Monate konnten die Sozialgerichts-Akten, bei denen es zum Beispiel um Klagen wegen Hartz IV- und Bürgergeld-Zahlungen geht, nur deutlich langsamer bearbeitet werden. „Die Bürger mussten länger warten“, räumt Nippen ein.

Aktenberg weiter gesunken

Sein Team und er sind trotzdem weiter von den Vorteilen der E-Akte gegenüber den dicken alten „Papierschinken“ überzeugt. Grundsätzlich mache sie die Abläufe einfacher und schneller. „Die Bereitschaft ist weiter da.“ Seine Mitarbeiter aber hätten in den vergangenen Monaten viel Leidensfähigkeit bewiesen. Dafür sei er sehr dankbar.

Das massive Problem mit der E-Akte traf das Sozialgericht zum Glück in einer Zeit der abschmelzenden Aktenberge. Denn der Bestand an unerledigten Verfahren ist im Jahr 2022 weiter gesunken, auf 2280. Im Vorjahr waren es noch 2561, noch 2018 waren es 3146. „Wir standen über Jahre wie in Stein gemeißelt bei über 3000 Verfahren. Das ist nun vorbei“, so Nippen.

Kaum Verfahren wegen hoher Heizkosten

Auch die Zahl der neueingegangenen Verfahren ist deutlich gesunken: von 2325 im Jahr 2018 auf 1386 in 2022. Mehr als halbiert hat sich auch die Zahl der Hartz IV-Verfahren: von 886 im Jahr 2018 auf 364 in 2022. Gleiches gilt für die Eilverfahren, deren Anzahl sich ebenfalls mehr als halbiert hat: von 290 im Jahr 2013 auf 116 in 2022. Ein wichtiger Grund für dieser erfreuliche Entwicklung sei, neben einer relativ konstant gebliebenen Mitarbeiterzahl, die Corona-Pandemie. Denn in diesen rund drei Jahren von 2020 bis 2023 wurden viele strenge Vorgaben im Sozialrecht zumindest zeitweise abgemildert.

Nippen und Pressesprecher Oliver Garrels hoffen, dass die Einführung des neuen Bürgergelds seit 1. Januar dazu beitragen kann, dass die Aktenberge nach Corona nicht wieder ansteigen.

So hat der Gesetzgeber die Geldzahlungen für die Bürgergeldempfänger deutlich erhöht, für Alleinstehende auf 502 Euro im Monat, für Paare pro Person auf 451 Euro. „Auch das führt zu weniger Verfahren“, so Garrels. Auch bei der Frage des „angemessenen“ Wohnraums ist der Staat großzügiger geworden – ebenso bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten. Auch das sorge für weniger Klagen beim Sozialgericht. Durchaus verblüfft ist man beim Auricher Sozialgericht darüber, dass kaum Verfahren wegen der massiv gestiegenen Heizkosten gibt. Offenbar sorgen hier die erheblichen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen wie die Gaspreisbremse für Befriedung, so die Vermutung.

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