Kaution hinterlegt  Wiesmoorer Drogenplantage – ein Angeklagter kommt frei

| | 09.05.2023 21:36 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Der 32-jährige Angeklagte legte ein Geständnis ab und kann nun gegen Kaution die U-Haft verlassen. Foto: Karin Böhmer
Der 32-jährige Angeklagte legte ein Geständnis ab und kann nun gegen Kaution die U-Haft verlassen. Foto: Karin Böhmer
Artikel teilen:

Der frühere Geschäftspartner von Christian Rademacher-Jelten wird nach einem Geständnis aus der U-Haft entlassen – gegen eine hohe Kaution und Auflagen. Der Prozess geht für ihn aber weiter.

Aurich - 19 Prozesstage dauert das Verfahren vor dem Auricher Landgericht wegen der Wiesmoorer Drogenplantage nun schon an. Und es zeichnet sich langsam ein Ende ab. Am Dienstag setzte das Gericht den Haftbefehl gegen den 32-jährigen Mitangeklagten des ehemaligen Wiesmoorer Bürgermeisterkandidaten Christian Rademacher-Jelten außer Kraft. Seit dem 9. September war dieser in Untersuchungshaft, galt zeitweise als Organisator des Wiesmoorer Drogenanbaus im früheren Autohaus Südema. Rademacher-Jelten ist wegen Beihilfe zum Drogenhandel angeklagt, weil er nach Auffassung der Staatsanwaltschaft von dem Anbau gewusst hatte, als er das Autohaus vermietete.

Mitangeklagter legte Geständnis ab und belastete Rademacher-Jelten

Die bisherigen Verhandlungstage haben an der Bewertung der Tatbeteiligung einiges geändert. Am 18. Prozesstag gab der 32-jährige Angeklagte überraschend ein Geständnis ab. Er habe im vergangenen Jahr im Auftrag eines Bekannten die Anmietung des Autohauses von Rademacher-Jelten vermittelt. Dass dort eine Drogenplantage entstehen sollte, habe der Wiesmoorer ebenso wie er selbst gewusst.

Den Namen des Bekannten, des mutmaßlichen Drahtziehers beim Wiesmoorer Drogenanbau, nannte der 32-Jährige nicht. Er selbst habe, abgesehen von der Vermittlung, mit dem Anbau auch nichts zu tun gehabt.

Die Verteidiger von Rademacher-Jelten hatten bislang immer betont, dass ihr Mandant nichts über das Treiben in den Räumen gewusst habe und von einem Materiallager ausgegangen sei.

Auch Rademacher-Jelten berichtet von Treffen mit dem Drahtzieher

Obwohl er durch das Geständnis belastet worden war, wirkte Rademacher-Jelten am Dienstag gelöst und gut aufgelegt. Sein Verteidiger Dr. Stephan Weinert verlas in seinem Namen eine Erklärung: Er sei im Winter 2021/22 in Delmenhorst mit Geschäftsleuten ins Gespräch gekommen und habe von seinem zu vermietenden Autohaus berichtet. Etwas später habe ein Albaner, dessen Namen er nicht mehr wisse, deshalb Kontakt zu ihm aufgenommen und habe auch das Autohaus besichtigt. Es sei die Rede davon gewesen, dass dort Material und Fahrzeuge gelagert werden sollten. Zudem sei nach einer Unterkunft für die Mitarbeiter gefragt worden. Er habe daraufhin ein ehemaliges Bauernhaus angeboten, in dem später rund 40 Kilogramm Marihuana gefunden wurden.

Es sei eine Mietzahlung von insgesamt 10.000 Euro für sechs Monate vereinbart worden, die bar übergeben worden seien. Er habe dies als Vorauszahlung angesehen und erst einmal als Kautionszahlung verbucht. Von den Plänen für eine Drogenplantage habe er nichts gewusst.

„Schändlich und menschlich sehr enttäuschend“

Es sei in den Gesprächen festgestellt worden, dass sowohl er als auch sein Mieter den zweiten Angeklagten kennen. Bei der Besichtigung dabei gewesen – wie von dem 32-Jährigen im Geständnis behauptet – sei dieser aber nicht, so der Wiesmoorer Unternehmer. Erst als ein Mitarbeiter einen Gabelstapler aus dem Autohaus gebraucht habe, habe er versucht, mit seinem Mieter in Kontakt zu treten, dies aber nicht geschafft.

Deshalb sei er auf den gemeinsamen Bekannten – seinen Mitangeklagten – zugegangen, in der Hoffnung, dass dieser vermitteln werde. Dazu sei es aber nicht gekommen. Dass der 32-Jährige ihn nun belaste, führte Rademacher-Jelten darauf zurück, dass dieser „dem Strafverfahren nicht gewachsen“ sei und in der Hoffnung auf eine geringere Strafe nun ihn belaste. „Das ist schändlich und menschlich sehr enttäuschend“, hieß es in der Erklärung.

Verteidiger will mit Zeugen Geständnis in Zweifel ziehen

Weinert will nun einen der Fußballer, die als Geschäftsführer in einer von Rademacher-Jeltens Firmen tätig waren, nun als Zeugen hören. Er könne die wenigen durch Fakten überprüfbaren Angaben des 32-Jährigen als Lüge enttarnen. Und dann kämen auch die reinen Behauptungen in dem Geständnis in Zweifel, so der Verteidiger.

Die Tochter des Wiesmoorers habe per Textnachricht auf dem Handy die Aussage des Fußballers, gegenüber dem Gericht in dieser Sache eine Aussage zu machen. Das Gericht prüft nun, ob es diesem Antrag der Verteidigung folgt und den Zeugen lädt. Er war bereits an einem der vorherigen Verhandlungstage gehört worden und hatte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Der Fußballer muss sich im Kontext des Wiesmoorer Firmennetzwerks in einer anderen Sache wohl noch selbst vor Gericht verantworten.

Haftbefehl gegen Auflagen außer Kraft

Während Rademacher-Jelten auch fast ein Jahr nach Entdeckung der Plantage noch immer in Untersuchungshaft ist, kam sein Mitangeklagter nun vorerst frei. Raap mahnte ihn, dass der Prozess dabei für ihn noch nicht vorbei sei.

Aber inzwischen gehe das Gericht in seinem Fall nur noch von Beihilfe zum Drogenhandel aus. Verdunklungsgefahr bestehe nach seinem Geständnis und angesichts des fortgeschrittenen Prozesses aus Sicht der Richter nicht mehr. Und eine Kaution in Höhe von 30.000 Euro soll auch die Fluchtgefahr bannen. Der Angeklagte muss seinen Wohnort unmittelbar anzeigen und sich dreimal wöchentlich bei der Polizei melden.

Die nächste Verhandlung findet am 24. Mai statt.

Ähnliche Artikel