Prozess am Landgericht Haft nach Wohnungseinbrüchen in Aurich
Im vergangenen September brach ein Mann in Plaggenburg und Tannenhausen ein und bestahl eine Seniorin und eine Familie. Nun muss er ins Gefängnis – warum der Mitangeklagte jedoch freigesprochen wurde.
Aurich - Haft für den einen, Freiheit für den anderen – das entschied am Montag das Landgericht Aurich. Zwei Männern wurde vorgeworfen, im September vergangenen Jahres in zwei Auricher Wohnungen eingebrochen zu sein. Doch nur einem 31-Jährigen konnte das nachgewiesen werden. Ein 27-jähriger Mitangeklagte wurde freigesprochen.
Aufgedeckt worden war die Tat bei einer Zollkontrolle auf der Autobahn. Im Fahrzeug des 31-Jährigen wurde unter anderem Bargeld, Schmuck und eine EC-Karte gefunden – genau das, was wenige Tage zuvor in den Auricher Wohnungen gestohlen worden war. Auch Einbruchswerkzeug hatte der Angeklagte dabei. Mit im Auto war der 27-Jährige, den der Angeklagte später als Mittäter beschuldigte.
Teilgeständnis und Schweigen
Begonnen hatte der Prozess gegen die Männer Anfang März. Damals schwieg der 27-Jährige zu den Vorwürfen. Der 31-Jährige legte ein Teilgeständnis ab. Er habe den Einbruch in Plaggenburg mit dem 27-Jährigen gemeinsam begangen, dort jedoch nur im Flur gewartet, einen Sekretär durchsucht und nichts mitgenommen.
Doch genau dort, im Sekretär im Flur, bewahrte die bestohlene Seniorin aus Tannenhausen das Bargeld auf, das später im Portemonnaie des Mannes gefunden wurde. Beim zweiten Einbruch sei er nicht dabei gewesen, erklärte er.
Angeklagter leidet unter Persönlichkeitsstörung
Dafür, dass auch der 27-Jährige an den Einbrüchen beteiligt gewesen sein soll, deutet allein die Aussage des 31-Jährigen hin. „Das ist komplett an den Haaren herbeigezogen“, sagte Anwalt Stefan Goldbeck, der den 27-Jährigen verteidigte. Der andere Angeklagte sei „ganz deutlich verarscht“ worden und habe sich rächen wollen.
Grund dafür sei auch die Persönlichkeitsstörung des 31-Jährigen, die in einem psychologischen Gutachten am ersten Prozesstag zur Sprache kam. Demnach neigt der Mann dazu, Schuld auf andere zu schieben, und hat eine geringe Frustrationstoleranz. Goldbeck forderte, seinen Mandanten freizusprechen.
Staatsanwältin: Unglaubhafte Aussagen
Der Anwalt des 31-Jährigen, Hans-Georg Balder, plädierte für eine zweijährige Haftstrafe seines Mandanten. Bei der zweiten vorgeworfenen Tat handele es sich lediglich um Hehlerei – also den Besitz oder Verkauf gestohlener Gegenstände. Denn das Diebesgut sei zwar bei seinem Mandanten gefunden worden, dass er es auch gestohlen habe, sei jedoch nicht nachgewiesen, so Balder. Der 31-Jährige habe die Gegenstände gestohlen, um seine Drogensucht zu finanzieren.
Für die Staatsanwältin war die Sache klar: Der 31-Jährige beging beide Einbrüche. Grund für ihre Überzeugung war die bei dem Mann gefundenen Gegenstände sowie seine Aussagen, die „nicht stringent und glaubhaft“ gewesen seien. Und weil diese die einzigen Hinweise auf eine Mitschuld des 27-Jährigen waren, forderte sie, diesen freizusprechen.
Kind leidet unter Einbrüchen
Vorsitzende Richterin Rickels-Havemann teilte die Ansicht der Staatsanwältin. Das Gericht verurteilte den 31-Jährigen zu zwei Jahren und acht Monaten Haft. Außerdem wird der Wert des Diebesgutes in Höhe von 1080 Euro eingezogen. Strafverschärfend müsse man beachten, dass die Taten psychische Folgen für die Bewohner hätten, so die Richterin. So sagte die in Plaggenburg lebende Seniorin aus, das Sicherheitsgefühl in ihrer Wohnung verloren zu haben. Der fünfjährige Sohn der Tannenhausener Familie frage seine Eltern immer noch, ob noch einmal ein Einbrecher komme, und habe Angst, so die Richterin.
Den Mitangeklagten sprach die Kammer, wie von der Staatsanwältin gefordert, frei.