Auricher Prozess um Missbrauch Gericht lehnt psychologisches Gutachten ab
Im Prozess gegen einen 76-Jährigen, der seine Enkelin missbraucht haben soll, zieht der Verteidiger die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen 18-jährigen Opfers in Zweifel. Das Gericht sieht es anders.
Aurich - Im Prozess gegen einen 76-jährigen Auricher, der seine Enkeltochter sexuell missbraucht haben soll, hat es am Dienstag kaum Fortschritte gegeben. Die Große Jugendkammer um Vorsitzenden Richter wies zwei Beweisanträge von Verteidiger Arno Saathoff (Aurich) zurück. Saathoff hatte für seinen Mandanten beantragt, ein aussagepsychologisches Gutachten über das heute 18-jährige mutmaßliche Opfer anfertigen zu lassen, um dessen Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Richter Witte erklärte, das Gericht könne die Glaubwürdigkeit nach eigener Kompetenz beurteilen. Dafür benötige man keinen psychologischen Gutachter. Das mutmaßliche Opfer habe das Tatgeschehen „konstant wiedergegeben“, ohne erkennbare Verhaltensauffälligkeiten. Die Angaben seien „gut nachvollziehbar“ gewesen. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine Persönlichkeitsstörung oder psychische Defizite bei der jungen Frau, so Witte. Auch liege in diesem Fall keine klassische Aussage-gegen-Aussage-Situation wie häufig bei Sexualdelikten vor. Denn im Wesentlichen sei der 76-jährige Großvater geständig. Er hatte die sexuellen Handlungen am ersten Prozesstag eingeräumt. Allerdings seien diese im Einvernehmen mit seiner Enkelin erfolgt.
Teenagerin war zu Besuch bei ihrem Opa in Aurich
Wie berichtet, war die heute 18-Jährige im Juli 2021 in den Sommerferien bei ihrem Großvater in Aurich zu Besuch gewesen. Nach einem Ausflug quer durch Ostfriesland soll es am Abend im Wohnzimmer des Großvaters zu den sexuellen Übergriffen gekommen sein. Als der Senior von der Teenagerin abgelassen hatte, schloss sich diese in einem Zimmer ein und verständigte ihre daheim gebliebene Mutter in Nordrhein-Westfalen, die wiederum die Polizei rief.
Die 18-Jährige hatte am ersten Prozesstag die Vorwürfe der Anklage in einer rund zweistündigen Vernehmung bestätigt. „Ich habe einmal Nein gesagt. Aber ich war wie in Schockstarre und habe nicht verstanden, was passiert. Ich war nicht in der Lage, mich zu wehren. Ich war geschockt und überfordert und habe es passieren lassen“, hatte sie als Zeugin ausgesagt
Einblick in Krankenakte verlangt
Verteidiger Saathoff bezweifelte jedoch weiter die Glaubwürdigkeit der jungen Frau und versuchte es mit einem zweiten Antrag. Die Aussagen der 18-Jährigen seien „nicht erlebnisbasiert“. Sie leide unter Panikattacken und nehme weiterhin Psychopharmaka. Das deute auf eine mögliche Persönlichkeitsstörung hin, so Saathoff. Auch den zweiten Beweisantrag wies die Kammer zurück.
Nun will Verteidiger Saathoff Einblick in die Krankenakte. Das soll bis zum nächsten Termin am Mittwoch, 7. Juni (9 Uhr), geklärt werden. Dann könnten auch die Plädoyers gehört werden.