Prozess gegen Rademacher-Jelten Wiesmoorer Ex-Bürgermeisterkandidat hat Revision eingelegt
Eine Woche nach dem Urteil hat Christian Rademacher-Jelten fristgerecht Revision eingelegt. Nun muss sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Urteil des Auricher Landgerichts befassen.
Aurich - Nach dem Urteil gegen den früheren Wiesmoorer Bürgermeisterkandidaten Christian Rademacher-Jelten hat dieser nun Revision dagegen eingelegt. Das teilte die Sprecherin des Landgerichts Aurich, Iris Schmagt, auf ON-Anfrage mit. Auch der 32-jährige Geschäftspartner hat demnach Revision eingelegt.
Nun muss sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit dem Auricher Urteil befassen und dieses auf Rechtsfehler prüfen. Wie berichtet hatte das Landgericht Aurich Rademacher-Jelten vergangene Woche wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Ein 32-jähriger Geschäftspartner wurden wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
Sie sollen bei Aufbau einer Marihuana-Plantage geholfen haben
Die beiden Männer sollen dazu beigetragen haben, dass zu Beginn des vergangenen Jahres im früheren Autohaus Südema eine Marihuanaplantage aufgebaut werden konnte. Oberstaatsanwalt Helge Ommen hatte viereinhalb Jahre Haft für Reademacher-Jelten und vier Jahre für den 32-Jährigen gefordert. Die Verteidiger von Rademacher-Jelten hatten einen Freispruch gefordert, die Anwälte des 32-Jährigen eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
Am Tag der Urteilsverkündung wurden die Haftbefehl gegen Rademacher-Jelten und den 32-Jährigen aufgehoben. Damit sind beide Männer vorerst wieder auf freiem Fuß – bis das Urteil rechtskräftig ist.
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Gegen den früheren Wiesmoorer Bürgermeisterkandidaten laufen allerdings parallel weitere Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Subventionsbetrug bei Coronahilfen und Abrechnungsbetrug bei Corona-Testzentren. Ein weiteres Urteil wegen versuchter Steuerhinterziehung wird derzeit noch überprüft.