Möglicher Anklage-Fehler Urteil gegen Christian Rademacher-Jelten wackelt
Im November 2022 wurde der Wiesmoorer Ex-Bürgermeisterkandidat wegen versuchter Steuerhinterziehung verurteilt. Seine Revision führte zu einer überraschenden Einschätzung der Generalstaatsanwälte.
Aurich/Oldenburg - Seit dem vergangenen Juni ist Christian Rademacher-Jelten in Untersuchungshaft wegen des Verdachts auf Beihilfe zum bandenmäßigen Drogenhandel im früheren Wiesmoorer Autohaus Südema. Während dieser Haftzeit wurde er im vergangenen November vom Auricher Landgericht wegen versuchter Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Dieses Urteil kommt nun ins Wanken.
Denn die Generalstaatsanwalt Oldenburg schlägt die Aufhebung des Urteils und die Einstellung des Verfahrens in der Steuerbetrugssache vor. Das belegt ein Schreiben der Generalstaatsanwalt, in das die Redaktion Einsicht nehmen konnte.
Revision gegen Berufungsurteil
Wie ist es zu dieser Einschätzung der Juristen gekommen? Der Ex-Bürgermeisterkandidat von Wiesmoor hatte gegen die Entscheidung des Landgerichts Revision eingelegt. Vor dem Landgericht war es bereits um eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Aurich gegangen. Im November 2021 hatte das Amtsgericht Rademacher-Jelten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil hatten Rademacher-Jelten und die Staatsanwaltschaft Aurich Berufung eingelegt – dem einen war es zu hoch, der anderen nicht hoch genug.
Der Wiesmoorer Unternehmer war angeklagt, mit seinem damaligen Geschäftspartner im Jahr 2014 unrechtmäßig Rückstellungen in sechsstelliger Höhe für sein Unternehmen gebildet zu haben, um damit den Fiskus zu betrügen. Während sein Geschäftspartner am Amtsgericht die Taten eingeräumt hatte, führte der Anwalt von Rademacher-Jelten schon in der ersten Instanz aus, dass die Rückstellungen korrekt in der Bilanz verbucht seien und dazu dienen sollten, eine drohende Insolvenz abzuwenden. Bereits das Landgericht folgte der Anklageschrift nicht in allen Punkten: Von einem besonders schweren Fall, den das Amtsgericht noch angenommen hatte, könne keine Rede sein, hieß es bei der Urteilsverkündung.
Entscheidung in etwa zwei Wochen erwartet
In etwa zwei Wochen – so teilte es der Sprecher des Oberlandesgerichts Oldenburg, Dr. Daniel Hunsmann, auf ON-Nachfrage mit – wird die Entscheidung über die Revision des Wiesmoorers erwartet. Die Generalstaatsanwaltschaft hat zu der Sache eine Stellungnahme abgegeben, in der sie deutliche Kritik an der Anklageschrift der Auricher Staatsanwaltschaft übt. Das Urteil des Landgerichts habe aus ihrer Sicht keinen Bestand, heißt es darin, weil es für die darin festgestellten Tatsachen an einer wirksamen Anklage fehle.
Schon das Landgericht hatte einige Anklagepunkte ausgeklammert. Der für das Urteil wichtige Anklagepunkt Nr. 8, sei aber fehlerhaft formuliert, da das Datum der fraglichen Steuererklärung in der Anklageschrift nicht angegeben sei. Die Unterscheidung von anderen denkbaren strafbaren Verhaltensweisen sei nicht gewährleistet.
Prozess wegen Beihilfe zum Drogenhandel läuft noch
Folgt das Oberlandesgericht dieser Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft, kann der Wiesmoorer einen Haken hinter eine große Sache machen. Denn er könnte in dieser Sache nicht mit einer neuen Anklage konfrontiert werden.
Unabhängig von der nun wackelnden Verurteilung wegen versuchter Steuerhinterziehung ist Rademacher-Jelten derzeit Angeklagter im Prozess um die Drogenplantage im früheren Wiesmoorer Autohaus. Und es wird gegen ihn ermittelt wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug bei Coronahilfen und Abrechnungsbetrug bei Corona-Testzentren.
Justizbeamte finden verstecktes Handy bei Angeklagtem
Gericht kippt Urteil gegen Ex-Bürgermeisterkandidat
Wiesmoorer Ex-Bürgermeisterkandidat hat Revision eingelegt