Corona-Pandemie Impf-Bußgeld in Aurich – eine unfaire Behandlung

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Ein Kommentar von Stephan Schmidt
| 11.03.2023 10:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Im Jahr 2021 waren Corona-Impfungen für Mitarbeiter im Gesundheitswesen Pflicht. Foto: DPA
Im Jahr 2021 waren Corona-Impfungen für Mitarbeiter im Gesundheitswesen Pflicht. Foto: DPA
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Eine Krankenschwester und eine Altenpflegerin sind vom Amtsgericht Aurich verurteilt worden, weil sie sich nicht haben impfen lassen. Es ist die Folge eines ungerechten Gesetzes. Ein Kommentar.

Man erinnere sich an den Beginn der Pandemie vor drei Jahren: Das Personal in Kliniken und Pflegeeinrichtungen wurde als Helden im Kampf gegen Corona gefeiert. In dieser Woche wurden zwei dieser Heldinnen, eine Krankenschwester der UEK und eine Altenpflegerin, vom Amtsgericht Aurich zu einer Geldbuße von 500 Euro verurteilt. Sie ließen sich nicht gegen Corona impfen. So sieht also der Dank des Staates für aufopferungsvollen Einsatz zum Patientenwohl aus.

Zur Verhandlung kam es, weil die beiden Frauen die Bußgeldbescheide nicht akzeptieren wollten. Es ging ihnen ums Prinzip. Sie fühlten sich ungerecht behandelt. Und das völlig zu Recht.

Bundestag ging von falscher Annahme aus

Von März bis Ende Dezember galt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Wer mit Patienten zu tun hatte, musste sich gegen Corona impfen lassen. Auch die 42 und 51 Jahre alten Frauen gehörten dazu. Sie pflegten schwerkranke und hochbetagte Menschen. Diese durften selbst entscheiden, ob sie sich impfen lassen wollten. Nicht so die deutlich jüngeren Frauen: Der Bundestag nahm ihnen das Recht, Nutzen und Risiken einer Impfung selbst abzuwägen.

Als das Gesetz beschlossen wurde, ging das Parlament von einer falschen Annahme aus: dass eine Impfung einen längerfristigen Fremdschutz bietet. Doch auch Geimpfte stecken andere an. Das weiß heute jeder. Und das wussten auch Politik und Wissenschaft schon früh. Dennoch lief die Impfpflicht erst Ende 2022 aus. Viel zu spät.

Nicht das Urteil ist unfair, sondern das Gesetz war es

Die meisten Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen ließen sich impfen – viele aus Überzeugung, viele aber auch unter Druck. Die gesamte staatliche Bürokratie wurde in Gang gesetzt. Viele Sanktionen gab es jedoch nicht. Bundesweit wurde die Impflicht bestenfalls halbherzig umgesetzt.

Niemand schien Interesse daran zu haben, ausgerechnet die kostbaren Mitarbeiter im Gesundheitswesen aus Kliniken und Heimen zu jagen. Auch das Amtsgericht Aurich schien Verständnis zu haben: Er urteile nicht darüber, ob es richtig sei, sich impfen zu lassen, so Richter Breuker. „Jede Entscheidung ist aus meiner Sicht in Ordnung“, sagte er.

Nicht das Urteil ist unfair, sondern das Gesetz war es. Es ist zu hoffen, dass die Politik aus den Erfahrungen mit der Impfpflicht-Gesetzgebung die richtigen Lehren zieht.

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